Automatisierung der Beihilfeabrechnung
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Regensburg
NUTS-Code: DE232 Regensburg, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 93047
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lff.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Automatisierung der Beihilfeabrechnung
Elektronischer Abruf der Rechnungsdatensätze von Arzt- und Zahnarztrechnungen bei privatärztlichen Verrechnungsstellen und Arztinformationssystemen und anschließender Weiterbearbeitung im Beihilfeabrechnungsprozess.
In den Räumlichkeiten des Auftragnehmers und Auftraggebers
Elektronischer Abruf der Rechnungsdatensätze von Arzt- und Zahnarztrechnungen bei privatärztlichen Verrechnungsstellen und Arztinformationssystemen und anschließender Weiterbearbeitung im Beihilfeabrechnungsprozess. Die Dienstleistung umfasst eine Vertragslaufzeit von 4 Jahre mit der Option der Verlängerung um 1 Jahr.
Eine einmalige Option der Verlängerung um 1 Jahr.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Dieser elektronische Abruf der Rechnungsdatensätze von Arzt- und Zahnarztrechnungen bei privatärztlichen Verrechnungsstellen und Arztinformationssystemen und anschließender Weiterbearbeitung im Beihilfeabrechnungsprozess kann in der technischen Ausprägung für den Auftraggeber nur durch die Firma IBM Deutschland GmbH erbracht werden. Ferner wird für die mobile Einreichung von Beihilfeanträgen eine Beihilfe-App eingesetzt, die den Beihilfeabrechnungsprozess unterstützt. Diese Beihilfe-App wurde auch durch die Firma IBM Deutschland GmbH umgesetzt und nutzt dieselbe technische Infrastruktur wie der elektronische Rechnungsabruf.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ehningen
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 71139
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91511
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist (§ 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB). Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (135 Abs. 2 GWB). Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein (§ 160 Abs. 1 GWB). Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht (§ 160 Abs. 2 GWB).