Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär für den Neubau eines Museumsdepots Referenznummer der Bekanntmachung: V-2022-41
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
NUTS-Code: DE223 Straubing, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fachplanung Technische Ausrüstung Heizung, Lüftung und Sanitär für den Neubau eines Museumsdepots
Neubau eines Museumsdepots für das Gäubodenmuseum der Stadt Straubing mit Depotflächen für Archäologie und Stadtgeschichte sowie den erforderlichen Funktions- und Nutzungsbereichen.
Gewerbepark Alburg, Arndt-Sallinger-Straße, 94315 Straubing
Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI 2021 für die Anlagengruppen 1, 2 und 3 für den Neubau eines Museumsdepots in Straubing (AG 1: LPH 1 bis 9; AG 2 und AG 3: LPH 1 bis 3 und 5 bis 9).
Stufenweise Beauftragung ohne Rechtsanspruch auf Gesamtbeauftragung (Stufe 1: LPH 1 u. 2; Stufe 2: LPH 3 u. 4; Stufe 3: LPH 5 u. 6; Stufe 4: ingenieurtechnische Kontrolle).
Beauftragung der Fachplanung Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI 2021 für die Anlagengruppen 8 (LPH 1 bis 3 und 5 bis 9).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Fachplanung Technische Ausrüstung für den Neubau eines Museumsdepots
Ort: Röhrnbach
NUTS-Code: DE225 Freyung-Grafenau
Postleitzahl: 94133
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Straubing
Postleitzahl: 94315
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]