Neubau des Fernwärmenetzes in Gräfelfing - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-6 sowie 8-9 gem. §§ 41 ff. HOAI
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.geothermie-graefelfing.de/
Adresse des Beschafferprofils: https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av1c63c9
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau des Fernwärmenetzes in Gräfelfing - Objektplanung Ingenieurbauwerke, Leistungsphasen 1-6 sowie 8-9 gem. §§ 41 ff. HOAI
Die Geothermie Gräfelfing GmbH & Co. KG beabsichtigt die Planung, Errichtung und den Betrieb einer Tiefengeothermieanlage sowie eines dazugehörigen Fernwärmenetzes mit Redundanz- und Spitzenheizwerk.
Gegenstand dieses Verfahrens sind die Planungsleistungen für das Fernwärmenetz mit ca. 7 km Trassenlänge (Hauptleitung), 2 Würmquerungen (Gewässer), sowie ca. 250 – 300 Anschlussleitungen mit einer Gesamtlänge von ca. 4.5 km.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke, Lph. 1-6 sowie 8-9 gem. §§ 41 ff. HOAI
82166 Gräfelfing
Die Gemeine Gräfelfing im oberbayerischen Landkreis München hat sich im Jahr 2006 der Energievision Münchens angeschlossen und möchte bis zum Jahr 2050 60 % des gesamten eigenen Wärme- und Strombedarfs einsparen. Die verbleibenden 40 % sollen ausschließlich durch regenerative Energiequellen gedeckt werden.
Als Teil dieses Planes soll eine Tiefengeothermieanlage sowie ein dazugehöriges Fernwärmenetz mit Redundanz- und Spitzenheizwerk geplant, errichtet und betrieben werden. Dazu wurde im Februar 2022 eine Gesellschaft mit dem Namen „Geothermie Gräfelfing GmbH & Co. KG“ (im Folgenden: GGK) gegründet.
Bis Q3 2023 ist es das Ziel der GGK die Genehmigungs- und Detailplanungen sowie die wirtschaftliche Umsetzbarkeit im Rahmen einer Machbarkeitsstudie gemäß der Bundesförderung für effiziente Wärmenetze (BEW)“ (dort Modul I: Machbarkeitsstudie) zu erarbeiten.
Für eine regenerative Wärmeversorgung der Gemeinde Gräfelfing ist es geplant vom Bohrplatz am Neurieder Weg 1 mindestens eine tiefengeothermische Dublette abzuteufen. Die Energie des dabei voraussichtlich mit ca. 95°C geförderten Heißwassers wird anschließend über einen Wärmetauscher in das neu zu errichtende und teilweise bereits bestehende Fernwärmenetz eingespeist.
In einem ersten Umsetzungsschritt, im folgenden Bauabschnitt 1 (BA 1) genannt, soll nach Fündigkeit der ersten Bohrung die Haupttrasse des späteren Fernwärmenetzes gebaut werden. Eine Leitung soll den Bohrplatz an das bereits bestehende Netz im Gewerbegebiet anschließen. Über eine weitere Leitung voraussichtlich über die Würmtalstraße soll die restliche Gemeinde sowie ggfs. eine Nachbargemeinde an den Bohrplatz bzw. das Fernwärmenetz angeschlossen werden.
Der Umfang des Bauabschnittes 1 beinhaltet:
- ca. 7km Trassenlänge Hauptleitung
- 2 Würmquerungen (Gewässer)
- ca. 250 – 300 Anschlussleitungen mit einer Gesamtlänge von ca. 4.5 km
Erweiterung A umfasst ca. 700 m Hauptleitung und 550 m Anschlussleitung für 30 Anschlüsse inkl. Querung der DB-Trasse im Zuge der Unterführung Bahnhofstraße – Ruffiniallee. Hinsichtlich Erweiterungsoption B wird auf II.2.11 dieser Bekanntmachung verwiesen.
Weiters ist die Leit- bzw. MSR-Technik zur Kundenüberwachung (Störungsmeldungen), Datenweiterleitung, Echtzeit Verbrauchsdatenerfassung, etc. für das Fernwärmenetz und die Hausanschlüsse (aus Förderprogrammen bedingte Datenerfassung ist zu berücksichtigen), welche vom Bohrplatz aus zusammen mit der Geothermieanlage und der Spitzen- und Redundanzanlage gewerkübergreifend gesteuert werden sollen, in der Trassenplanung zu berücksichtigen.
Weiters ist eine Leckageüberwachung des Fernwärmesystems welche ins MSR System eingebunden ist und unterbrechungsfrei, ganzjährig 8.760 h/a die Leckageüberwachung sicherstellt, zu planen.
Nach Abschluss der BA 1 wird das Fernwärmenetz sukzessive weiterentwickelt (BA 2). Hierzu werden in Abstimmung mit den örtlichen Behörden, sowie unter Berücksichtigung der Kundennachfrage sinnvolle Jahrespakete geschnürt, wobei mindestens eine jährlich zu bauende Trassenlänge von ca. 1,5 – 2 km mit >50 Hausanschlüssen angestrebt wird.
Es ist beabsichtigt mit dieser Ausschreibung folgende Leistungen (stufenweise) zu beauftragen: Objektplanungsleistungen Ingenieurbauwerke, Lph. 1-6 sowie 8-9 gem. §§ 41 ff. HOAI.
Mit dem Vergabeverfahren soll ein Planer gefunden werden, der die Planung und Überwachung der Bauausführung des Fernwärmenetzes BA 1 inkl. der Erweiterung A und ggfs. der Erweiterungsoption B umsetzt. Die Planung umfasst auch Tiefbauarbeiten inkl. Verkehrssicherung und Oberflächenwiederherstellung.
Die Beauftragung soll stufenweise erfolgen.
- 1.Stufe: Lph. 1 - 3 für BA 1 inkl. Erweiterungen A und ggfs. B
- 2.Stufe: Lph. 4 für BA 1 inkl. Erweiterungen A und ggfs. B; Siehe Hinweis in Honorarangebotsformblatt
- 3.Stufe: Lph. 5 - 6 für BA 1 inkl. Erweiterungen A und ggfs. B
- 4.Stufe: Lph. 8 - 9 (inkl. örtliche Bauüberwachung) für BA 1 inkl. Erweiterungen A und ggfs. B – Optional
Die Auswahl der Teilnehmer erfolgt bei Vollständigkeit der vorzulegenden Erklärungen und Nachweise gemäß
Ziffer III.1.1) bis III.1.3) anhand objektiver Kriterien.
Die detaillierte Bewertungsmatrix mit Angabe über die Verteilung der Punkte und Gewichtung der einzelnen
Eignungskriterien ist den Bewerbungsunterlagen beigefügt.
Die Beauftragung der nachstehenden Besonderen Leistungen wie auch zusätzlicher Leistungen (vgl. Honorarangebotsformblatt in den Vergabeunterlagen) ist optional möglich, ohne dass ein
Rechtsanspruch darauf besteht.
Optionen:
— Beauftragungsstufen gemäß Vertragentwurf:
- 4.Stufe: Lph. 8 - 9 (inkl. örtliche Bauüberwachung) für BA 1 inkl. Erweiterungen A und ggfs. B – Optional
— Erweiterungsoptionen:
Erweiterung B mit zusätzlich ca. 1.6 km Hauptleitung und ca. 2.0 km Anschlussleitung für ca. 100 Anschlussleitungen
— Örtliche Bauüberwachung
— Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist
— ggf. besondere Leistungen gem. Anlage 12 HOAI
Die Beauftragung weiterer Leistungen bzw. Stufen besteht als Option ohne Anspruch darauf.
Der Auftraggeber bzw. dessen Verfahrensbetreuer korrespondiert vorzugsweise über die unter I.3) genannte Vergabeplattform.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Bewerbungsbogens möglich. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied auszufüllen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Basisinformation zum Unternehmen des Bewerbers (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten) bzw.
zu den an der Bewerbergemeinschaft beteiligten Unternehmen (Name, Sitz, Gründungsjahr, Kontaktdaten,
Leistungsanteil) (soweit zutreffend);
2.) Eigenerklärung (soweit zutreffend) der Bewerbergemeinschaftsmitglieder zur gesamtschuldnerischen
Haftung und Benennung desjenigen, der die Bewerbergemeinschaft vertritt einschließlich Nachweis der
Vertretungsmacht;
3.) Nachweis über die Berechtigung des vorgesehenen Entwurfsverfassers, die Berufsbezeichnung Ingenieur
zu tragen oder in Deutschland entsprechend tätig zu werden;
4.) Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen;
5a.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 GWB;
5b.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 GWB;
5c.) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz, § 21 Abs.
1 Arbeitnehmerentsendegesetz und § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz;
6.) Für ausländische Unternehmen in Bezug auf die vorstehenden Punkte 5a.) bis 5c.): Erklärung, dass keine
Ausschlussgründe vorliegen, die nach den Rechtsvorschriften des jeweiligen Landes mit den vorgenannten
gesetzlichen Anforderungen vergleichbar sind.
7) Erklärung zum Russlandbezug des Bieters / die Bietergemeinschaft sowie von Unterauftragnehmern,
Lieferanten oder eignungsverleihenden Unternehmen
8) Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen. Will sich der
Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er die
Weitergabe von Auftragsteilen verpflichtend anzugeben. Eine Benennung der Nachunternehmer erfolgt im Rahmen
des Teilnahmewettbewerbs unter Verweis auf § 34 Abs 1. S. 1 SektVO freiwillig. Eine entsprechende
Verpflichtungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
9.) Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen
in Anspruch zu nehmen (Eignungsleihe), so hat er diese zu benennen und für sie mit der Bewerbung einen
eigenen Bewerbungsbogen abzugeben. Der Bewerber muss mit der Bewerbung nachweisen, dass ihm die
für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er eine entsprechende
Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Nimmt der Bewerber im Rahmen einer Eignungsleihe
die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese Unternehmen in dem Umfang, in dem
ihre Kapazitäten in Anspruch genommen werden, gemeinsam für die Auftragsdurchführung haften. Eine
entsprechende Haftungserklärung ist auf Anforderung nachzureichen.
1.) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten drei Geschäftsjahren von 2019 bis 2021. Die maximale Punktzahl wird bei einem durchschnittlichen Umsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR/a vergeben. - (Wichtung 5 %).
2.) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre (2019-2021) für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Dipl.-Ing., sonstige Mitarbeiter). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl ≥ 10 Personen erzielt. – (Wichtung 5 %)
3.) Nachweis der Versicherung über eine Berufshaftpflichtversicherungsdeckung in Höhe von 3.000.000
EUR für Personenschäden und [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden bzw. eine schriftliche Erklärung des
Versicherers zur Erhöhung der Berufshaftpflichtversicherung im Auftragsfall muss den Bewerbungsunterlagen
beiliegen.
1.) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt
vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten aus den letzten 7 Geschäftsjahren, aus der die Erfahrung des
Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht. – (Wichtung 90 %).
Referenzprojekte, die vor dem 01.01.2015 in Betrieb genommen wurden, werden bei der Wertung nicht
berücksichtigt. Maßgebend für die Bewertung ist der Inbetriebnahmezeitpunkt. Für die maximale Bewertung
sollte jedes der Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllen:
— Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubaumaßnahme für Bauwerke und Anlagen für Ver- und Entsorgung mit Transportleitungen für Fernwärme, wassergefährdende Flüssigkeiten und Gase mit zahlreichen Verknüpfungen und/oder zahlreichen Zwangspunkten gem. Anlage 12 HOAI
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Gesamtkosten (Kgr. 300-500) ≥ 10,0 Mio. € brutto)
— Das Referenzprojekt ist vergleichbarer Größenordnung (Trassenlänge ≥ 7,0 km)
— Durch den Bewerber wurden mindestens die Leistungsphasen 2-6 sowie 8-9 (gem. § 43 HOAI) erbracht
— Bei dem Referenzprojekt wurde die besondere Leistung der örtlichen Bauüberwachung gem. Anlage 12 HOAI erbracht
— Derzeitiger Projektstand des Referenzprojektes ist mindestens die Leistungsphase 8 oder das Projekt ist
abgeschlossen.
Die teilweise Erfüllung der vorgenannten Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend
geringeren Bewertung. Die entsprechenden Bewertungsmaßstäbe sind dem Beurteilungsschema, welches den
Bewerbern über die Vergabeplattform zur Verfügung gestellt wird, zu entnehmen.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
— Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
— Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
— Leistungszeit,
— Gesamtkosten (Kgr. 300-500, DIN 276) netto,
— erbrachte Leistungen,
— erbrachte Leistungsphasen,
— Inbetriebnahmezeitpunkt,
— Projektstand.
2.) Benennung der technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt
werden sollen
3.) Vorbehalten wird die Vorlage von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die
Ausführung der angegebenen Referenzprojekte und die Darstellung des beim Bewerber vorhandenen
Qualitätsmanagementsystems
Natürlichen Personen, die nach dem für die öffentliche Auftragsvergabe geltenden Landesrecht berechtigt sind,
die Berufsbezeichnung "Ingenieur" zu tragen. Ebenso natürlichen Personen, deren Listeneintrag in Umsetzung
der Berufsanerkennungsrichtlinie 2005/36/EG gewährleistet ist. Juristische Personen sind als Auftragnehmer
zugelassen, wenn deren satzungsmäßiger Geschäftszweck auf Planungsleistungen ausgerichtet
ist, der Planungsaufgabe entsprich und sie für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen
Berufsangehörigen benennen, der die vorstehenden Anforderungen erfüllt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Je Bewerber ist nur ein Teilnahmeantrag zulässig. Mehrfache Teilnahmeanträge führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als mehrfache Teilnahmeanträge gelten auch mehrere Teilnahmeanträge von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbergemeinschaften. Das Risiko für den rechtzeitigen Eingang des Teilnahmeantrages/Angebotes liegt beim Bewerber/Bieter. Zusätzliche bzw. ergänzende Unterlagen werden nicht berücksichtigt.
Die Vergabeunterlagen stehen auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten
Vergabeplattform zum Download zur Verfügung. Fragen und Anmerkungen zu den Vergabeunterlagen sind über
die Kommunikationsebene der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform bis
spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als
Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen auf der Vergabeplattform bis 6
Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht. Die Bewerber sind verpflichtet, sich bis 6 Kalendertage
vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der unter Ziffer I.3) dieser Bekanntmachung genannten Vergabeplattform zu
informieren, ob sich Erläuterungen, Konkretisierungen oder Änderungen in den Vergabeunterlagen ergeben
haben. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist
auch noch innerhalb dieser 6 Kalendertage zu verschieben. In einem solchen Fall wird unverzüglich ebenfalls
auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung genannten Vergabeplattform informiert.
Es besteht die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung auf der unter Ziffer I.3) dieser Auftragsbekanntmachung
genannten Vergabeplattform. Die Bewerber, die sich freiwillig registrieren, werden über die verbindlichen
Stellungnahmen auf die eingereichten Fragen und Anmerkungen per E-Mail informiert. Für die Einreichung des
Teilnahmeantrags ist eine Registrierung auf der Vergabeplattform notwendig.
Bei Bewerbergemeinschaften ist der Bewerbungsbogen von jedem Mitglied bzw. auch für solche Unternehmen
(eignungsleihende Unternehmen) auszufüllen, deren sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages zu
bedienen beabsichtigt.
Der Auftraggeber behält sich vor, fehlende Erklärungen und Nachweise gemäß § 51 Abs. 2 SektVO
nachzufordern.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven
Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl
unter den verbleibenden Bewerbern durch Los zu treffen.
Der Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu
vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen (vgl. § 15 Abs. 4 SektVO).
Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit:
Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Teile der relevanten Plan- und Informationsunterlagen vertrauliche Informationen enthalten und daher nur nach Unterzeichnung einer Verschwiegenheitserklärung bereitgestellt werden (§ 41 SektVO). Die Unterlagen werden nur den ausgewählten Bietern zur Verfügung gestellt, die die Vertraulichkeitserklärung (Vergabeunterlage I) unterzeichnet eingereicht haben. Durch Bewerber ist die unterzeichnete Vertraulichkeitserklärung als Bestandteil des Teilnahmeantrags einzureichen. Sofern der Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert wird, werden die oben genannten Dokumente im Rahmen der Angebotsaufforderung an den Bieter gesendet. Die entsprechende Verschwiegenheitserklärung ist Bestandteil der Vergabeunterlagen (Vergabeunterlage I).
Eine Verlängerung der Teilnahmefrist ist gemäß § 41 Abs. 4 Satz 2 SektVO nicht erforderlich, da die Maßnahme zum Schutz der Vertraulichkeit ausschließlich in der Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung besteht.
Es wird auf die Rügeobliegenheit des Bewerbers / der Bewerbergemeinschaft bzw. Bieter/Bietergemeinschaft
gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-4 GWB hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
— Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
— Bieter und Bewerber können die Unwirksamkeit eines Vertragsschlusses feststellen lassen, wenn der öffentliche Auftraggeber gegen die Informations- und Wartepflicht aus § 134 GWB verstoßen hat oder der Auftrag rechtswidrig ohne vorherige Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben wurde. Wurde der Bewerber / Bieter ohne Vorabinformation direkt durch den öffentlichen Auftraggeber informiert oder die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, muss er einen Nachprüfungsantrag innerhalb von 30 Tagen einlegen, selbst bei unterbliebener Information jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss (§ 135 Abs. 2, Abs. 1 GWB).
Neben den vorgenannten Rechtsbehelfsfristen sind folgende Rügefristen zu beachten:
— Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichtbeachtung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB).
— Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).