Lieferung von Einsatz- und Mehrzweckjacken für Angehörige der Sicherheitswacht (SiWa) Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: V3-8014.01-0124-22
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bamberg
NUTS-Code: DE241 Bamberg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 96052
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Einsatz- und Mehrzweckjacken für Angehörige der Sicherheitswacht (SiWa) Bayern
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Einsatz- und Mehrzweckjacken für Angehörige der Sicherheitswacht Bayern.
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Gegenstand dieses Vertrages ist eine Rahmenvereinbarung über die Belieferung der Bayerischen Polizei mit Einsatz- und Mehrzweckjacken für Angehörige der Sicherheitswacht Bayern.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Zuschlag und endet nach Ablauf von 24 Monaten ab der Zuschlagserteilung.
Der Auftraggeber sichert dem Auftragnehmer die Abnahme folgender Abnahmemengen zu. Diese sind der Kalkulation zu Grunde zu legen:
Verbindlich (gesamte Vertragslaufzeit):
- 990 Stück Einsatzjacke SiWa
- 980 Stück Mehrzweckjacke SiWa
Unverbindlich:
- 150 Stück Einsatzjacke SiWa
- 150 Stück Mehrzweckjacke SiWa
Der Auftragnehmer hat nur Anspruch auf die Abnahme der verbindlich genannten Mengen.
Bei den darüber hinausgehenden genannten Mengen handelt es sich um unverbindliche Bedarfszahlen. Ein Anspruch des Auftragnehmers auf Abnahme dieser voraussichtlichen Menge besteht nicht.
Als Höchstabnahmemenge werden während der Vertragslaufzeit
- 1140 Stück Einsatzjacke SiWa
- 1130 Stück Mehrzweckjacke SiWa
Stück vereinbart.
Erstlieferung
Der Lieferumfang für die Erstlieferung im Jahr 2023 nach dem Zuschlag beträgt:
- 300 Stück Einsatzjacken SiWa
- 300 Stück Mehrzweckjacken SiWa
Die Größenverteilung wird rechtzeitig nach Zuschlag übermittel
Soweit ein Vertragspartner bis sechs Wochen vor Vertragsende die Kündigung nicht ausspricht, verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Kündigt ein Vertragspartner sechs Wochen vor Ablauf der 12-monatigen Vertragsverlängerung nicht, so verlängert sich die Vertragslaufzeit um weitere 12 Monate. Die Laufzeit der Rahmenvereinbarung beträgt maximal 48 Monate.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Bedingungen gem. Bewerbungsbedingungen und Vergabeunterlage, auszugsweise:
1. Nachweis über den Eintrag ins Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschrift des Landes,in dem der Bieter ansässig ist (§122 Abs. 2 Nr. 1 GWB i.V.m. §44 Abs. 1 VgV).
2. Erklärung Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen gem. § 123 GWB
3. Erklärung Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gem. § 124 GWB
4. Nachweis der Berufsausübung
5. Erklärung zu gewerblichen Schutzrechten gem. § 53 Abs. 8 VgV
6. Erklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit
7. Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. § 19 MiLoG
8. Eigenerklärung Russland-Sanktionen
Bietergemeinschaften haften dem Auftraggeber gesamtschuldnerisch.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.