Implementierung und Betrieb einer Software für Bauabwicklung und Projektmanagement Referenznummer der Bekanntmachung: SV-DBÖ-220803-002
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80992
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.swm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Implementierung und Betrieb einer Software für Bauabwicklung und Projektmanagement
Implementierung und Betrieb einer Software für Bauabwicklung und Projektmanagement
Beschafft werden soll eine Projektmanagementsoftware im Bereich Bauabwicklung mit Setup, Erstschulung, Folgeschulungen und Support in der Vertragslaufzeit.
Mit der angestrebten Lösung soll ein reibungsloser und besserer Ablauf bei der Abwicklung von Programmen und Projekten erreicht werden, insbesondere hinsichtlich Termin- und Leistungsstands sowie Reporting.
Hierdurch soll beispielsweise die Zusammenarbeit mit Dienstleistern und die aktive Aufgabennachverfolgung ermöglicht werden.
Durch Standardisierung von Prozessen und Arbeitsaktivitäten mittels der Software, soll der Konfigurationsaufwand bei neu angelegten Projekten minimiert und dadurch die Arbeitseffizienz gesteigert werden.
Zu den einzelnen Vorgängen sollen Anlagen, Notizen und Aufgaben verknüpft und über eine Änderungsnachverfolgung verwendet werden können. Anlagen sollen über eine digitale Abnahme freigegeben werden können.
Durch die Verknüpfung von Termin- und Leistungsstand soll in Echtzeit der Terminplan sowohl tabellarisch als auch grafisch dargestellt und automatisch aktualisiert werden.
Über eine grafische Darstellung soll das Reporting der einzelnen Projektebenen automatisiert erstellt und veranschaulicht werden, um involvierten Stakeholdern eine gleiche Informationsbasis bieten zu können.
Weiterhin soll der Projektstand für das Management einfach und auch übersichtlich in geographischer Hinsicht angezeigt werden können.
Generell wird eine SaaS-Anwendung präferiert, die Software soll auch auf mobilen Endgeräten einsetzbar sein.
Die beabsichtigte Nutzung der Software beträgt vier Jahre, beginnend mit Vertragsabschluss. Eine optionale, einmalige Verlängerung um weitere zwei Jahre auf Betreiben des AG soll möglich sein.
Der Auftrag kann optional einmalig für weitere zwei Jahre auf Betreiben des Auftraggebers verlängert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Implementierung und Betrieb einer Software für Bauabwicklung und Projektmanagement
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Einreichung der Teilnahmeanträge erfolgt elektronisch über das Lieferantenportal der SWM. Für das Vergabeverfahren werden die Vergabeunterlagen unter der in Ziffer I.3) genannten URL zum freien Download zur Verfügung gestellt. Der freie Download dient jedoch nur einer ersten Ansicht der Vergabeunterlagen. Voraussetzung für die elektronische Einreichung der Teilnahmeanträge ist eine Freischaltung der Vergabeunterlagen im Lieferantenportal (URL: s.h. Ziffer I.3)). Diese ist mit Angabe der Aktenzeichen SV-DBÖ-220803-002 anzufordern. Erst nach Freischaltung werden teilnehmende Unternehmen während der Teilnahmefrist auch über etwaige Änderungen an den Vergabeunterlagen oder Antworten auf Bewerberfragen aktiv durch den Auftraggeber informiert. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist durch jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft ein elektronischer Teilnahmeantrag über das Lieferantenportal einzureichen. Die Aufteilung der (Teil)-Leistungen bzw. Aufgaben auf die einzelnen Mitglieder der Bewerbergemeinschaft ist für den Auftragsfall darzustellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§ 168 Abs. 2 Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Kalendertage nach Absendung (elektronisch oder per Fax) der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung (§ 134 GWB).
Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass der Antragsteller die geltend gemachten Vergabeverstöße, soweit diese vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt wurden, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen, soweit die Vergabeverstöße aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe, gegenüber dem Auftraggeber gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1-3 GWB).