Catering ANKER-Dependance Garmisch-Partenkirchen (Interimsvergabe) Referenznummer der Bekanntmachung: 0270.ZV-12-22-26
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8921760
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Catering ANKER-Dependance Garmisch-Partenkirchen (Interimsvergabe)
Catering in der Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern in Garmisch-Partenkirchen (Interimsvergabe)
Catering in der Unterkunftsdependance des ANKERs Oberbayern in Garmisch-Partenkirchen (Interimsvergabe)
Abschnitt IV: Verfahren
- Dringende Gründe im Zusammenhang mit für den öffentlichen Auftraggeber unvorhersehbaren Ereignissen, die den strengen Bedingungen der Richtlinie genügen
Das Vorliegen äußerst dringlicher, zwingender Gründe im Sinne des § 14 Abs. 4 Nr. 3 VgV war zu bejahen, da die zu vergebende Leistung ihrer Art und ihrem Zweck nach derart eilbedürftig, also auf einen bestimmten Termin hin ausgerichtet ist, dass sie keinen Aufschub duldet, und diese Leistung dem Schutz bedeutender Rechtsgüter dient, die bei ihrem Ausbleiben unmittelbar gefährdet wären (vgl. auch OLG Naumburg, Beschl. v. 14. März 2014, 2 Verg 1/14, juris Rn. 52, 56; Voppel in Voppel/Osenbrück/Bubert, VgV, 4. Aufl. 2018, § 14 Rn. 33).
Aufgrund eines Nachprüfungsverfahren im Hauptverfahren - Veröffentlichungsnr. 2022/S 130-367643 - und der Mitteilung der Vergabekammer Südbayern, dass eine Entscheidung frühestens am 28.02.2023 getroffen werden wird, muss die Versorgung der Asylbewerber mit Lebensmitteln ab dem 16.01.2022 gewährleistet sein, zumal das laufende Vertragsverhältnis zum 15.01.2022 endet und eine etwaige weitergehende Verlängerung desselbigen nicht möglich war. Die Versorgung der Asylbewerber mit Verpflegungsleistungen ist dem Bereich der Daseinsvorsorge zuzuordnen und genießt oberste Priorität. Ohne eine lückenlose Sicherstellung der Verpflegungsleistungen ist ein Fortbetrieb der ANKER-Dependance nicht möglich.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Catering ANKER-Dependance Garmisch-Partenkirchen (Interimsvergabe)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schwäbisch Gmünd
NUTS-Code: DE11D Ostalbkreis
Postleitzahl: 73529
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bezogen auf die Ziffern II.1.7) ("Gesamtwert der Beschaffung [ohne MwSt.]") und V.2.4) ("Angaben zum Wert des Auftrags/Loses") wird auf § 39 Abs. 6 Nrn. 3 u./o. 4 der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (Vergabeverordnung - VgV) Bezug genommen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]