2022-1003395_Flughafen München_Bauoberleit., örtl. Bauüberwachung Instandsetzung Brücke Knoten West 1 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-1003395
Bekanntmachung vergebener Aufträge – Sektoren
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE21A Erding
Postleitzahl: 85326
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.munich-airport.de
Abschnitt II: Gegenstand
2022-1003395_Flughafen München_Bauoberleit., örtl. Bauüberwachung Instandsetzung Brücke Knoten West 1
Für die Instandsetzung des Brückenbauwerks "Knoten West 1" am Flughafen München werden die Leistungen zur Bauoberleitung, örtlichen Bauüberwachung und Bauüberwachung Bahn ausgeschrieben.
Alle Leistungen sind im öffentlichen Bereich des Flughafens zu erbringen.
Flughafen München GmbH Postfach 23 17 55 85326 München Flughafen München
Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung (LPH8) und Bauüberwachung Bahn für folgende Instandsetzungsmaßnahmen:
Instandsetzung Brückenbauwerk Knoten West 1 über der Zentralallee am Flughafen München
Aufgrund vorhandener Schädigungen sind umfangreiche Sanierungsmaßnahmen an Überbau, Kappen, Entwässerung, Belag, Abdichtung, Übergangskonstruktion, Lager, Geländer, Berührungsschutz, Teile der Widerlager und an der technischen Ausstattung durchzuführen.
Die Arbeiten finden teilweise über einer stark befahrenen autobahnähnlichen Straße, sowie Bahngleisen statt.
Folgende Arbeiten werden vom Auftragnehmer Bau ausgeführt:
Allgemeine Arbeiten:
Baustelleneinrichtung und Baustellenzufahrten einrichten. Umsetzen einer Bushaltestelle und Erstellen von Arbeits- bzw. Schutzgerüsten.
Technische Bearbeitung:
Erstellung von Ausführung-, Werkstatt- und Bestandsplanungen inkl. notwendiger Statiken für folgende Bauteile:
- Traggerüste
- Lager
- Übergangskonstruktionen
- Geländer
- Kabeltrassen und -querungen
- Bestandsunterlagen
Instandsetzung Überbau:
Abbruch der Kappen.
Abbruch des Fahrbahnbelags und der Abdichtung auf dem Brückenbauwerk.
Abtragen von Chlorid geschädigten Betonflächen des Überbaus mit anschließender fachgerechter Ausbesserung.
Diese Arbeiten finden teilweise im Bahn- bzw. Straßenbereich statt.
Neue Dichtungsschicht einbringen und neue Brückenkappen herstellen.
Neue Schutz- und Deckschicht sowie anschließender Fahrbahnmarkierung auf dem Bauwerk und den westl. bzw. östl. Rampen aufbringen.
Notwendige Erdarbeiten vor und hinter dem Bauwerk sind zu beachten.
Asphaltdeckensanierung Abfahrtsrampe Ost/Zentralallee
Erneuerung Asphaltdecke auf 3300 m² im Bereich der Abfahrtsrampe Ost und Zentralallee.
Instandsetzung Widerlager:
Betonersatzmaßnahmen an Widerlageraußen- und -innenseiten ausführen.
Lager:
Traggerüste im Bereich der Pfeiler erstellen inkl. Erd- und Baugrubenarbeiten.
Austausch von Typ B Lager ohne Festhaltung und Typ C Elastomerlager mit Dübelscheiben bzw. Riffelblechen.
Brückenentwässerung:
Rohrleitungen, Abläufe, Kabelschachtentwässerungen und Tropftüllen erneuern.
Montagearbeiten erfolgen teilweise im Straßen- bzw. Bahnbereich.
Übergangskonstruktionen:
Übergangskonstruktionen (4 Stück, 2-profilig) des Bauwerks durch 1-profilige ÜKOs erneuern.
Geländer:
Erneuerung des Geländers und des Berührungsschutzes.
Sonstige Ausstattung:
Vorhandene Beschilderungen, Schildertürme, Pfosten und Schachtdeckel demontieren.
Technische Ausstattung:
Elektroleitungen der Lichtmasten bzw. Lampen und der Lichtsignalanlage (LSA) erneuern. LSA und Lichtmasten demontieren und zwischenlagern.
Die Demontage und der Wiederaufbau der LSA hat durch eine Spezialfirma zu erfolgen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauoberleitung, örtliche Bauüberwachung (LPH8) und Bauüberwachung Bahn bei Instandsetzung Brücke Knoten West 1
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80339
Land: Deutschland
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81379
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9D6CHP
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Unwirksamkeit eines Vertrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nach § 135 Abs. 2 GWB nur festgestellt werden, wenn sie innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Veröffentlichung der vorliegenden Bekanntmachung im Nachprüfungsverfahren vor der Vergabekammer gemäß Ziffer VI.3.1 der vorliegenden Bekanntmachung geltend gemacht wird.