Corona-Teststrecke 08.08.2022-15.10.2022 Referenznummer der Bekanntmachung: 22-60-07-01
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roth
NUTS-Code: DE25B Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Corona-Teststrecke 08.08.2022-15.10.2022
Errichtung einer Corona-Teststrecke
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Corona-Teststrecke
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Roth
Postleitzahl: 91154
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Verlängerung des Betriebs der Corona-Teststrecke bis 28.02.2023
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Verlängerung des ursprünglichen Auftrages um die restlichen zwei Monate bis 28.02.2023
Vom Auftraggeber vertretbare Änderungen liegen hier nicht vor, da bis zur Änderungsverordnung der TestV vom 24.11.2022 auf den bayerischen Ministerratsbeschluss vom 26.07.2022 vertraut werden musste. Mithin musste der Auftraggeber davon ausgehen, dass die bayerischen Teststationen lediglich bis 31.12.2022 betrieben werden dürfen. Die überraschende Änderungsverordnung vom 24.11.2022 war nicht absehbar.
Im Vorfeld wurde vielmehr darüber diskutiert, dass die Testansprüche der TestV bis 31.03.2023 weiter gelten sollen. In diesem Falle hätte der Auftraggeber von seiner vertraglichen Verlängerungsoption (bis 31.03.2023) Gebrauch machen können.
Die vorliegenden Umstände (Weiterbetrieb der Testzentren und Testansprüche bis 28.02.2023) machen eine Verlängerung erforderlich.