Generalsanierung der Angrüner Mittelschule - Bauabschnitt 2a - Dachabdichtungsarbeiten
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Abbach
NUTS-Code: DE226 Kelheim
Postleitzahl: 93077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bad-abbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Generalsanierung der Angrüner Mittelschule - Bauabschnitt 2a - Dachabdichtungsarbeiten
Dachabdichtung auf Beton:
- Dampfsperr-Bitumenbahn ca. 1.020 qm
- Gefälledämmung ca. 1.020 qm
- Abdichtungslagen ca. 1.020 qm
Absturzsicherung:
- Flachdachgeländer ca. 170 m
Gründach:
- Drän- u. Speicherelement ca. 1.000 qm
- Filtervlies ca. 1.000 qm
- Vegetationssubstrat extensiv, H=10 cm, ca. 1.000 qm
- Ansaat Sedum-Kraut ca. 850 qm
- Kiesrandstreifen, H=10 cm, Breite 50 cm, ca. 280 m
93077 Bad Abbach
Dachabdichtung auf Beton:
- Dampfsperr-Bitumenbahn ca. 1.020 qm
- Gefälledämmung ca. 1.020 qm
- Abdichtungslagen ca. 1.020 qm
Absturzsicherung:
- Flachdachgeländer ca. 170 m
Gründach:
- Drän- u. Speicherelement ca. 1.000 qm
- Filtervlies ca. 1.000 qm
- Vegetationssubstrat extensiv, H=10 cm, ca. 1.000 qm
- Ansaat Sedum-Kraut ca. 850 qm
- Kiesrandstreifen, H=10 cm, Breite 50 cm, ca. 280 m
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von anderen Unternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung für die zu vergebende Leistung mit dem Angebot
entweder die ausgefüllte „Eigenerklärung zur Eignung“ ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise
oder eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) vorzulegen.
Bei Einsatz von anderen Unternehmen gemäß Nummer 7 sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnach- weise. Sind die anderen Unternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten anderen Unternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ bzw. in der EEE genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Abschnitt IV: Verfahren
Markt Bad Abbach
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung zu erkennen sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden und
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe.
Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.