Fachberatung Holzbau Bayern (FHB) Referenznummer der Bekanntmachung: 2022RF000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.stmelf.bayern.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.stmelf.bayern.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Fachberatung Holzbau Bayern (FHB)
Das Bayerische Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Forsten, Referat F4, beabsichtigt das Beratungsangebot "Fachberatung Holzbau Bayern (FHB)" für eine Laufzeit von Zuschlagserteilung bis maximal 31.12.2026 zu vergeben. Die Fachberatung Holzbau Bayern (FHB) ist ein für jedermann zugängliches und kostenloses Beratungsangebot (telefonisch, E-Mail und vor Ort) im Bereich Holz- und Holzhybridbau für Bauvorhaben die im Freistaat Bayern umgesetzt werden.
Ziele und Aufgaben der FHB:
• Evidenzbasierte Informationsarbeit für den Bau-, Werk- und Rohstoff Holz.
• Bereitstellung und Vermittlung aktueller und anerkannter Informationen und Erkenntnisse zur fundierten und eigenständigen Entscheidungsfindung des Beratungsnehmers im Vorfeld von Bauvorhaben in Holz- und Holzhybridbauweise.
• Zielgerichtete Öffentlichkeitsarbeit für das Angebot der FHB.
Für die Umsetzung dieser Ziele und Aufgaben sind vom Bieter folgende Leistungen zu erfüllen:
- Aufbau und Betrieb einer Koordinationsstelle
- Etablierung eines Fachberaterstabes
- Generierung und laufende Pflege einer zeitgemäßen Website
- Publikationen zum Angebot der Holzbaufachberatung
Gesucht wird ein Dienstleister, der folgende Leistungen umsetzt:
1. Aufbau und Betrieb einer Koordinationsstelle
2. Etablierung eines Fachberaterstabes
3. Generierung und laufende Pflege einer zeitgemäßen Website
4. Publikationen zum Angebot der Holzbaufachberatung
Die FHB steht ausschließlich für Anfragen zur Holz- und Holzhybridbauweise mit Umsetzung im Freistaat Bayern zur Verfügung.
Eine fachkundige Beratung erfolgt insbesondere zu den fachlichen Grundlagen folgender Themengebiete:
1. Auswirkungen auf den Klima-, Ressourcen- und Umweltschutz
2. Technische Eigenschaften von Holz
3. Bauphysikalische Zusammenhänge
4. Konstruktive und statische Fragestellungen
5. Grundsätzliche Fragen zu Ausschreibung und Vergabe von Bauvorhaben in Holz- und Holzhybridbauweise
6. Brand-, Schall- und Feuchteschutz
7. Dämmung mit nachwachsenden Rohstoffen
Insbesondere zu folgenden Bauvorhaben wird die Beratungsleistung angeboten:
• Mehrgeschossige Wohn-, und Gewerbebauten
• Kommunale Gebäude für öffentliche Zwecke und die soziale Infrastruktur (z.B. Verwaltungsgebäude, Schulen, Kindergärten, Feuerwehrgebäude)
• Nachverdichtung und Aufstockungen
• Modernisierung und Sanierung
• Landwirtschaftliches Bauen
Abschnitt IV: Verfahren
- Keine oder keine geeigneten Angebote/Teilnahmeanträge im Anschluss an ein offenes Verfahren
Der weiter bestehende Beschaffungsbedarf kann nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 Hs. 2 VgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ausgeschrieben werden.
a) Beim vorhergehenden Verfahren 2022RF00001 handelt es sich um ein offenes Verfahren.
b) Sämtliche Angebote im vorhergehenden Verfahren waren nicht ordnungsgemäß i. S. d. § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV. Das einzig im offenen Verfahren 2022RF000001 abgegebene Angebot entsprach nicht den Vergabeunterlagen, da es Änderungen und Ergänzungen hieran vornahm und war zwingend nach § 57 Abs. 1 Nr. 4 bzw. Nr. 6 VgV auszuschließen.
c) Es konnte vorliegend von einem Teilnahmewettbewerb abgesehen werden, da nach § 14 Abs. 3 Nr. 5 Hs. 2 VgV im Rahmen des Verhandlungsverfahrens alle geeigneten Unternehmen einbezogen wurden, die im Rahmen des vorangegangenen offenen Verfahrens 2022RF00001 form- und fristgerechte Angebote abgegeben haben . Dies ist möglich, da dann die zusätzliche Hereinnahme weiterer Bewerber bzw. Bieter, die sich nicht am vorangegangenen Verfahren beteiligt hatten, gerade unzulässig wäre (Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal/Dieckmann, 3. Aufl. 2022, VgV § 14 Rn. 51). Das Angebot des Bieters aus dem vorhergehenden offenen Verfahren war das einzige Angebot und ging form- und fristgerecht ein. Dies ist deshalb der Fall, weil es den formalen Anforderungen des Vergabeverfahrens genügt und im Rahmen der Eignungsprüfung sowie der Prüfung des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen nicht ausgeschlossen wurde. Formgerecht ist im Sinne der Vorschrift so zu verstehen, dass die vom öffentlichen Auftraggeber vorgegebene äußere Form eingehalten wurde (z.B. im Hinblick auf ihre Form und ihre Übermittlung). Ein in diesem Sinne nicht formgerechtes Angebot liegt auch dann vor, wenn es Änderungen an den Vergabeunterlagen gem. § 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV enthält (Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 44, 45), weshalb der formelle Ausschluss im vorhergehenden Verfahren unschädlich ist.
d) Die ursprünglichen Bedingungen des Auftrags wurden vorliegend nicht grundlegend geändert. Zwar spricht der Wortlaut in § 14 Abs. 3 Nr. 5 VgV, anders als § 14 Abs. 4 Nr. 1 VgV nicht ausdrücklich davon, dass die ursprünglichen Auftragsbedingungen nicht grundlegend geändert werden dürfen. Allerdings wird dies in der Literatur mehrfach anders gesehen (so etwa Dieckmann/Scharf/Wagner-Cardenal/Dieckmann, VgV § 14 Rn. 52; Veit Hirsch/Hendrik Kaelble, in Malte Müller-Wrede: VgV-Kommentar, § 14 VgV, Rn. 123; a. A. Ziekow/Völlink/Völlink, 4. Aufl. 2020, VgV § 14 Rn. 44).
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachberatung Holzbau Bayern (FHB)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freising
NUTS-Code: DE21B Freising
Postleitzahl: 85454
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Für Bietergemeinschaften je Mitglied, für alle Unterauftragnehmer und Unternehmen im Rahmen der Eignungsleihe sind in einer gesonderten Anlage anzugeben, das keine Ausschlussgründe gem. §§ 123, 124GWB vorliegen.
- ggf. Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen bei Eignungsleihe und Unterauftragnehmern.
- ggf. Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
- Eigenerklärung, dass keine Person, deren Verhalten dem Unternehmen nach zuzurechnen ist, wegen eines der in § 123 GWB genannten Tatbestände oder vergleichbarer Vorschriften anderer Staaten rechtskräftig verurteilt worden ist und nicht aus denselben Gründen eine Geldbuße nach § 30 OWiG gegen das Unternehmen rechtskräftig festgesetzt worden ist.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung und zu umwelt-, sozial oder arbeitsrechtlichen Verpflichtungen.
- Eigenerklärung bzgl. Zahlungsunfähigkeit, Liquidation und Insolvenz.
- Eigenerklärung bzgl. schwerer Verfehlungen.
- Eigenerklärung bzgl. vorsätzlich unzutreffenden Erklärungen, irreführenden Informationen und Vereinbarungen mit anderen Unternehmen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken.
- Eigenerklärung bzgl. § 21 AEntG, § 19 MiLoG, § 21 SchwarzArbG und §98c AufenthG.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ansbach
Postleitzahl: 91522
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Eine etwaige Unwirksamkeit des Vertrages, dessen Abschluss hiermit bekannt gemacht wird, nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union ein entsprechender Nachprüfungsantrag bei der Vergabekammer gestellt wird.