Unterstützungsleistung bei MÜSt - Kontigentierungsverfahren (KONSENS) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022AHE000008
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterstützungsleistung bei MÜSt - Kontigentierungsverfahren (KONSENS)
Das Bayerische Landesamt für Steuern (im Folgenden: “Auftraggeber“) ist im Vorhaben KONSENS (Koordinierte neue Software-Entwicklung der Steuerverwaltung) mit der Entwicklung eines Kontingentierungsverfahrens beauftragt worden. Zuständig hierfür ist das Verfahren MÜSt (Maschinelle Überwachung der Steuerfälle). Mit dem Kontingentierungsverfahren soll der zeitgerechte und kontinuierliche Eingang von Jahressteuererklärungen in steuerlich beratenen Fällen optimiert werden.
Hierzu melden die teilnehmenden Steuerberater Steuernummern zum Verfahren an, für die sie sich verpflichten, zu bestimmten Stichtagen bestimmte Quoten bzgl. ihrer Erklärungsabgabe zu erfüllen.
Als zentraler Ansprechpartner für die Steuerberater und als Verwaltung der angemeldeten Steuernummern und der Durchführung der diesbezüglich notwendigen Arbeiten fungiert eine jeweils für ein Bundesland im Rahmen des Kontingentierungsverfahren einzurichtende Zentrale Kontingentierungsstelle (ZKS).
Es sind Fachanwendungen zur Bearbeitung und Verarbeitung von Anmeldungen bzw. Abmeldungen zum Kontingentierungsverfahren zu entwickeln. Die An- und Abmeldungen werden über ein Verfahren der Bundessteuerberaterkammer (entwickelt durch die Firma DATEV) an das zuständige Bundesland übermittelt, dort entgegengenommen und weiterverarbeitet (Verfahren MÜSt).
Gesucht werden Unterstützungsleistungen im Bereich der Konzeptionierung, der Java- und Datenbankentwicklung durch einen erfahrenen Consultant.
Gesucht werden Unterstützungsleistungen im Bereich der Konzeptionierung, der Java- und Datenbankentwicklung durch einen erfahrenen Consultant. Die Leistung kann auch durch mehrere Personen erfolgen, wobei dann aber ein Hauptansprechpartner seitens des Auftragsnehmers benötigt wird.
Im Einzelnen werden folgende Leistungen erwartet:
1. Konzeptionierung und Entwicklung der neu zu schaffenden MÜSt-Fachanwendungen in Java und RDBMS, inklusive der Mitwirkung bei der Erstellung des Pflichtenhefts
2. Ressourcenschonende und laufzeitoptimierte Entwicklung. Insbesondere im Hinblick auf Massendatenverarbeitung
3. Transaktionssicherheit, Skalierbarkeit, Fehlerrobustheit, einfache Erweiterung bei geänderten fachlichen Anforderungen (z.B. Überwachung der Quoten, Veränderung von Stichtagen…)
4. Eine Einbindung der Entwickler des Auftraggebers ist erforderlich, um nach erfolgter Fertigstellung die selbständige Wartung und Weiterentwicklung der Software durch den Auftraggeber sicherzustellen
5. Bereitstellung einer ausführlichen schriftlichen Dokumentation in Absprache mit dem Auftraggeber
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterstützungsleistung bei MÜSt - Kontigentierungsverfahren (KONSENS)
Ort: Frankfurt am Main
NUTS-Code: DE712 Frankfurt am Main, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 60322
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) 1Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.