Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine)
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine)
Im Rahmen der Unterbringung von Asylbewerbern hat das Landratsamt München, Sachgebiet 4.6.3.1, Mariahilfplatz 17, 81541 München, eine
Vielzahl an Gemeinschaftsunterkünften auf dem Gebiet des Landkreises München angemietet bzw. gebaut.
Um hier die innere und äußere Sicherheit zu gewährleisten, beabsichtigt das Landratsamt München diese Sicherheitsdienstleistung extern zu
vergeben.
Die insgesamt fünf Liegenschaften im Landkreis München werden in Teillose aufgeteilt, sodass sich auch kleinere Unternehmen an dieser
Ausschreibung beteiligen können.
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 1
Neubiberg
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine):
Auf der Heid 100, Neubiberg mit bis zu sieben Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) je nach Belegung pro Schicht
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 2
Kirchheim, Unterföhring
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine):
Schlehenring, Kirchheim mit bis zu drei Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht,
Betastr., Unterföhring mit bis zu sechs Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine) - Los 3
Grünwald, Ottobrunn
Sicherheitsdienstleistungen für Flüchtlingsunterkünfte im Landkreis München (Ukraine):
Zugspitzstr., Grünwald mit bis zu zwei Sicherheitdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht
Rosenheimer Landstr. 120, Ottobrunn mit bis zu drei Sicherheitsdienstmitarbeiter (SMA) pro Schicht
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259611
Das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung nebst
-Vorlage des polizeilichen Führungszeugnisses für den/die Geschäftsführer des Bieters, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als drei
Monate, als Anhang 1 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Vorlage einer Bescheinigung in Steuersachen (Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes) als Anhang 2 zum Formblatt Nichtvorliegen von
Ausschlussgründen/Eignung, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots nicht älter als drei Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Vorlage der gültigen Erlaubnis zur Ausübung des Bewachungsgewerbes nach § 34a Abs. 1 Satz 1 Gewerbeordnung (GewO) als Anhang 3 zum
Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-soweit eine Eintragungspflicht besteht: Auszug aus dem Berufs- oder Handelsregister oder aus einem vergleichbaren Register des Herkunftslandes
des Bieters/der Mitglieder der Bietergemeinschaft mit aktuellem Stand als Anhang 4 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung
(bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259611
Das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung nebst
-Versicherungsnachweis als Anhang 5 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebots
nicht älter als drei Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!):
a)1.000.000,- EUR für Personenschäden,
b)1.000.000,- EUR für Sachschäden und
c)250.000,- EUR Vermögensschäden,
d)250.000,- EUR für das Abhandenkommen bewachter Sachen
e)wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der vorgenannten Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss.
-falls einschlägig: Versicherungsbestätigung als Anhang 6 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung, zum Zeitpunkt der
Abgabe des Angebots nicht älter als drei Monate (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!)
Fortsetzung III.1.2) Auflistung und kurze Beschreibung Eignungskriterien:
-Eigenerklärung über den Gesamtumsatz sowie den Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrages (Sicherheitsleistungen in Flüchtlingsunterkünften),
jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, jeweils in EUR netto. Bei einer Bietergemeinschaft sind die jeweiligen
Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben.
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259611
Das ausgefüllte Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung nebst
-Referenzangaben des Bieters als Anhang 7 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (über mindestens drei, höchstens fünf
geeignete Referenzen der in den letzten drei Jahren (gerechnet ab dem Zeitpunkt des Ablaufs der Angebotsfrist) erbrachten wesentlichen Liefer und
Dienstleistungen, jeweils mit Angabe des Auftragswertes, des Leistungszeitraumes und des öffentlichen oder privaten Auftraggebers (Name/
Anschrift des Auftraggebers und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse)),
-Vorlage einer gültigen Zertifizierung nach DIN EN ISO 9001:2015 ff oder einer gleichwertigen, gültigen Zertifizierung als Anhang 8 zum Formblatt
Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!),
-Gültige Bescheinigung i.S.v. § 11 Abs. 6 BewachV oder ein Nachweis i.S.v. § 8 Nr. 1, Nr. 2 oder Nr. 3 BewachV für den, bzw. für die vom Bieter / von der Bietergemeinschaft im Auftragsfall einzusetzenden Objektleiter als Anhang 9 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung,
Fortsetzung III.1.3) Auflistung und kurze Beschreibung Eignungskriterien:
-Beschreibung des vom Bieter/von der Bietergemeinschaft zur Auftragsausführung eingesetzten Kontrollsystem i.S.v. Nr. 4.18 der DIN
77200-1:2017-11 als Anhang 10 zum Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung,
-Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten des Bieters und die Zahl der Führungskräfte des Bieters jeweils in den letzten
drei Jahren ersichtlich ist (bei Bietergemeinschaften: für jedes Mitglied!)
Direkter Link zur Eigenerklärung -- siehe Link https://www.staatsanzeiger-eservices.de/aJs/EuBekEigenUrl?z_param=259611
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestensbis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabegegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens biszum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
§ 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach §135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden,wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenenBieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nichtspäter als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber dieAuftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachungder Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe imAmtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer