Landschafts- und Tiefbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: G24a331022
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81671
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Landschafts- und Tiefbauarbeiten
Landschafts- und Tiefbauarbeiten
Gmunder Straße 32, 81379 München
Ausführung der Arbeiten in 8 Teilabschnitten mit Einzelflächen
Arbeiten auf U-Bahnfläche 1.426 m2 sind erschütterungsarm herzustellen
Sichern
- ca. 20 m Wurzelvorhang herstellen
- ca. 70 m Bauzaun herstellen und abbauen
- ca. 25 m Baumschutzzaun aufstellen und später wieder abbauen
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Abbruch
- ca. 6.610 m2 Bituminösen Belag abbrechen und entsorgen
- ca. 68 m 3- Zeiler Granitgroßstein abbrechen seitl. lagern
-ca. 200 m Bordsteine ausbauen und entsorgen
- ca. 10 m3 Betonfundamente und Konstruktionen bewehrt und unbewehrt abbrechen und entsorgen
- ca. 23 Stk Straßenabläufe abbauen und entsorgen
- ca. 20 m Wurzelvorhang abbrechen und entsorgen
- ca. 29 Stk Abbruch verschiedener Schächte bis Tiefe 2,20 m incl. Entsorgung
- ca. 300 m Rohleitungen Kunststoff und Steinzeug aufnehmen und entsorgen
- ca. 200 m Elektrokabel aufnehmen und entsorgen
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Rodungsarbeiten
- ca. 200 m2 Rasendecke und Krautschicht abräumen
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Herrichten der Geländeoberfläche - Bodenarbeiten
- ca. 40 m3 Oberboden abtragen
- ca. 4.400 m3 Boden lösen, auf Mieten lagern, abdecken.
- ca. 635 m3 Boden auf U-Bahnschacht lösen, auf Mieten lagern, abdecken.
- ca. 220 m3 Gräben für Leitungsrückbau Tiefe 1,20 m, Material lösen, auf Mieten lagern
- ca. 950 m3 Boden liefern und einbauen Fläche und Gräben,
- ca. 150 m3 Boden für Entwässerungsgräben und Elektro incl. ausheben
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Altlastenbeseitigung
- ca. 72 t Oberboden entsorgen / verwerten Z1.2
- ca. 5.960 t Boden entsorgen / verwerten Z0 Z1.1
- ca. 2.384 t Boden entsorgen / verwerten Z 1.2
- ca. 662 t Boden entsorgen / verwerten Z2
- ca. 1.306 t Boden entsorgen / verwerten DK 0-DK2
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Befestigte Flächen - Plätze, Höfe
- ca. 275 m2 Noppenbahn verlegen
- ca. 1.300 m2 Dränmatte / Geotextil auf überbauten Bereichen U-Bahn verlegen
- ca. 6.200 m2 Boden profilieren
- ca. 2.400 m3 Kies für FSS einbauen, Teile davon erschütterungsarm auf U-Bahn
- ca. 500 m2 Magerbetonschicht D 5-15 cm auf U-Bahn
- ca. 35 m Granitbord Rund 100/15/30 gerade und in Radien setzen
- ca. 90 m Granit Tiefbord 100/12/30 setzen
- ca. 200 m Großsteinzeiler Granit einbauen
- ca. 6.100 m2 Asphaltbelag Bk 10 herstellen
- ca. 60 m2 Traufstreifen mit Betonplatten
- ca. 690 m2 Herstellen von Provisorien wie Asphalttragdeckschicht, Kiesauffüllungund Betonkeile als Anschluss an Teilbereiche
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Technische Anlagen - Entwässerung
- ca. 150 m Betonabsenksteine als Wasserleitsystem
- ca. 55 m Großsteinpflastermuldenrinne 3-Zeiler, 4-Zeiler
- ca. 14 Stk. Straßenabläufe einbauen
- ca. 80 m Anschlussleitung einbauen
- ca. 58 Stk. Schächte in Belags- oder Vegetationsflächen anpassen
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Pflanz- und Saatflächen - Vegetationstechnik
- ca. 350 m2 Baugrund lockern
- ca. 170 m3 Oberbodengemisch herstellen und einbauen
- ca. 573 Stk. Gehölze pflanzen incl. Strauchgruben
- ca. 1.800 Stk. Stauden und Gräser pflanzen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung zu bestehenden Eintragungen im Handelsregister, in die Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer
(b) Erklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne von § 6e EU VOB/A und zu ggf. ergriffenen Selbstreinigungsmaßnahmen im Sinne von § 6f EU Abs. 1 VOB/A.
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug und Eintragung in der Handwerksrolle (Handwerkskarte) bzw. bei der Industrie- und Handelskammer (soweit zutreffend)
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Angabe des Umsatzes, jeweils bezogen auf die letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahre, soweit er Bauleistungen und andere Leistungen betrifft, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind
(b) Erklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation
(c) Erklärung zur ordnungsgemäßen Erfüllung der Pflicht zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur Sozialversicherung
(d) Erklärung zur Mitgliedschaft bei der zuständigen Berufsgenossenschaft
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Rechtskräftig bestätigter Insolvenzplan (sofern zutreffend)
(b) Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (soweit das Unternehmen beitragspflichtig ist)
(c) Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes bzw. Bescheinigung in Steuersachen (soweit das Finanzamt derartige Bescheinigungen ausstellt)
(d) Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG
(e) Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung der zuständigen Berufsgenossenschaft mit Angabe der Lohnsummen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) entfällt für präqualifizierte Unternehmen. Unternehmen, die ihren Sitz nicht in der Bundesrepublik Deutschland haben, müssen gleichwertige Unterlagen vorlegen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
A) Vorlage mit dem Angebot:
(a) Erklärung, in den letzten fünf Kalenderjahren vergleichbare Leistungen ausgeführt zu haben
(b) Erklärung, dass die für die Ausführung der Leistungen erforderlichen Arbeitskräfte zur Verfügung stehen
(c) Angabe, welche Teile des Auftrags der Unternehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt
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B) Vorlage auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle innerhalb der gesetzten Frist:
(a) Drei Referenznachweise zu A) (a) mit Angaben zu Ansprechpartner, Auftragssumme, Ausführungszeitraum, eingesetzten Arbeitnehmern, Art/Umfang/Besonderheiten der Leistung, Art der Baumaßnahme, vertragliche Bindung sowie Bestätigung der vertragsgemäßen Ausführung durch den Referenzgeber (Auftraggeber)
(b) Angabe der Zahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit extra ausgewiesenem technischen Leitungspersonal
(c) Stützt sich der Bieter zum Nachweis seiner Eignung auf andere Unternehmen, hat er ihre verpflichtende Zusage, ihm die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung zu stellen, vorzulegen
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Allgemeine Hinweise: Die Erklärungen gem. A) (a) und (b) sind entweder mittels Angabe der Registriernummer beim Verein für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (präqualifizierte Unternehmen) oder mittels Eigenerklärung zur Eignung nach Formblatt 124 (liegt den Ausschreibungsunterlagen bei) oder mittels einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) abzugeben.
Die Pflicht zur Vorlage der Unterlagen gem. B) (a) und (b) entfällt für präqualifizierte Unternehmen, mit Ausnahme von Referenznachweisen, soweit die im PQ-Verzeichnis abrufbaren Referenznachweise nicht ausreichend sind. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrags im Hinblick auf die erforderliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so hat er die Erklärungen gem. A) und die Unterlagen gem. B) auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle auch für diese Unternehmen vorzulegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es gelten die im Terminplan (Anlage) dargestellten Einzelfristen und Bauabschnitte
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zu Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.