VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: TUM NDB Modulares Gebäude Referenznummer der Bekanntmachung: TUM NDB Modulares Gebäude
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.tum.de/
Abschnitt II: Gegenstand
VgV-Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb: TUM NDB Modulares Gebäude
Gegenstand des Auftrags sind die schlüsselfertige Lieferung und Montage eines modularen Gebäudes inkl. Planungsleistungen für die Technische Universität München in Garching.
Der Auftragnehmer (AN) hat das komplette schlüsselfertige Gebäude bis spätestens 30.09.2024 zu liefern, betriebsbereit zu montieren und zu übergeben. Dazu zählen auch Leistungen, die in den Vergabeunterlagen nicht ausdrücklich erwähnt sind, jedoch notwendig sind, um die Funktionstauglichkeit, Betriebsbereitschaft und Schlüsselfertigkeit des Gebäudes für den beschriebenen Zweck herbeizuführen. Zum Leistungsumfang gehört auch die Erbringung aller erforderlichen Architekten- und Ingenieurleistungen auf Grundlage der Vergabeunterlagen. Dazu gehören unter anderem:
- Die weiterführenden Planungen, inklusive Anpassung der vom AG übergebenen Planung an die Lösung des AN, die Ausführungsplanung, Werk- und Detailpläne, Übersichtspläne, Montagepläne, Schemata, Strangschemen, Funktionsschemen, Trassenpläne für die TGA-Gewerke, Kollisionsplanung, Durchbruchsplanung etc.
- Alle Berechnungen und Bemessungen (Statik, technische Anlagen, Anlagenteile etc.) sowie alle notwendigen Gutachterleistungen, falls bisher noch nicht vorhanden, die im Zuge der Planung, Ausführung sowie zur Nutzungsaufnahme notwendig werden.
- Brandschutzdokumentation als separate Unterlage der Bestandsdokumentation im Vorfeld der baurechtlichen Abnahme. Mindestens 21 Kalendertage vor Abnahme hat der AN der Bauüberwachung das Exemplar zur Prüfung vorzulegen. Grundrisse und Schemata mit Eintragungen brandschutzrelevanter Bauteile, Zertifikate der Bauteile, Nachweis der Einbausituation per Foto, Übereinstimmungserklärung zum Einbau brandschutztechnischer Bauteile, Prüfung der Rohrleitung, Erläuterungsbericht zum Brandschutz.
- Bestands-, Revisionsdokumentation als Ordner Revisionsunterlagen nach VOB Teil C der jeweiligen Gewerke, sowie den Vorgaben des TUM Standardkataloges (Technische Beschreibung, Bedienanleitung, Betreiberdokumentation, Inbetriebnahme/Außerbetriebsetzung, Wartungsvorschriften, Geräteliste in alphabetischer Reihenfolge mit Hersteller, Fabrikat, Größe, Leistung und sonstigen Bestellangaben aller Einbauteile, Ersatzteillisten, Messprotokolle, Prüfzeugnisse, Protokolle Einweisung/Inbetriebnahme/Abnahme, Fachunternehmererklärung). Mindestens 21 Kalendertage vor Abnahme hat der AN der Bauüberwachung ein Exemplar zur Prüfung vorzulegen. Bei der Abnahme der Leistung sind zwei Sätze der geprüften Unterlagen in pdf und Papierform an den AG auszuhändigen.
Der Auftraggeber wird die drei geeigneten Bewerber, welche nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden und welche die höchste Gesamtpunktzahl nach der nachfolgend genannten Punkteverteilung erreicht haben, zur Abgabe eines Erstangebots auffordern (vgl. § 17 Abs. 4 Satz 1, § 52 Abs. 1 VgV). Sofern die Zahl geeigneter Bewerber unter der Zahl von drei (3) liegt, behält sich der Auftraggeber vor, das Vergabeverfahren fortzuführen, indem er den oder die Bewerber einlädt, die über die geforderte Eignung verfügen (§ 51 Abs. 3 Satz 2 VgV) und die nicht gemäß der §§ 123, 124 ff. GWB ausgeschlossen wurden. Ergeben sich auf Basis der nachfolgend genannten Punkteverteilung keine drei (3) Bewerber, die mehr Punkte haben als die anderen Bewerber (z. B. weil es auf Platz 3 zwei (2) Bewerber mit gleicher Punktzahl gibt, es also keinen 4. Platz gibt), erfolgt die Auswahl der Bewerber aus dieser mit gleicher Punktzahl bepunkteten Gruppe durch Losentscheid.
Die Punkte werden wie folgt vergeben:
1. Referenzen des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft gemäß Ziffer III.1.3) dieser Auftragsbekanntmachung:
a. Nutzfläche (NUF) gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: > 3.500 m² und kleiner / gleich 4.000 m² = 1 Punkt; > 4.000 m² und kleiner / gleich 4.500 m² = 2 Punkte; > 4.500 m² = 3 Punkte.
b. Das Referenzprojekt beinhaltet mindestens 2 Vollgeschosse = 1 Punkt; das Referenzprojekt beinhaltet mindestens 3 Vollgeschosse = 2 Punkte.
c. Das Referenzprojekt beinhaltet vom Bewerber eingebaute Labore = 1 Punkt; das Referenzprojekt beinhaltet vom Bewerber eingebaute chemische, biologische oder bauphysikalische Labore = 2 Punkte.
d. Es handelt sich um eine Referenz für einen öffentlichen Auftraggeber i.S.v. § 98 GWB= 1 Punkt.
Insgesamt können also im Auswahlkriterium Nr. 1 für die bis zu 3 Referenzprojekte bis zu 24 Punkte (3x8) erzielt werden.
2. Tätigkeitsbezogener Umsatz
- durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (schlüsselfertige Lieferung und Montage von modularen Gebäuden) in drei (3) der letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2021) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto: 1 Punkt.
- durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (schlüsselfertige Lieferung und Montage von modularen Gebäuden) in drei (3) der letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2021) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto: 2 Punkte.
- durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (schlüsselfertige Lieferung und Montage von modularen Gebäuden) in drei (3) der letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2017-2021) von jeweils mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto: 3 Punkte.
Maximal erreichbare Punktzahl in diesem Auswahlkriterium Nr. 2: 3 Punkte (Die Punkte gemäß vorstehender Auflistung werden nicht addiert; es gilt nur der erreichte höchste Punktwert).
3. Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises über ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem nach DIN EN ISO 9001:2015-11 des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen): 2 Punkte.
4. Vorlage eines aktuell gültigen Nachweises über ein zertifiziertes Managementsystem für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit nach DIN ISO 45001:2018-06 des Bewerbers (bei Bewerbergemeinschaften ist ein entsprechender Nachweis von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen): 2 Punkte.
Insgesamt können anhand der objektiven Kriterien für die Auswahl der begrenzten Zahl von Bewerbern damit maximal 31 Punkte erzielt werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 1-3 GWB
2) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 Abs. 4 GWB
3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 124 Abs. 1 Nrn. 1-4, 7 GWB
4) Benennung (Eigenerklärung) des für die Durchführung der auftragsgegenständlichen Leistungen verantwortlichen Berufsangehörigen und Nachweis der Berufsqualifikation durch Vorlage entsprechender Zeugnisse.
Als Berufsqualifikation wird für die Leistungen der Beruf des Ingenieurs (Dipl.-Ing. (FH), Master, Bachelor) gefordert (Mindestanforderung).
5) Eigenerklärung zur Umsetzung von Art. 5k Abs. 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 23 der Verordnung (EU) 2022/576 des Rates vom 8. April 2022.
1) Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bewerbers
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden einschließlich Umweltschäden,
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 anpassen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (schlüsselfertige Lieferung und Montage von modularen Gebäuden) des Bewerbers, jeweils der letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (schlüsselfertige Lieferung und Montage von modularen Gebäuden) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto in drei (3) der letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2021).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (schlüsselfertige Lieferung und Montage von modularen Gebäuden) des Bewerbers. Letztere Summe ist bei Bewerber-gemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
1) Nachweis über eine bestehende Haftpflichtversicherung des Bewerbers
1. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und
2. mit einer Deckungssumme je Schadensfall von mindestens [Betrag gelöscht] EUR für sonstige Schäden einschließlich Umweltschäden,
3. wobei die Maximierung der Ersatzleistung mindestens das Zweifache der jeweiligen Deckungssummen pro Kalenderjahr betragen muss,
bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen.
Im Falle von geringeren Versicherungssummen und/oder geringerer Maximierung der Ersatzleistung als vorstehend unter Ziffer 1 bis 3 genannt, hat der Bewerber zu erklären, dass er über eine Haftpflichtversicherung verfügt und diese im Auftragsfall an die vorstehenden Anforderungen unter Ziffer 1 bis 3 anpassen wird.
Bei Bewerbergemeinschaften sind ein entsprechender Nachweis oder eine entsprechende Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft vorzulegen.
2) Eigenerklärung über den Gesamtumsatz und den Umsatz für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (schlüsselfertige Lieferung und Montage von modularen Gebäuden) des Bewerbers, jeweils der letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2021), jeweils in EUR netto.
Mindestanforderung ist ein durchschnittlicher Jahresumsatz des Bewerbers für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (schlüsselfertige Lieferung und Montage von modularen Gebäuden) von mindestens [Betrag gelöscht] EUR netto in drei (3) der letzten fünf (5) abgeschlossenen Geschäftsjahre (2017-2021).
Bei Bewerbergemeinschaften sind die jeweiligen Gesamtumsätze der Mitglieder pro Geschäftsjahr zu addieren und die Summe ist je Geschäftsjahr unter Gesamtumsatz anzugeben. Entsprechendes gilt für die jeweiligen Umsätze für Leistungen im Tätigkeitsbereich des Auftrages (schlüsselfertige Lieferung und Montage von modularen Gebäuden) des Bewerbers. Letztere Summe ist bei Bewerber-gemeinschaften maßgeblich für die Einhaltung der vorgenannten Mindestanforderung.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) ersichtlich ist.
Der Bewerber hat dabei jeweils gesondert anzugeben, wie viele der Beschäftigten über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur (Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur etc.) verfügen.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 30 Beschäftigten und von mindestens 10 Personen, die über o.g. Qualifikation verfügen, jeweils pro Geschäftsjahr.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl der Personen mit o.g. Qualifikation jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2) Eigenerklärung des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1) (Mindestanforderung), höchstens drei (3) ausgeführte Referenzprojekte des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über von ihm beauftragte und erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden vier Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über die schlüsselfertige Lieferung und Montage eines modularen Gebäudes einschließlich Planungsleistungen.
2. Auftragssumme des Referenzprojekts: mindestens 10.000.000,- EUR brutto. Auftragssumme ist die den Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft betreffende Summe für die schlüsselfertige Lieferung und Montage eines modularen Gebäudes.
3. Nutzfläche (NUF) gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 3.000 m2. Nutzfläche in diesem Sinne sind nur solche Nutzflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind.
4. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Es muss im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge zumindest die Baugenehmigungsplanung fertiggestellt und die Baugenehmigung erteilt worden sein (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maxi-malzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung verwiesen.
Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung (= mindestens eine (1) Referenz, die sämtliche Anforderungen nach den o.g. Ziffern 1. bis 4. erfüllt) erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
1) Eigenerklärung, aus der die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten (angestellte Mitarbeiter) des Bewerbers jeweils in den letzten drei (3) abgeschlossenen Geschäftsjahren (2019-2021) ersichtlich ist.
Der Bewerber hat dabei jeweils gesondert anzugeben, wie viele der Beschäftigten über ein Diplom, Master oder sonstigen Befähigungsnachweis als Architekt oder Ingenieur (Bauingenieur, Wirtschaftsingenieur etc.) verfügen.
Mindestanforderungen sind eine Zahl von mindestens 30 Beschäftigten und von mindestens 10 Personen, die über o.g. Qualifikation verfügen, jeweils pro Geschäftsjahr.
Die Nichterfüllung einer Mindestanforderung führt zum Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Bei einer Bewerbergemeinschaft sind je Jahr die durchschnittliche Zahl der Beschäftigten und die durchschnittliche Zahl der Personen mit o.g. Qualifikation jedes Mitglieds der Bewerbergemeinschaft zu addieren. Letztgenannte Werte sind maßgeblich für die Einhaltung der Mindestanforderungen.
2) Eigenerklärung des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über ausgeführte Referenzprojekte nach folgender Maßgabe, jeweils mit Angabe
- bei Bewerbergemeinschaften: des Namens des Unternehmens, das das Referenzprojekt durchgeführt hat,
- der Rolle des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft in dem Referenzprojekt,
- der Projektbezeichnung und Projektbeschreibung,
- der beauftragten und erbrachten Leistungen des Bewerbers/ des Mitglieds der Bewerbergemeinschaft,
- des Auftragswerts dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Zeitraums der Leistungserbringung dieser beauftragten und erbrachten Leistungen,
- des Namens und der Anschrift des Auftraggebers des Referenzprojektes (nicht eines externen Dritten) und Name des Ansprechpartners beim Auftraggeber mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse.
Als Eignungskriterium gefordert sind mindestens eine (1) (Mindestanforderung), höchstens drei (3) ausgeführte Referenzprojekte des Bewerbers/ der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft über von ihm beauftragte und erbrachte Leistungen, die jeweils alle folgenden vier Anforderungen erfüllen:
1. Es handelt sich um ein Referenzprojekt über die schlüsselfertige Lieferung und Montage eines modularen Gebäudes einschließlich Planungsleistungen.
2. Auftragssumme des Referenzprojekts: mindestens 10.000.000,- EUR brutto. Auftragssumme ist die den Auftragsumfang des Bewerbers/des Mitglieds oder der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft betreffende Summe für die schlüsselfertige Lieferung und Montage eines modularen Gebäudes.
3. Nutzfläche (NUF) gemäß DIN 277-1:2016-01 des Referenzprojekts: Mindestens 3.000 m2. Nutzfläche in diesem Sinne sind nur solche Nutzflächen, die vom Auftragsumfang des Bewerbers erfasst sind.
4. Projektstand des Referenzprojekts bei Ablauf der Frist für Teilnahmeanträge in diesem Verfahren: Es muss im Zeitraum 01.01.2017 bis zum Fristablauf zur Abgabe der Teilnahmeanträge zumindest die Baugenehmigungsplanung fertiggestellt und die Baugenehmigung erteilt worden sein (das Referenzprojekt kann insgesamt vor 2017 begonnen worden sein).
Bei Bewerbergemeinschaften muss klar erkennbar sein, welches Referenzprojekt welchem Mitglied zuzuordnen ist. Die Anforderungen erfüllende Referenzprojekte der Mitglieder werden der Bewerbergemeinschaft zugerechnet. Auch von einer Bewerbergemeinschaft dürfen insgesamt nur die vorgenannten Maxi-malzahlen von Referenzprojekten benannt werden.
Es werden nur die vom Bewerber im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung an vorgegebener Stelle jeweils genannten Referenzprojekte berücksichtigt. Je Referenz ist ein zusätzliches Projektblatt (max. 1 DIN-A4-Seite) mit Darstellung des Referenzprojektes gestattet, das ebenfalls berücksichtigt wird. Sollten an anderer Stelle oder darüber hinaus Referenzprojekte benannt werden (z. B. auch in allgemeinen Bürobroschüren, Referenzlisten o. ä.), werden diese nicht berücksichtigt. Hinsichtlich der weiteren an die Referenzen gestellten Anforderungen und der geforderten Form der Referenzangaben wird auf die Angaben im Formblatt Nichtvorliegen von Ausschlussgründen/Eignung verwiesen.
Bei Nichterfüllung der o.g. Mindestanforderung (= mindestens eine (1) Referenz, die sämtliche Anforderungen nach den o.g. Ziffern 1. bis 4. erfüllt) erfolgt der Ausschluss des Teilnahmeantrages.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9P6EDG
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn
Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 Abs. 1 GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über
die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine
Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 Abs. 2 GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über das E-Vergabe-Portal) der Information nach 134 Abs. 1 GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs
beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
Gemäß § 135 Abs. 2 Satz 1 GWB kann die Unwirksamkeit nach § 135 Abs. 1 GWB nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.