Neubau Aussichtsturm Presseck - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Markt Presseck
NUTS-Code: DE24B Kulmbach
Postleitzahl: 95355
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.presseck.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c5e5d
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80807
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.hitzler-ingenieure.de
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c5e5d
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau Aussichtsturm Presseck - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 5-9 gemäß §§ 41 ff. HOAI
Der Markt Presseck plant den Neubau eines Aussichtsturmes auf dem 690 Meter hohen Pressecker Knock.
Mit seiner bodenständigen Erscheinung und seinem hohen Wiedererkennungswert stellt das Bauwerk ein Wahrzeichen dar, mit dem man sich als Einheimischer im Frankenwald identifizieren kann. Begehbar ist das Bauwerk über eine Außentreppe mit großzügigen Podesten zum Pausieren zwischen den Ästen unterhalb der Baumwipfel. Der Turm als modulare Hybridkonstruktion, unter Einsatz von Stahl und Holz, erscheint als innovative Bereicherung für das „Natur . Erlebnis - WÄLDLA“.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,5 Mio € Brutto geschätzt.
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: März 2023
- Baubeginn: Aug 2023
- Fertigstellung: Juli 2024
Markt Presseck
95355 Presseck
Der Markt Presseck plant den Neubau eines Aussichtsturmes auf dem 690 Meter hohen Pressecker Knock am östlichen Ortsrand von Presseck.
Durch seine einmalige, charakteristische Form, die einen Tannenzapfen symbolisiert, stellt der Turm eine Verbindung zwischen von Menschen gemachten Bauwerken und der Natur dar. Dieser Gedanke findet sich – in kleinerer Form – in anderen Projekten wieder. Mit seiner bodenständigen Erscheinung und seinem hohen Wiedererkennungswert stellt das Bauwerk ein Wahrzeichen dar, mit dem man sich als Einheimischer im Frankenwald identifizieren kann.
Begehbar ist das Bauwerk über eine Außentreppe mit großzügigen Podesten zum Pausieren zwischen den Ästen unterhalb der Baumwipfel. Hier kann jeder die Natur aus einer anderen Perspektive wahrnehmen und dadurch intensiver erleben.
Der Turm als modulare Hybridkonstruktion, unter Einsatz von Stahl und Holz, erscheint als innovative Bereicherung für das „Natur . Erlebnis - WÄLDLA“. Seine Nachhaltigkeit erreicht er durch den hohen Grad der Vorfertigung und seine modulare Bauweise. Auch für Menschen mit Beeinträchtigungen soll durch einen virtuellen Ausblick eine Möglichkeit geschaffen werden, dies authentisch zu erleben.
Die Gesamtkosten des Projektes (KG 200-600) werden auf 2,5 Mio € Brutto geschätzt.
- KG 200 10.721 €
- KG 300 2.072.355 €
- KG 400 29.036 €
- KG 500 67.886 €
- KG 600 0 €
Die Meilensteine zur Umsetzung des Projekts sehen vor:
- Leistungsbeginn: März 2023
- Baubeginn: Aug 2023
- Fertigstellung: Juli 2024
Es sind die Leistungen der Objektplanungen Ingenieurbauwerke gemäß §§ 41 ff. HOAI für den Neubau des Aussichtsturmes zu vergeben.
Die Leistungen werden stufenweise beauftragt.
Zunächst werden in der 1. Beauftragungsstufe die Leistungsphasen 5-7 gemäß § 43 HOAI beauftragt.
Die Leistungsphasen 8+9 werden stufenweise abgerufen. Ein Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Die Auswahl der Bewerber, die bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden (§ 51 Abs. 1 S. 1 VgV), erfolgt anhand folgender Kriterien:
1. Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Jahren von 2019-2021 (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV) – Wichtung 5 %.
— ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (5 Punkte)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a und ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a (2,5 Punkte)
— < [Betrag gelöscht] EUR/a (0 Punkte)
2. Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Jahre von 2019-2021 für das gesamte Büro des Bewerbers aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Ingenieure, sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV) – Wichtung 5 %.
— ≥ 5 Gesamtmitarbeiter (5 Punkte)
—< 5 und ≥ 2 Gesamtmitarbeiter (2,5 Punkte)
—< 2 Gesamtmitarbeiter (0 Punkte)
3. Darstellung von max. 3 Referenzprojekten aus den letzten 3 Jahren von 2019 bis zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Teilnahmeanträge gemäß IV.2.2) dieser Bekanntmachung, aus der die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht – Wichtung 90 %.
Referenzprojekte die vor 01. Januar 2019 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht berücksichtigt.
Folgende Anforderungen sollte durch jedes der 3 Referenzprojekt erfüllt sein für eine maximale Punktzahl von 6 Punkte je Kriterium
-- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau- oder Erweiterungsmaßnahme das unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt wurde.
-- Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme im Hochbau
-- Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung: Kosten Kgr. 300+400 ≥ 2,0 Mio. € brutto
-- Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 5-8 (gem. § 43 HOAI) erbracht
-- Derzeitiger Projektstand des Referenzprojekts ist mindestens Leistungsphase 8 oder das Projekt ist abgeschlossen.
Es können 30 Punkte je Referenzprojekt erreicht werden. Die maximal zu erreichende Punktzahl im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs sind 100 Punkte.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung. Eine Übersicht ist der „Anlage C – Kriterienkatalog“ zu entnehmen.
— Beauftragungsstufe 2: Leistungsphasen 8+9 gemäß § 43 HOAI;
— Besondere Leistungen gemäß bzw. in Anlehnung an Anlage HOAI .
Die Planungsleistungen werden stufenweise beauftragt, soweit erwartete Fördermittel für die jeweilige Stufe bewilligt werden, soweit die Finanzierung gesichert ist und soweit keine schwerwiegenden Gründe gegen eine Weiterbeauftragung vorliegen. Hierbei handelt es sich um solche Gründe, die im Falle einer bereits erfolgten Beauftragung den Auftraggeber zu einer außerordentlichen Kündigung berechtigen würden. Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung einzelner Beauftragungsstufen, besonderer Leistungen oder Gesamtbeauftragung besteht nicht.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die Vergabeplattform. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung der Formblätter für den Teilnahmewettbewerb (Vergabeunterlage B) möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw. –
soweit zutreffend – zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten, Leistungsanteil)
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen
Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt. Nachweis der Vertretungsmacht auf Anforderung.
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur
zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden (§ 75 Abs. 2 VgV)
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen
5.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB
6.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB
7.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, §
21 Abs. 1 Arbeitnehmerentsendegesetz, § 98c Abs. 1 Aufenthaltsgesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2
Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz
8.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5.) bis 7.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten
gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
9.) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern,
Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
10.) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen,
so hat er die Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer
erfolgt im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 36 Abs. 1. S. 1 VgV freiwillig. Eine
entsprechende Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
11.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe gemäß § 47 VgV), so hat er diese zu benennen und für sie mit der
Bewerbung einen eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine
entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer
Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen
Eigenerklärung zu einer Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden im Fall der Zuschlagserteilung. Die Versicherung muss für die gesamte Vertragszeit unterhalten werden. Die Vorlage des Versicherungsnachweises nach Aufforderung ist zwingende Voraussetzung für die Zuschlagserteilung.
1. Anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren (2019-2021) erbrachten Leistungen wird die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die Leistungen sind folgendem Berufsstand im Bereich des europäischen Wirtschaftsraumes vorbehalten:
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind, die Berufsbezeichnung „Ingenieur/Architekt“ zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung der Berufsanerkennungsrichtlinie 2013/55/EU gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet ist, der Planungsaufgabe entspricht und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt.
Einschläge Rechts- oder Verwaltungsvorschrift: § 75 Abs. 2 VgV in Verbindung mit § 75 Abs. 3 VgV.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die unter II.2.7 benannten Termine für die Laufzeit des Vertrags beziehen sich auf den geplanten Beauftragungszeitpunkt (Beginn) und die geplante Nutzungsaufnahme der Hauptmaßnahme (Ende). Die Leistungszeit der Mängelbeseitigung, Restabwicklung und Abrechnung der Maßnahme, Erstellung/Übergabe einer vollständigen Dokumentation der erbrachten Planungsleistungen (inkl. Abnahme der Planungsleistungen) sowie die Leistungszeit der kompletten Lph. 9 können zum derzeitigen Zeitpunkt noch nicht exakt angegeben werden, sind daher im genannten Zeitraum nicht enthalten und müssen hinsichtlich der tatsächlichen Laufzeit des Vertrages noch dazugerechnet werden.
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag, je Bieter nur ein Angebot zulässig. Mehrfachbewerbungen bzw. -angebote führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen/-angebote gelten auch mehrere Bewerbungen/Angebote von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bietergemeinschaften.
Bezüglich des Termins für die Abgabe des Erstangebotes wird sich der Auftraggeber vorbehalten, die Frist für den Eingang der Erstangebote zu verkürzen(vgl. § 17 Abs. 6 und 7 VgV).
Bewerber bzw. Bieter übermitteln ihre Teilnahmeanträge bzw. Angebote in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs ausschließlich mithilfe elektronischer Mittel gemäß § 10 VgV über die genannte Vergabeplattform.
Der Bewerber/Bieter trägt das Risiko der fristgerechten Übermittlung seines Teilnahmeantrags/Angebots.
Zusätzliche bzw. ergänzende Angebotsunterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform/Homepage zu informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Angebotsfrist auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform. Die Bewerber/Bieter, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert.
Bei Bietergemeinschaften sind neben der Eigenerklärung gemäß Ziffer III.1.1) auch die weiteren gem. Ziffer III.1.1) bis III.1.3) geforderten Erklärungen und Nachweise von jedem Mitglied gesondert zu erbringen.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 56 Abs. 2 VgV nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zugrunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß § 75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
Es wird darauf hingewiesen, dass sich der Auftraggeber vorbehält, den im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ausgewälten Bewerbern, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, vor Versand der finalen Angebotsunterlagen die Unterzeichnung einer Vertraulichkeitsvereinbarung abzuverlangen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.mittelfranken.bayern.de/
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).