Auswahlverfahren Veitshöchheim Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Konzessionsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Veitshöchheim
NUTS-Code: DE26C Würzburg, Landkreis
Postleitzahl: 97209
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.veitshoechheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Auswahlverfahren Veitshöchheim
Auswahlverfahren zum Bau und Betrieb einer Netzinfrastruktur
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Gemeinde Veitshöchheim führt ein einstufiges Auswahlverfahren zur Konzessionsvergabe für den Betrieb eines Gigabit Netzes durch.
Die rechtliche Grundlage bildet die Richtlinie „Förderung zur Unterstützung des Gigabitausbaus der Telekommunikationsnetze in der Bundesrepublik Deutschland“ vom 26.04.2021.
Zielsetzung dieser Fördermaßnahme ist die Unterstützung eines effektiven und technologieneutralen Breitbandausbaus im Ausbaugebiet der Gemeinde Veitshöchheim.
Es wurde eine Markterkundung vom 08.12.2021 bis 09.02.2022 durchgeführt und das Ergebnis auf dem Breitbandportal veröffentlicht. Kein Netzbetreiber hat einen Eigenausbau gemeldet.
Ein Zuwendungsbescheid vom 29.11.2022 liegt vor. Die Kofinanzierung mit Landesmitteln ist gesichert.
Gefördert wird der Ausbau des Glasfasernetzes mit Datenübertragungsgeschwindigkeiten von 1 Gbit/s symmetrisch (d. h. im Up- und Download gleichermaßen).
Insgesamt handelt es sich um 112 Anschlüsse.
- Kriterium: Wirtschaftlichkeitslücke(70)
- Kriterium: Endkundenpreise(10)
- Kriterium: Zeitpunkt der Inbetriebnahme(10)
- Kriterium: Servicekonzept(10)
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.