Einführung SAP CMS Referenznummer der Bekanntmachung: P03/21
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfa.de
Abschnitt II: Gegenstand
Einführung SAP CMS
Die LfA setzt zur Unterstützung ihrer Geschäftsprozesse verschiedene SAP-Produkte ein. Dazu gehören die klassischen SAP-Module GP (Geschäftspartner), CML (Darlehensverwaltung), TRM (Treasury and Risk Management), FI (Finanzwesen), CO (Controlling) und RBD (Wertberichtigung). Mit SAP BW steht der LfA die Standard-Data-Warehouse-Lösung der SAP zur Verfügung.
Die LfA plant künftig die Umstellung auf S/4HANA. Die bisher genutzte Sicherheitenverwaltung im Modul SAP CML steht bei einer entsprechenden Umstellung nicht mehr zur Verfügung. Deshalb soll vor der Umstellung auf S/4HANA das Modul SAP CMS auf SAP ERP eingeführt.
Ausschreibungsgegenstand ist die Einführung von SAP CMS auf dem bei der LfA im Einsatz befindlichen SAP ERP. Zur Einführung dieses Sicherheitenmanagements inklusive Prüfung und Überarbeitung der derzeitigen Abbildung von Haftungsfonds und Bürgschaften gehören insbesondere Konzeption, Implementierung in SAP CMS, Integration in die IT-Landschaft der LfA, Migration der Sicherheiten aus SAP CML in SAP CMS sowie andere damit verbundene Leistungen des Auftragnehmers.
Anpassungen an den Umsystemen (Non-SAP der LfA), die Bereitstellung von Lizenzen und Systemtechnik (Hardware, Systemsoftware, Netzwerktechnik etc.), sowie die von der LfA künftig geplante Umstellung auf S/4HANA sind nicht Bestandteil dieser Ausschreibung.
LfA Förderbank Bayern Königinstr. 17 80539 München
Siehe II.1.4 (Kurze Beschreibung der Beschaffung)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Einführung SAP CMS
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Potsdam
NUTS-Code: DE404 Potsdam, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 14482
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.sks-group.eu
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auftragswerte werden zum Schutz von Geschäftsgeheimnissen gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 und Nr. 4 VgV nicht veröffentlicht.
Bekanntmachungs-ID: CXP4YZD6C02
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nach § 160 Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.