Vergabe der örtlichen Bauüberwachung - Stadt Karlstadt OT Wiesenfeld Referenznummer der Bekanntmachung: AP 119-22
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Karlstadt
NUTS-Code: DE26A Main-Spessart
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.karlstadt.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neckargemünd
NUTS-Code: DE128 Rhein-Neckar-Kreis
Postleitzahl: 69151
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ax-projects.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der örtlichen Bauüberwachung - Stadt Karlstadt OT Wiesenfeld
Vergabe der örtlichen Bauüberwachung für die in kommunaler Sonderbaulast herzustellende Ortsumgehung Wiesenfeld
Neubau der Ortsumfahrung Wiesenfeld, Angebot für die örtliche Bauüberwachung (Besondere Leistung der Lph. 8) für die Verkehrsanlagen und Ingenieurbauwerke (Rückhalte- und Versickerungsbecken RWBA 1, RWBA 2 und RWBA 3; keine Brückenbauwerke)
Als Grundlage für die Honorarermittlung dienen die mitgeteilten Kosten für die Verkehrsanlagen und In-genieurbauwerke:
Baukosten gesamt: [Betrag gelöscht] EUR netto
- Verkehrsanlagen: [Betrag gelöscht] EUR netto
- Ingenieurbauwerke: [Betrag gelöscht] EUR netto
(RWBA 1, RWBA 2 und RWBA 2)
Angeboten wird die örtliche Bauüberwachung als Besondere Leistung gemäß HOAI 2021 und nachfolgend in der HOAI 2021 aufgeführten Anlagen:
- Anlage 12 (zu § 43 Absatz 4, § 44 Absatz 5) für die Ingenieurbauwerke
(Beschreibung/ Unterscheidung der Grundleistungen und der Besonderen Leistungen zum Leistungsbild der Lph. 8)
- Anlage 13 (zu § 47 Absatz 2, § 48 Absatz 5) für die Verkehrsanlagen
(Beschreibung/ Unterscheidung der Grundleistungen und der Besonderen Leistungen zum Leistungsbild der Lph. 8)
Honorarangebot:
Verkehrsanlagen:
- Örtliche Bauüberwachung
x % x [Betrag gelöscht] EUR netto = x EUR netto
Zzgl. x % Nebenkosten x EUR netto
X EUR netto
Ingenieurbauwerke:
- Örtliche Bauüberwachung
x % x [Betrag gelöscht] EUR netto = x EUR netto
Zzgl. x % Nebenkosten x EUR netto
X EUR netto
Grundlagen und Vertragsbestandteile des vorliegenden Angebotes:
- Vor Beginn der Maßnahme erfolgt eine gemeinsame Festlegung und Dokumentation der genauen Schnittstelle des Leistungsumfanges der örtlichen Bauüberwachung als Besondere Leistung zu den Grundleistungen der HOAI;
Weitere Besondere Leistungen werden nach Aufwand und Aufforderung zu folgenden Stundensätzen zzgl. ... % Nebenkosten und der aktuell gültigen Mehrwertsteuer abgerechnet:
1. Ingenieur ... EUR
2. Techniker ... EUR
3. Vermessungstrupp, 2 Mann ... EUR
(Einschl. Fahrzeug und Geräte)
4. Vermessungstechniker/-ingenieur ... EUR
(Einschl. Fahrzeug und Geräte)
5. Sonstige Mitarbeiter ... EUR
Karlstadt - OT Wiesenfeld
Durchgeführt wird ein EG-weites Verhandlungsverfahren mit vorgeschaltetem Teilnahmewettbewerb nach GWB und VgV.
Bei dem Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb fordert die Stadt Karlstadt eine unbeschränkte Anzahl von Unternehmen im Rahmen eines Teilnahmewettbewerbs öffentlich zur Abgabe von Teilnahmeanträgen auf. Jedes interessierte Unternehmen kann einen Teilnahmeantrag abgeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Unternehmen die vom Magistrat der Stadt Karlstadt geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eignung.
Die Stadt Karlstadt verzichtet auf eine Nachforderung bei unvollständigen Bewerbungen: Die Stadt Karlstadt kann den Bewerber oder Bieter grundsätzlich unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auffordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nachweise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen. Die Stadt Karlstadt legt fest, dass die Stadt Karlstadt keine Unterlagen nachfordern wird.
Nur diejenigen Unternehmen, die von der Stadtverwaltung der Stadt Karlstadt nach Prüfung der übermittelten Informationen dazu aufgefordert werden, können ein Erstangebot einreichen. Die Stadt Karlstadt beschränkt die Zahl geeigneter Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden.
Die Stadt Karlstadt verhandelt mit den Bietern über die von ihnen eingereichten Erstangebote und alle Folgeangebote, mit Ausnahme der endgültigen Angebote, mit dem Ziel, die Angebote inhaltlich zu verbessern.
Die Stadt Karlstadt behält sich vor, den Auftrag auf der Grundlage der Erstangebote vergeben, ohne in Verhandlungen einzutreten.
Die Stadt Karlstadt stellt sicher, dass alle Bieter bei den Verhandlungen gleichbehandelt werden. Insbesondere enthält sie sich jeder diskriminierenden Weitergabe von Informationen, durch die bestimmte Bieter gegenüber anderen begünstigt werden könnten.
Die Stadt Karlstadt unterrichtet alle Bieter, deren Angebote nicht ausgeschieden wurden, in Textform nach § 126b des Bürgerlichen Gesetzbuchs über etwaige Änderungen der Leistungsbeschreibung, insbesondere der technischen Anforderungen oder anderer Bestandteile der Vergabeunterlagen, die nicht die Festlegung der Mindestanforderungen und Zuschlagskriterien betreffen. Im Anschluss an solche Änderungen gewährt die Stadt Karlstadt den Bietern ausreichend Zeit, um ihre Angebote zu ändern und gege-benenfalls überarbeitete Angebote einzureichen. Die Stadt Karlstadt darf vertrauliche Informationen eines an den Verhandlungen teilnehmenden Bieters nicht ohne dessen Zustimmung an die anderen Teilnehmer weitergeben. Eine solche Zustimmung darf nicht allgemein, sondern nur in Bezug auf die beabsichtigte Mitteilung bestimmter Informationen erteilt werden.
Beabsichtigt die Stadt Karlstadt, die Verhandlungen abzuschließen, so unterrichtet er die verbleibenden Bieter und legt eine einheitliche Frist für die Einreichung neuer oder überarbeiteter Angebote fest. Die Stadt Karlstadt vergewissert sich, dass die endgültigen Angebote die Mindestanforderungen erfüllen, und entscheidet über den Zuschlag auf der Grundlage der Zuschlagskriterien.
Anzahl der geeigneten Referenzen über in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene örtliche Bauüberwachungen für herzustellende Ortsumgehungen oder vergleichbare Maßnahmen mit einem vergleichbaren Anforderungsprofil
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung Nichtvorliegen Ausschlussgründe §§ 123, 124 GWB
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft macht mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben:
Als Beleg der erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bewerbers:
1. Nachweis einer entsprechenden Berufs- oder Betriebshaftpflichtversicherung,
2. eine Erklärung über den Gesamtumsatz für die letzten drei Geschäftsjahre,
3. eine Erklärung über den Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags für die letzten drei Geschäftsjahre.
Jeder Bewerber/jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft macht mit dem Teilnahmeantrag folgende Angaben:
Als Beleg der erforderlichen technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit des Bewerbers:
geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der erbrachten Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers
in den vergangenen 5 Jahren für öffentliche Auftraggeber durchgeführte und erfolgreich abgeschlossene örtliche Bauüberwachungen für herzustellende Ortsumgehungen oder vergleichbare Maßnahmen mit einem vergleichbaren Anforderungsprofil
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Datenschutzhinweis: Gem. DSGVO Art. 6 Abs. 1 b werden im Rahmen des Vergabeverfahrens zur Verfügung gestellte, auch Personenbezogene Informationen und Daten erfasst, organisiert, gespeichert, verwendet und gelöscht. Auftraggeber, Verfahrensbetreuer und weitere beteiligte Behörden verwenden diese Daten ausschließlich für dieses Verfahren und geben diese nicht an Dritte weiter. Nach Abschluss des Vergabeverfahrens, des Förder- und Rechnungsprüfungsverfahrens und nach Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfrist werden die Daten gelöscht. Weitere Auskünfte zum Datenschutz sind unter dem Link: https://www.karlstadt.de/sites/gensite.asp?SID=cms040620211551205689355&Art=02421 ein-sehbar.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU66CNU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist nach GWB § 160 (3) unzulässig, sofern:
1.der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat
2.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3.Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4.mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]