Fassadenbefahranlage Referenznummer der Bekanntmachung: 22E0401
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fassadenbefahranlage
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung einer
Fassaden-Befahr-Anlage auf dem Dachgeschoss zur Reinigung und Wartung von Innenhof-Fassaden. Die Anlage ist als frei aufgelegtes Schienensystem auszuführen. Die Hubhöhe beträgt bis zu 23 m.
Die Fassaden-Befahr-Anlage besteht aus diesen Bestandteilen:
- Schienenanlage mit einer Schienenlänge von 73m, Spurweite: 1000mm.
- Dachwagen bestehend aus Fahrwerk- und Hubwerk mit aufgesetztem Auslegerarm.
- Arbeitsbühne mit Aufhängung und Seilführung.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Erstellung einer
Fassaden-Befahr-Anlage auf dem Dachgeschoss zur Reinigung und Wartung von Innenhof-Fassaden. Die Anlage ist als frei aufgelegtes Schienensystem auszuführen. Die Hubhöhe beträgt bis zu 23 m.
Die Fassaden-Befahr-Anlage besteht aus diesen Bestandteilen:
- Schienenanlage mit einer Schienenlänge von 73m, Spurweite: 1000mm.
- Dachwagen bestehend aus Fahrwerk- und Hubwerk mit aufgesetztem Auslegerarm.
- Arbeitsbühne mit Aufhängung und Seilführung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Spenge
NUTS-Code: DEA43 Herford
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
keine
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]