Sanierung Gangolf-Grundschule Bamberg (weiterführende Maßnahmen), Leistungen der Objektplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 6A-232-041/2022
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stadt.bamberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sanierung Gangolf-Grundschule Bamberg (weiterführende Maßnahmen), Leistungen der Objektplanung
Die städtische Gangolf-Grundschule wurde 1876 bzw. 1931 errichtet. Eine Sanierung wurde bis auf weiterführende Maßnahmen abgeschlossen. Letztere beziehen sich auf die drei Baukörper Hauptbau, Anbau und Turnhalle
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die weiterführenden Maßnahme umfassen im Wesentlichen:- Einbau festverbauter Garderobenspinde- Sanierung Toilettenanlagen- Abbruch und Erneuerung von Putzflächen und Aufarbeitung von Parkettböden- Sanierung der Raumschale von Klassenräumen- Sanierung Umkleidebereiche (Turnhalle)- Einbau von Prallwänden (Turnhalle)- Einbau einer elektronischen Schließanlage- Einbau von Sauberlaufzonen Hier ausgeschrieben werden die Lph. 3 bis 9 der Objektplanung Gebäude gemäß § 34 HOAI. Planungsbeginn vsl. Oktober 2022.Voraussichtliche Bauzeit: 2. Quartal 2023 bis 1. Quartal 2024
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.