Bayerische Landesausstellung 2023 "Barock in Bayern" - Raumbildender Ausbau und Vitrinen
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.hdbg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bayerische Landesausstellung 2023 "Barock in Bayern" - Raumbildender Ausbau und Vitrinen
Raumbildender Ausbau und Vitrinen für die Bayerisch-Tschechische Landesausstellung 2023/2024 in Regensburg bzw. Prag.
Raumbildender Ausbau - Wandbau mit Vitrinen in Modulbauweise
Wandbau mit Vitrinen in Modulbauweise.
Raumbildender Ausbau - Sonderbau und Podeste
Sonderbau und Podeste.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Raumbildender Ausbau - Wandbau mit Vitrinen in Modulbauweise
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Raumbildender Ausbau - Sonderbau und Podeste
Ort: Zirndorf
NUTS-Code: DE258 Fürth, Landkreis
Postleitzahl: 90513
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Ergeht eine Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, kann der Bieter wegen Nichtbeachtung der Vergabevorschriften ein Nachprüfungsverfahren nur innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang vor der Vergabekammer beantragen. Nach Ablauf der Frist ist der Antrag unzulässig. (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Der Auftraggeber weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin. § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB lautet:
„Der Antrag (auf Nachprüfung) ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt;
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind."
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abz-bayern.de