Gebäudereinigung im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten Referenznummer der Bekanntmachung: 2021S4000005
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung im Bayerischen Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, beabsichtigt die Unterhaltsreinigung mit Konferenzservice (Los 1) sowie die Glas- und Rahmenreinigung (Los 2) für ihr Gebäude in der Ludwigstraße 2 und 15 in 85039 München neu zu vergeben.
Die angestrebte Vertragslaufzeit, beginnend ab Mai 2023, beträgt 4 Jahre mit einer Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr.
Es ist der Einsatz von drei Tageskräfte vorgesehen, die neben regulären Reinigungstätigkeiten auch einen Teil des Konferenzservice übernehmen sollen. Die Unterhaltsreinigung beinhaltet zudem Tiefenhygienemaßnahmen (Grund-/Intensivreinigung von Sanitäranlagen) sowie diverse Sonderarbeiten.
Aufgrund der Besonderheiten vor Ort, sucht der Auftraggeber besonders zuverlässige und fachkundige Unternehmen und stellt besondere Anforderungen an die Eignung! Ausführliche Informationen zu den Besonderheiten sind insbesondere den beiden Objektbeschreibungen zu entnehmen, die zur Information den Teilnahmeunterlagen beigefügt wurde. Weitere Informationen sind den Teilnahmeunterlagen, insbesondere den Verträgen zu entnehmen.
Bei der Unterhaltsreinigung beläuft sich die Grundreinigungsfläche auf rund 19.000m² und 300m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 2.000.000m² wovon 540.000m² auf die Tageskräfte fallen.
Bei der Glas- und Rahmenreinigung beläuft sich die Grundfläche auf rund 1.900m² und 55m². Die Jahresreinigungsfläche beträgt rund 4.350m².
Unterhaltsreinigung mit Konferenzservice Haupt- und Nebengebäude
München
Unterhaltsreinigung Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30.04.2028.
Die gesamte Gebäudereinigung wird in drei Fachlose unterteilt. Bei der Unterhalts- und Glasreinigung handelt es sich um zwei Fachlose, welche dem 80%-Kontigent zugeordnet werden. Das dritte Fachlos Qualitätskontrolle der Unterhaltsreinigung, wird dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Glas- und Rahmenreinigung Haupt- und Nebengebäude
München
Glas- und Rahmenreinigung Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten
Der Vertrag verlängert sich um ein weiteres Jahr, wenn er nicht mit einer Frist von neun Monaten vor Vertragsende gekündigt wird, endet jedoch spätestens mit Ablauf des 30.04.2028.
Die gesamte Gebäudereinigung wird in drei Fachlose unterteilt. Bei der Unterhalts- und Glasreinigung handelt es sich um zwei Fachlose, welche dem 80%-Kontigent zugeordnet werden. Das dritte Fachlos Qualitätskontrolle der Unterhaltsreinigung, wird dem 20%-Kontigent zugeordnet und von der europaweiten Ausschreibungspflicht ausgenommen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterhaltsreinigung mit Konferenzservice Haupt- und Nebengebäude
Ort: Stadtallendorf
NUTS-Code: DE724 Marburg-Biedenkopf
Postleitzahl: 35260
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Glas- und Rahmenreinigung Haupt- und Nebengebäude
Ort: Kirchheim
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85551
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Die Bewerber haben eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden und fakultativen
Ausschlussgründen gem. §§ 123 und 124 GWB sowie ggf. zur Selbstreinigung gem. § 125 GWB und Scientology mit dem Teilnahmeantrag einzureichen.
2) Die Vergabestelle weist darauf hin, dass Bewerber sich zeitnah nach Download mit den
Teilnahmeunterlagen zu beschäftigen haben und Fragen unverzüglich zu stellen sind (siehe auch die Anlage
"Teilnahmebedingungen" zu den Teilnahmeunterlagen). Es werden keine Fragen mündlich vor Ort oder am
Telefon beantwortet.
3) Die Vertragsunterlagen und die Leistungsbeschreibung inkl. ggf. Anlagen hierzu sind unter "Anlagen" dem
Teilnahmewettbewerb beigefügt. Diese Unterlagen sind zu beachten, jedoch nicht mit dem Teilnahmeantrag
einzureichen. Sie werden erst dem Angebot beigefügt.
4) Beachten Sie die Frist für Bewerberfragen (siehe Teilnahmebedingungen). Fragen, die bis zu diesem
Zeitpunkt nicht gestellt wurden, gelten als nicht rechtzeitig gestellt im Sinne von § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV und
werden nicht mehr beantwortet.
5) Teilnahmeanträge die per E-Mail zugesandt werden, beinhalten keinen Zugriffsschutz. Ein solcher Antrag ist
im Sinne des Vergaberechts nicht "verschlossen" und wird zwingend vom Verfahren ausgeschlossen.
6) Es wird jedem Bewerber dringend geraten, die Möglichkeit der freiwilligen Registrierung beim Abruf der
Unterlagen zu nutzen. Nur so erhält der Bewerber alle Informationen z. B. über Änderungen an den Unterlagen,
etwaige Bewerberfragen oder Bewerberinformationen. Bei Unterlassen einer freiwilligen Registrierung liegt das
Risiko, einen unvollständigen oder fehlerhaften Teilnahmeantrag aufgrund veralteter Unterlagen abzugeben und
aus diesem Grund vom weiteren Verfahren ausgeschlossen zu werden, alleine bei dem betreffenden Bewerber.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
1) Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, § 160 Abs. 3 S. 1 GWB, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des
Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10
Kalendertagen gerügt hat,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber
dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden
oder,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu
wollen, vergangen sind.
2) Eine Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im
Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6
Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im
Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30
Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen
Union.