Digitalisierungsmanagement Gesundheitsamt Referenznummer der Bekanntmachung: LK-BAM_2022_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE245 Bamberg, Landkreis
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.landkreis-bamberg.de/Gesundheitswesen
Abschnitt II: Gegenstand
Digitalisierungsmanagement Gesundheitsamt
Der Landkreises Bamberg hat im Rahmen des Pakts für den ÖGD für die Digitalisierung des Gesundheitsamtes Bamberg eine Förderzuwendung im Rahmen von ca. [Betrag gelöscht] EUR erhalten, die an einen externen Dienstleistungsfirma vergeben werden soll. Dieser Dienstleister soll im Wesentlichen eine Dokumentation des Status quo erheben, konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten und die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes entsprechend schulen.
Der Landkreises Bamberg hat im Rahmen des Pakts für den ÖGD für die Digitalisierung des Gesundheitsamtes Bamberg eine Förderzuwendung im Rahmen von ca. [Betrag gelöscht] EUR erhalten, die an einen externen Dienstleistungsfirma vergeben werden soll. Dieser Dienstleister soll im Wesentlichen eine Dokumentation des Status quo erheben, konkrete Handlungsempfehlungen erarbeiten und die Mitarbeiter des Gesundheitsamtes entsprechend schulen.
Jahreszahlen Gesamtumsatz im Durchschnitt der letzten drei Jahre:
>2 Mio EUR: 1 Punkt > 4 Mio EUR: 2 Punkte > 8 Mio EUR: 3 Punkte
sozialversicherungspflichtig angestellte Mitarbeiter (gesamt) im Durchschnitt der letzten drei Jahre:
>10 Mitarbeiter: 1 Punkte > 20 Mitarbeiter 2 Punkte > 40 Mitarbeiter 3 Punkte
Referenzen
Konzepte zur Digitalisierung im Rahmen des aktuellen Pakts für den ÖGD:
5 Punkte pro Projekt (Maximal 4 Projekte)
Konzepte zur Digitalisierung von Gesundheitsämtern:
3 Punkte pro Projekt (Maximal 4 Projekte)
Sonstige Konzepte zur Digitalisierung
1 Punkte pro Projekt (Maximal 4 Projekte)
(als Referenzen eingereicht werden dürfen damit maximal 16 Projekte)
Sofern es in den Projekten auch zu Mitarbeiterschulungen gekommen ist, wird pro entsprechendem Projekt ein Zusatzpunkt erteilt.
Die Bewerber mit den danach höchsten drei Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Die unter III.1.1) - III.1.3) verlangten Erklärungen und Nachweise sind ausschließlich unter Verwendung der vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu erbringen. Die Nachweise und Erklärungen sind bei Bietergemeinschaften von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaften (BG) zu erbringen.
Folgende Erklärungen und Nachweise sind von den Bietern/BGen einzureichen:
1) Kopie der Anmeldungs- bzw. Eintragungsbescheinigungen zum Nachweis der ordnungsgemäßen Gewerbeanmeldung/-ummeldung bzw. Eintragung ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Herkunftslandes; andernfalls vergleichbarer Nachweis für die Existenz und den Gegenstand des Unternehmens des Bieters/jedes Mitglieds der BG. Der Auszug aus dem Handelsregister/vergleichbare Nachweis darf zum Zeitpunkt des Schlusstermins für den Eingang der Angebote nicht älter als 6 Monate sein;
2) Erklärungen des Bieters/der BG, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123, 124 GWB vorliegen;
3) ggf. Bietergemeinschaftserklärung;
4) ggf. Nachunternehmererklärung;
5) ggf. Nachunternehmerverpflichtungserklärung (im Fall der Eignungsleihe zur Erfüllung der Anforderungen gemäß Zif. III.1.2) und III.1.3) der Bekanntmachung mit dem Angebot einzureichen, im Fall der reinen Nachunternehmerschaft ohne Eignungsleihe erst auf Verlangen des Auftraggebers).
HINWEIS: Der Auftraggeber wird von dem für den Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung darüber hinaus von sämtlichen Nachunternehmern unter Fristsetzung die Erklärungen nach Ziff. III.1.1.) 1.) bis 3.) (siehe vorstehend) sowie einen Versicherungsnachweis nach III.1.2.)2.) anfordern. Werden diese Unterlagen nicht vorgelegt, wird das Angebot ausgeschlossen. Darüber hinaus wird der Auftraggeber von dem für den
Zuschlag vorgesehenen Bieter vor Zuschlagserteilung einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister nach §150a GewO iVm. § 19 MiLoG beim Bundesamt für Justiz anfordern.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft und den Umsatz für den zu vergebenden Leistungen entsprechende Dienstleistungen in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren,
2) Erklärung des Bieters/der einzelnen Mitglieder einer Bietergemeinschaft über die Anzahl des Gesamtpersonals der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre und die Anzahl der Mitarbeiter, die in den letzten 3 Geschäftsjahren für entsprechende Leistungen eingesetzt worden sind. Zu berücksichtigen sind nur sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter.
3) Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden je Versicherungsjahr. Es muss entweder die Police vorgelegt werden, aus der sich diese Angabe ergibt ober einer Erklärung eines Versicherungerungsinstitutes, dass es bereit ist, dem namentlich genannten Bewerber eine solche Versicherung im Zuschlagsfall zu stellen.
zu 1) Gesamtumsatz mindestens 1 Mio. Euro pro Jahr im Durchschnitt
zu 2) Gesamtpersonal mindestens 6 sozialversicherungspflichtig beschäftigte Mitarbeiter im Durchschnitt
zu 3) mindestens die genannte Deckungssumme für alle drei Schadensarten
Vergleichbare Referenzprojekte (Digitalisierungskonzepte mit einem Budget von mehr als [Betrag gelöscht] EUR, vorzugsweise für Gesundheitsämter), die am ehesten der Größenordnung dieser Ausschreibung entsprechen) innerhalb der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre unter Angabe der erbrachten Leistungen, des Projektumfangs, Ausführungszeitraum und Angabe des Auftraggebers mit Ansprechpartner nebst Telefonnummer.
mindestens drei vergleichbare Referenzprojekte
Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass die Bildung einer Bietergemeinschaft unzulässig ist, sofern damit eine wettbewerbsbeschränkende Vereinbarung gemäß § 1 GWB getroffen wird.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Abgabe des Angebots sind zwingend die vom Auftraggeber bereitgestellten Formblätter zu verwenden.
Diese können unter dem unter Ziffer I.3) der Bekanntmachung angegebenen Link abgerufen werden.
Bieterfragen können nur über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de gestellt werden und werden nur über die Vergabeplattform beantwortet. Bieterfragen, die nach dem 01.02.2023, 12.00 Uhr eingehen, können nicht mehr beantwortet werden.
Der Auftraggeber weist darauf hin, dass interessierte Unternehmen im Falle von Bieterfragen und/oder notwendigen Änderungen an den Vergabeunterlagen nur informiert werden können, wenn sie sich freiwillig unter Angabe einer E-Mail-Adresse beim Auftraggeber registriert haben. Interessierte Bieter werden daher gebeten, sich auf der Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de zu registrieren. Soweit eine freiwillige Registrierung nicht erfolgt, können keine zusätzlichen Informationen übermittelt werden. Nicht registrierte Bieter sind selber dafür verantwortlich, auf der Vergabeplattform regelmäßig zu prüfen, ob neue Nachrichten vorliegen.
Das Risiko der vollständigen und lesbaren Übermittlung des Auskunftsersuchens trägt der anfragende Bieter. Die Angebote sind fristgerecht (vgl. Ziffer IV.2.2)) und ausschließlich elektronisch, verschlüsselt über die Vergabeplattform https://my.vergabe.rib.de einzureichen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.mittelfranken.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag zur Vergabekammer ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB). Erkennt ein Bewerber Verstöße gegen Vergabevorschriften, so hat er diese innerhalb von 10 Tagen nach Kenntniserlangung gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. §§ 134 und 160 Abs. 3 GWB bleiben unberührt.
Ort: Ansbach
Land: Deutschland