Videokonferenzwerkzeug 2021 (ViKo 2021) Referenznummer der Bekanntmachung: 2020MBR000004
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE2 Bayern
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.km.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Videokonferenzwerkzeug 2021 (ViKo 2021)
Videokonferenzwerkzeug 2021 (ViKo 2021)
Gegenstand der Auftragsvergabe ist die zeitlich befristete Bereitstellung des Zugangs zu einer cloud-basierten Standardsoftware für Videokonferenzen (Nutzung in Gestalt von Software as a Service, SaaS) inkl. begleitender Serviceleistungen im Rahmen des Projekts BayernCloud Schule sowie optional einer Weiterentwicklung und Anpassung der Standardsoftware zwecks Integration in das System mebis des Auftraggebers oder anderer Systeme des Auftraggebers. Der Auftragnehmer hat das System derart bereitzustellen, dass die nutzungsberechtigten Einrichtungen nach erfolgter Registrierung und dem Anlegen berechtigter Nutzer die Videokonferenzlösung ohne weiteren Zwischenschritt nutzen können. Der Zugang des Auftraggebers bzw. der Nutzer zum Internet ist nicht Gegenstand der Auftragsvergabe.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Ort: Neumarkt i. d. OPf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Angaben zum Gesamtwert der Beschaffung bzw. zum Wert des Auftrages/Loses zum Zeitpunkt des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen entsprechen jeweils nicht dem tatsächlichen Wert der Beschaffung bzw. des Auftrages/Loses. Diese Werte werden gemäß Artikel 50 Abs. 4 der Richtlinie 2014/24/EU des Europäischen Parlaments und des Rates und § 39 Abs. 6 VgV nicht veröffentlicht, da dies unter anderem den geschäftlichen Interessen des erfolgreichen Bieters schadet und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen – insbesondere im Hinblick auf künftige vergleichbare Aufträge – beeinträchtigen würde.
Die Angaben zur Laufzeit des Vertrages zum Zeitpunkt des Abschlusses des Abschlusses des Auftrages sowie nach dessen Änderungen sind insofern zu ergänzen, als dass der für den angegebenen Zeitraum abgeschlossene Vertrag einseitig durch den Auftraggeber zweimal um je ein Jahr verlängert werden kann.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Für einen Eintrag auf Feststellung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB gelten die in § 135 Abs. 2 GWB genannten Fristen. Danach endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit nach § 135 GWB 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
zweite Erweiterung des bestehenden EVB-IT-Service-Vertrags
Ort: Neumarkt i. d. Opf.
NUTS-Code: DE236 Neumarkt i. d. OPf.
Land: Deutschland
erste Erweiterung des bestehenden EVB-IT-Service-Vertrags (zusätzlicher Bedarf an Serviceleistungen; ABl./S S1[gelöscht] 398038-2021-DE)
hier: zweite Erweiterung des bestehenden EVB-IT-Service-Vertrags
1. Anpassung des Lizenzmodells für die Durchführung von Großveranstaltungen mit mehr als 150 und bis zu ca. 2000 Viko-Teilnehmern
2. Erweiterung der Infrastruktur um eine Vorproduktions- und eine Integrationsumgebung
3. Anpassung der Infrastruktur an erhöhten Schutzbedarf aufgrund des Einsatzfeldes „Schulpsychologische Beratung“
1. Zwischenzeitlich besteht d. Bedarf an Videokonferenztools f. Großveranstaltungen mit mehr als 150 Teilnehmern. Wegen eingeschränkter Interoperabilität, unklaren Verantwortlichkeiten i.F.v. Störungen und beträchtlichen Zusatzkosten i.H. der ungefähren bisherigen Beschaffungskosten beim Einsatz einer anderen Softwarelösung ist ein Auftragnehmer-(AN)-wechsel sowohl aus technischen als auch aus wirtschaftlichen Gründen nicht möglich.2. Im laufenden Betrieb stellte sich d. Bedarf an einer Vorproduktions- und einer Integrationsumgebung heraus, da durch diese die Weiterentwicklung inkl. Tests deutlich effizienter und qualtiativ hochwertiger durchgeführt werden können.3. Die Aufnahme eines neuen Einsatzfeldes (schulpsychologische Beratung) bedingte einen höheren Schutzbedarf der verarbeiteten Daten. Aus technischen Gründen kann hiermit in den in Ziff. 2 und 3 genannten Fällen nur der mit der Bereitstellung des Systems beauftragte AN mit Besitz der Rechte am Quellcode beauftragt werden.