403-01 Fachraumausstattung BA 3 | Erweiterung und Sanierung DG Referenznummer der Bekanntmachung: 252608-403-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Günzburg
NUTS-Code: DE278 Günzburg
Postleitzahl: 89312
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
403-01 Fachraumausstattung BA 3 | Erweiterung und Sanierung DG
Im Randbereich der Stadt Günzburg soll das 1969 errichtete und 1986 sowie 2002 erweiterte Dossenberger- Gymnasium generalsaniert und erweitert werden. Hierzu wird zunächst der gesamte Osttrakt abgebrochen und zusammen mit einer neuen Pausenhalle im Innenhofbereich neu errichtet. Danach werden die bestehenden
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Für den dritten Baubschnitt wird die Fachraumausstattung für: 2 Physik Lehrsäle, 2 Chemie Lehrsäle und 2 Chemie Übungssäle, sowie 2 Vorbereitung Chemie und 2 Vorbereitung Physik benötigt
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Ahaus
NUTS-Code: DEA34 Borken
Postleitzahl: 48683
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.