Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Wittelsbacher Land01" als Gesamtleistung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 86150
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.avv-augsburg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe eines öffentlichen Dienstleistungsauftrag über das Linienbündel "Wittelsbacher Land01" als Gesamtleistung
Personenbeförderung auf den AVV-Regionalbuslinien 227, AST 227, 305, N 395, 306, 314, 315, 316, 317, Rufbus 317 (Linienbündel "Wittelsbacher Land 01" vom 10.12.2023 bis zum 10.12.2033)
Stadt Augsburg, Landkreis Aichach-Friedberg, Landkreis Augsburg
ca. 544.064 Nutzwagenkilometer/Musterfahrplanjahr. Für die Kalkulation des Rufbusses 317 werden 250 Bereitstellungstagen und 35.000 Besetztkilometer zugrunde gelegt.
Ein Musterfahrplanjahr besteht aus:
- 250 Betriebstagen Montag bis Freitag, davon
- 187 Betriebstagen Montag bis Freitag an Schultagen
- 63 Betriebstagen Montag bis Freitag an schulfreien Tagen und
- 51 Betriebstagen Samstag an Werktagen und Tagen mit vergleichbarem Leistungsangebot (z.B. 24 und 31.12.)
- 64 Betriebstagen Sonn- und Feiertage.
Der AST-Verkehr und der Rufbusverkehr verkehrt nach Bedarf.
AVV-Regionalbuslinie 227 Au – Rehling -Todtenweis – Aindling -Aichach Anruf-Sammel-Taxi (AST) 227 Rehling-Aindling-Hausen-Petersdorf-Motzenhofen-Aichach AVV-Regionalbuslinie 305 Augsburg Hbf – Mühlhausen – Oberach – Rehling - Aindling Nachtbus N 395 Augsburg Hbf – Mühlhausen – Oberach – Rehling - Aindling AVV-Regionalbuslinie 306 Oberhausen Nord P+R – Gersthofen – Langweid – Oberach-Aindling AVV-Regionalbuslinie 314 Aindling – Todtenweis – Oberach – Rehling – St. Stephan AVV-Regionalbuslinie 315 Aindling – Binnenbach -Edenhausen – (Bach) – (Aindling) AVV-Regionalbuslinie 316 Oberach-Rehling-Gaulzhofen-Hausen-Aindling AVV-Regionalbuslinie 317 Gaulzhofen-Stotzard-Hausen-Binnenbach-Aindling Rufbus 317 St. Stephan – Oberach-Rehling-Gaulzhofen-Hausen- Amhofen-Binnenbach-Pichl-Bach-Aindling Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Während der Vertragslaufzeit hat der Auftraggeber das Recht, Zu-, Ab- und Umbestellungen vorzunehmen. Näheres hierzu regeln die Vergabeunterlagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angaben zu Inhaber, Gesellschaftern und zur Führung der Geschäfte bestellten Personen des Bieters.
Der Bieter erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen.
Der Bieter macht Angaben zum Vorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 GWB.
Der Bieter hat auf Anforderung der Vergabestelle unverzüglich aktuelle Führungszeugnisse der betreffenden Personen vorzulegen.
Der Bieter gilt als leistungsfähig, wenn davon ausgegangen werden kann, dass er/es die Geschäfte eines Busunternehmens unter Beachtung der für die Personenbeförderung geltenden Vorschriften führen sowie die Allgemeinheit beim Betrieb der Buslinie vor Schäden und Gefahren bewahren wird und wenn davon ausgegangen werden kann, dass der Bieter auch die sonstigen für ihn einschlägigen Rechtsvorschriften beachtet.
Die finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter seinen laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag erfüllen wird. Es dürfen keine Umstände vorliegen, die die finanzielle Zuverlässigkeit des Unternehmens in Frage stellen könnten.
Zu 1:
Der Bieter erklärt, dass er/es in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. als Subunternehmer erbracht hat. Alternativ erklärt der Bieter, dass er über entsprechende Erfahrungen im Schüler-bzw. Fernlinenverkehr verfügt. Der Bieter erklärt, ob in den letzten 3 Jahren Vertragsverhältnisse mit öffentlichen Auftraggebern über vergleichbare Leistungen vom Auftraggeber außerordentlich gekündigt wurden und benennt ggf. die betreffenden Auftraggeber mit Ansprechpartnern und die geltend gemachten Kündigungsgründe.
Zu 2:
Der Bieter erklärt, dass keine zwingenden Ausschlussgründe gemäß § 123 GWB vorliegen;
Zu 3:
Der Bieter erklärt, dass der Erteilung der Liniengenehmigung für die Erbringung eines gemeinwirtschaftlichen Verkehrs gemäß § 42 PBefG keine in seinem Unternehmen begründete Hindernisse entgegenstehen. Insbesondere erklärt er, dass für den verantwortlich zuständigen Mitarbeiter (Verkehrsleiter i.S.d. Verordnung EG Nr. 1071/2009 dies ist in der Regel ein Geschäftsführer oder Prokurist) des Bieters die fachliche Eignung nach § 3 PBZugV besteht.
1) Der Bieter muss in den letzten 3 Jahren Linienverkehre im Regionalbusverkehr als Genehmigungsinhaber bzw. .Subunternehmer erbracht haben. Alternativ muss der Bieter über entsprechende Erfahrungen im Schüler- bzw. Fernlinienverkehr verfügen;
2) Eine Teilnahme darf nicht nach § 123 GWB ausgeschlossen sein;
3) Einer Erteilung der zur Erbringung der Leistung erforderlichen Genehmigung gemäß PBefG dürfen keine in der Person des Bieters begründeten Hindernisse entgegenstehen.
Personenbeförderungsgesetz (PBefG); Verordnung über den Betrieb von Kraftfahrunternehmen im Personenverkehr (BOKraft); Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr (PBZugV)
1) Bietergemeinschaft sind zulässig. Näheres findet sich in den Vergabeunterlagen.
2) Die Bieter können max. 30 % der Leistungen (gemessen an den Fahrplankm pro Jahr bzw. bezogen auf den Rufbusverkehr gemessen an den der Kalkulation zugrundegelegten Bereitstellungstagen) an Subunternehmer vergeben. Näheres regeln die Vergabeunterlagen. Ist die Vergabe von Teilleistungen an Subunternehmer bereits zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe vorgesehen, hat der Bieter im Angebot Art und Umfang der Leistung anzugeben, die er an das Subunternehmen übertragen will.
3) Die unter III. 1.1.) bis 1.3) aufgeführten Erklärungen sind im Falle einer Bietergemeinschaft auch von den Mitgliedern der Bietergemeinschaft und bei Einsatz von Subunternehmen für das jeweilige Subunternehmen abzugeben.
4) Der Vertrag begründet während seiner Laufzeit ein ausschließliches Recht im Sinne von Art. 2 lit. f) VO 1370/2007 i.V.m. § 8a Abs. 8 PBefG. Das ausschließliche Recht schützt die gegenständlichen Leistungen vor Verkehren, die das Fahrgastpotenzial dieser Leistungen nicht nur unerheblich beeinträchtigen, soweit sie vom Auftraggeber nicht selbst veranlasst werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit der Abgabe des Angebots unterliegt der Bieter den Bestimmungen über nicht berücksichtigte Angebote gemäß § 134 GWB und § 62 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Vorschriften über die Einlegung von Rechtsbehelfen finden sich in §§ 155 ff. GWB (Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen). Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass im Fall einer Nichtabhilfe einer von einem Bieter erhobenen Rüge ein entsprechender bei der unter VI. 4.1) genannten Vergabekammer eingereichter Nachprüfungsantrag unzulässig ist, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, der Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).