Schulausstattung - Digitale Tafeln Referenznummer der Bekanntmachung: L22-13_DigTaf
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eggenfelden
NUTS-Code: DE22A Rottal-Inn
Postleitzahl: 84307
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Schulausstattung - Digitale Tafeln
Lieferung und Montage digitaler Tafeln, Pylonen und Zubehör für Grund- und Wirtschaftsmittelschule
Los 1 - Digitaltafeln Grundschule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Ergänzungsbeschaffung
Lieferung und Montage digitaler Tafeln (SmartBorads) inkl. Pylonen und Zubehör als Ergänzung zu den bereits in der Grundschule vorhandenen SmartBoards.
20 Stk. Digitaltafeln, Pylonen und Zubehör inkl. Montage
Bieterfragen sind baldmöglichst, jedoch spätestens 6 Tage vor Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu stellen. Später eingehende Nachrichten können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
DIe Liefertermine sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Los 2 - Digitaltafeln Wirtschaftsmittelschule
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Lieferung und Montage digitaler Tafeln inkl. Pylonen und Zubehör für die Wirtschaftsmittelschule.
30 Stk. Digitaltafeln, Pylonen und Zubehör inkl. Montage
Bieterfragen sind baldmöglichst, jedoch spätestens 6 Tage vor Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu stellen. Später eingehende Nachrichten können ggf. nicht mehr berücksichtigt werden.
DIe Liefertermine sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1.) Juristische Personen fügen den Unterlagen einen Nachweis über die Eintragung ins Handelsregister bei.
(2.) Es sind Angaben zu machen, ob beabsichtigt ist – bezogen auf den Auftrag – mit anderen zusammen zu arbeiten bzw. Unteraufträge zu vergeben, bezogen auch auf Teile der Leistung.
(3.) Es wird eine Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen im Sinne des § 36 Absatz 2 GWB mit anderen
Unternehmen gefordert
(4.) Der Bieter hat eine Erklärung abzugeben, dass keine Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB und § 124 vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Es erfolgt keine öffentliche Submission, die Angebotsöffnung erfolgt elektronisch.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Unternehmens Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler, so hat es unverzüglich die Kontaktstelle vor Angebotsabgabe schriftlich darauf hinzuweisen,
2) Die vorstehend geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern oder den Mitgliedern der Bietergemeinschaft vorzulegen. d. h., dass im Falle einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied zwingend alle geforderten Nachweise eingereicht werden müssen,
3) Beabsichtigt der Bieter, Teilleistungen an Nachunternehmer zu vergeben, sind Art und Umfang der Leistungen über das entsprechende Formular im Rahmen des Angebotes anzugeben. Auf Verlangen des Auftraggebers ist eine Verpflichtungserklärung nach § 36 Absatz 1 VgV vor Zuschlagserteilung vorzulegen, in der sich die benannten Unterauftragnehmer verpflichten, im Falle der Auftragsvergabe an den Bieter, dem Bieter die erforderliche Mittel zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber behält sich weiterhin vor, Eignungsnachweise auch für Nachunternehmen abzufordern,
4) Erfüllt der Bieter selbst nicht alle Eignungsvoraussetzungen und bedient sich deswegen der Kapazitäten anderer Unternehmen („Eignungsleihe“), so muss er dessen Eignung bereits mit Angebotsabgabe nachweisen, die geforderten Eignungsnachweise – soweit er sich auf die Kapazitäten eines anderen Unternehmens beruft- und eine entsprechende Verpflichtungserklärung einreichen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen,
5) Auf der Internetseite https://www.deutsche-evergabe.de werden zu dieser Ausschreibung bei Bedarf Unterlagen aktualisiert bzw. Frage-Antwortlisten zum download erstellt. Registrierte Bieter werden auf Änderungen automatisch hingewiesen. Es obliegt nicht registrierten Bietern, sich regelmäßig zu informieren und die entsprechenden Informationen abzurufen,
6) Der Auftraggeber behält sich vor, unvollständige, nicht wie gefordert abgegebene bzw. fehlende Nachweise, Erklärungen oder sonstige Angaben der Bieter nachzufordern. Ein Anspruch auf eine derartige Handhabung besteht nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber aus Gründen der Gleichbehandlung und/oder zeitlichen Erwägungen unvollständige Angebote vom Vergabeverfahren ausschließen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.