"Bühne raus!" - Veranstaltungstechnik / Medientechnik / Bauten Bühne / Bauten Tribüne / Sicherheit u. Ordnung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hof
NUTS-Code: DE244 Hof, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 95028
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]17
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hof.de
Abschnitt II: Gegenstand
"Bühne raus!" - Veranstaltungstechnik / Medientechnik / Bauten Bühne / Bauten Tribüne / Sicherheit u. Ordnung
Ein zentraler Platz im Stadtzentrum soll über 3 Jahre (2023-2025) jeweils im Juli als Außenspielstätte der Hofer Symphoniker und des Theater Hof genutzt werden, ergänzt durch weitere Akteure aus der nicht etablierten Szene. Durch die Veranstaltungen von Kunst-und Kulturschaffenden soll die Innenstadt an Attraktivität gewinnen und überregional sichtbarer werden. Die große Bandbreite an Kulturschaffenden soll ein möglichst breites Spektrum an Bevölkerungsschichten und Altersklassen ansprechen. Angestrebt wird durch „Bühne raus!“ langfristig einen überregionalen Einzugsbereich zu genieren. Durch die Erhöhung der Besucherfrequenz in der Innenstadt, die Attraktivitätssteigerung aufgrund verschiedener kultureller Veranstaltungen soll es gelingen, auch den aktuellen Leerstand in der Innenstadt durch Frequenzsteigerung einzudämmen bzw. diesem entgegenzuwirken. Bei allem steht die Fülle der Hofer Kulturlandschaft im Mittelpunkt.
Veranstaltungstechnik
Friedrichstr. 2-4, 95028 Hof
Es wird eine Beleuchtung- und Beschallungsanlage benötigt. Diese beiden Systeme müssen jedes Jahr aufgebaut, verkabelt, an die bestehende Energieversorgung angeschlossen und mit einer entsprechenden Steuerung (Mischpulte) in Betrieb genommen werden. Für die umlaufende Beleuchtung der Bühne und Tribüne muss eine USV – Anlage als Sicherheitsbeleuchtung gestellt werden. Für die Medientechnik ist eine Signalverteilung bereit zu stellen. Nach den jeweiligen Einsätzen ist die Anlage zurückzubauen.
Medientechnik
Friedrichstr. 2-4, 95028 Hof
Für die Übertragung von Filmen, Präsentation, Grafiken und Bildern soll eine outdoorfähige LED Wand auf einem Anhänger aufgestellt werden. Dieser muss jedes Jahr muss aufgebaut, verkabelt, an die bestehende Energieversorgung angeschlossen und mit der Signalverteilung in Betrieb genommen werden. Nach den jeweiligen Einsätzen ist die Anlage zurückzubauen.
Bauten - Bühne
Friedrichstr. 2-4, 95028 Hof
Eine Open Air Bühne mit Bühnenüberdachung und Szenenfläche muss jedes Jahr aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Nach der Produktion ist die Anlage zurück zubauen. Die Open Air Bühne mit Bühnenüberdachung und Szenenfläche wird als anzeigepflichtiger Fliegender Bau bewertet (> 5m Höhe) und bedarf somit einer Ausführungsgenehmigung, welche Bestandteil eines Prüfbuchs ist. Die technischen Eigenschaften der Open Air Bühne mit Bühnenüberdachung und die Betriebsparameter müssen der aktuellen Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) entsprechen.
Bauten - Tribüne
Friedrichstr. 2-4, 95028 Hof
Die Open Air Tribüne für 300 Sitzplätze mit Zugängen und Stühlen (inkl. Parkettbestuhlung) muss jedes Jahr aufgebaut und in Betrieb genommen werden. Nach der Produktion ist die Anlage zurück zubauen. Die Open Air Tribüne wird als anzeigepflichtiger Fliegender Bau bewertet, da diese von Besuchern betreten werden und bedarf somit einer Ausführungsgenehmigung, welche Bestandteil eines Prüfbuchs (gemäß DIN EN 13814 2005-06) ist. Die technischen Eigenschaften der Open Air Tribüne müssen der aktuellen Bayerische Technische Baubestimmungen (BayTB) entsprechen.
Infrastruktur
Friedrichstr. 2-4, 95028 Hof
Für die Herrichtung des Veranstaltungsplatzes müssen jedes Jahr Raummodule (Container) gestellt werden. Es müssen Zu- und Abwasseranschlüsse verlegt werden und an definierten Stellen müssen Baustromverteiler aufgestellt werden. Diese Anlagen müssen aufgebaut, verkabelt, angeschlossen und in Betrieb genommen werden. Nach den jeweiligen Einsätzen ist die Anlage zurückzubauen.
Ordnung & Sicherheit
Friedrichstr. 2-4, 95028 Hof
Der Veranstaltungsbereich soll mittels Videoüberwachungstürmen an 24h und sieben Tagen in der Woche über den gesamten Nutzungszeitraum (ca. 4 Wochen/ Jahr) des Veranstaltungsgeländes überwacht werden. Diese Anlagen müssen geliefert, aufgebaut und mit allen systembedingten Zubehörteilen in Betrieb genommen werden. Nach der Produktion ist die Anlage zurück zubauen. Auch ist auf Grund der Art der Veranstaltungen (Veranstaltung im Außenbereich außerhalb einer genehmigten Versammlungsstätte) die Einrichtung eines Ordnungsdienstes vorgesehen. Dabei handelt es sich um eine Bewachungstätigkeit im Sinne von §34a GewO, womit der Sicherheitsdienst an den Veranstaltungstage eine Obhutstätigkeit ausführt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Siehe Vergabeunterlagen (Formblatt L 124_Eigenerklärung_zur_Eignung_0121).
Abschnitt IV: Verfahren
Bürgerzentrum, Zimmer 9, Karolinenstr. 40, 95028 Hof
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (Einleitung, Antrag) des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die auf Grund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]