Expertenunterstützung zur Implementierung eines Closed Loop Medication Managements (FTB 5 des KHZG) in der Sozialstiftung Bamberg Referenznummer der Bekanntmachung: SSB-KHZG-2021-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96049
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sozialstiftung-bamberg.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Expertenunterstützung zur Implementierung eines Closed Loop Medication Managements (FTB 5 des KHZG) in der Sozialstiftung Bamberg
Auftragsgegenstand des ausgeschriebenen Werkvertrags ist die fachliche Beratung und Unterstützung (Teilprojektsteuerung) für den Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement während der gesamten Projektdauer (voraussichtlich bis zum 31.12.2024). Dabei wird die Teilprojektsteuerung u.a. die Begleitung, die Koordination und die entsprechende Leitung für die vorgenannte Ausschreibung zum FTB 5 sowie für die Abstimmung mit der Apothekenaufsicht und für die Detailplanung der erfolgreichen Einführung und Implementierung des Closed Loop Medication Managements und eines Unit-Dose Medikations-Systems übernehmen. Weiterhin erfolgt eine fachliche und positive Begleitung der Mitarbeiter der Sozialstiftung Bamberg bei den durch die Einführung und Implementierung des neuen Systems entstehenden Veränderungsprozessen.
Die Sozialstiftung Bamberg (SSB) betreibt im Stadtgebiet Bamberg (ca. 80.000 Einwohner) ein Krankenhaus der Maximalversorgung (Klinikum Bamberg mit den Standorten Klinikum am Bruderwald und dem Klinikum am Michelsberg) und versorgte im Jahr 2018 ca. 43.000 stationäre und 145.000 ambulante Fälle. Die Sozialstiftung ist ein KRITIS-Haus. Ziel der vorliegenden Ausschreibung ist die Unterstützung bei der Umsetzung der KHZG-Vorhaben. Die gesetzlichen Vorgaben für die Umsetzung der KHZG-geförderten Maßnahmen müssen während des Förderzeitraums bis 2024 zwingend gesetzlich nach- und eingehalten werden.
Liste der vier durch die Auftraggeberin geplanten Fördervorhaben innerhalb der Fördertatbestände (FTB) des KHZG:
1. FTB 1: Digitalisierung der Notaufnahme
2. FTB 2: Patientenportal (Aufnahme-, Behandlungs- und Entlassmanagement) & Integration einer IHE konformen Plattform
3. FTB 3: Digitale Dokumentation der Pflege und Behandlung für die Neonatologie
4. FTB 5: Digitales Medikationsmanagement (Integration eines Closed Loop Unit Dose Systems)
Die SSB führt derzeit ein anderes EU-Vergabeverfahren (sh. Auftragsbekanntmachung vom 19.10.2021 - 2021/S 203-530701) zur Auswahl eines Dienstleisters für die übergreifende Projektsteuerung der o.g. KHZG-Projekte durch.
Gegenstand des hier ausgeschriebenen Auftrags ist die fachliche Beratung und Unterstützung (Teilprojektsteuerung) speziell für den Fördertatbestand 5: Digitales Medikationsmanagement während der gesamten Projektdauer (voraussichtlich bis zum 31.12.2024). Dabei wird die Teilprojektsteuerung u.a. die Begleitung, die Koordination und die entsprechende Leitung für die geplante Ausschreibung zum FTB 5 sowie für die Abstimmung mit der Apothekenaufsicht und für die Detailplanung der erfolgreichen Einführung und Implementierung des Closed Loop Medication Managements und eines Unit-Dose Medikations-Systems übernehmen. Weiterhin erfolgt eine fachliche und positive Begleitung der Mitarbeiter der SSB bei den durch die Einführung und Implementierung des neuen Systems entstehenden Veränderungsprozessen.
Nähere Informationen zu den auftragsgegenständlichen Leistungen, insbesondere zu den Anforderungen an das einzusetzende Personal, sind den Vergabe- und Vertragsunterlagen zu entnehmen.
Option der SSB zur einmaligen Verlängerung des Vertrags um weitere sechs Monate.
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung (Abschnitt II.1.7) bzw. der Wert des Auftrages (Abschnitt V.2.4) entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Dieser Wert wird gem. § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schaden würde. Da es sich technisch um ein Pflichtfeld handelt, wird der Betrag [Betrag gelöscht] Euro eingegeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Expertenunterstützung zur Implementierung eines Closed Loop Medication Managements (FTB 5 des KHZG) in der Sozialstiftung Bamberg
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Witten
NUTS-Code: DEA Nordrhein-Westfalen
Postleitzahl: 58455
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ort: Nicht vorgesehen
Land: Deutschland
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in den §§ 155 ff. GWB. Auf die Zulässigkeitsvoraussetzungen eines Nachprüfungsantrags zur Vergabekammer wird hingewiesen, insbesondere auf die Vorschrift des § 160 GWB, die folgenden Wortlaut hat:
"§ 160 GWB - Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession
hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften
geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der
Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1
Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."