Sicherheitsdienstleistungen inkl. Veranstaltungen für das StMWi Referenznummer der Bekanntmachung: 2022MGO000017
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen inkl. Veranstaltungen für das StMWi
Für das Dienstgebäude des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) werden für den Zeitraum vom 03.04.2023 bis 05.04.2027 zuzüglich Verlängerungsoptionen die Sicherheitsdienstleistungen (Pforte und Bestreifungsdienst) sowie die Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen im StMWi (optional) ausgeschrieben.
Für das Dienstgebäude des Bayerischen Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie (StMWi) werden für den Zeit-raum vom 03.04.2023 bis 05.04.2027 zuzüglich Verlängerungsoptionen die Sicherheitsdienstleistungen (Pforte und Bestreifungsdienst) sowie die Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen im StMWi (optional) ausgeschrieben.
Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
optionale Leistung: Sicherheitsdienstleistungen bei Veranstaltungen im StMWi
Verlängerungsoption: Der Vertrag kann zweimal um jeweils weitere 12 Monate verlängert werden
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erlaubnis für den Betrieb eines Bewachungsgewerbes gemäß § 34 a Gewerbeordnung (GewO)
Der Bieter muss über eine Erlaubnis nach § 34 a Gewerbeordnung oder einer gleichwertigen Genehmigung eines EU-Mitgliedstaats verfügen.
Bitte laden Sie als Nachweis eine Kopie dieser Erlaubnis oder einer gleichwertigen Genehmigung eines EU−Mitgliedstaates als pdf-Anlage unter „Eigene Anlagen“ hoch.
entfällt
Zum Nachweis der Fachkunde und Leistungsfähigkeit (Eignung) der Bieter sind dem Angebot die nachfolgend aufgeführten Erklärungen und Unterlagen beizufügen.
Im Falle der Bildung einer Bietergemeinschaft oder der Berufung auf die Leistungsfähigkeit eines Dritten (Eignungsleihe) können sich die Angaben und Erklärungen für die einzelnen Unternehmen ergänzen, um die insgesamt erforderliche Leistungsfähigkeit des Bieters nachzuweisen.
Sofern ein Bieter bzw. eine Bietergemeinschaft zum Nachweis der Leistungs-fähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen möchte, hat er nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel bei der Ausführung des Auftrags tatsächlich zur Verfügung stehen. Der Nachweis kann z.B. durch eine entsprechende unterschriebene Verpflichtungserklärung des Dritten erfolgen (vgl. „Verpflichtungserklärung anderer Unternehmen“ aus Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare").
Bei Bietern, die sich präqualifiziert haben, genügt insoweit die Vorlage des Zertifikats des amtlichen Verzeichnisses präqualifizierter Unternehmen (AVPQ).
Vorlage von mind. 3 vergleichbaren Referenzen bezogen auf den zu vergebenden Auftragsgegenstand (Leistungen im Bereich Pforten− und Streifendienst bei Büro- oder Verwaltungsgebäuden) bzgl. früher ausgeführter Leistungen, die innerhalb der letzten 3 Jahre erbracht worden sind.
Die Angabe der Referenzen soll wie folgt gegliedert sein:
- Name des Auftraggebers
- inhaltliche Darstellung des Referenzprojekts sowie aussagekräftige Beschreibung von Art und Umfang der er-brachten Leistung
- Erbringungszeitpunkt
1) Abgabe einer Scientology-Schutzerklärung
2) Mindestanford. an die Ausführung:
a. Objektbesichtigung
Um sich ein Bild von den Gegebenheiten vor Ort zu machen, müssen die Bieter vor Angebotsabgabe zwingend an einer Ortsbesichtigung des StMWi teilnehmen. Die Ortsbesichtigung findet im Zeitraum zwischen 10.01.2023 und 25.01.2023 statt (Dauer max. 2 h).
b. Sicherheitsüberprüfungen (SÜ)
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nur Personal zur Auftragserfüllung einzusetzen, das zuvor der SÜ durch die Sicherheitsbehörden unterzogen wurde. Die Unterlagen für die Sicherheitsprüfung einschließlich der Einverständniserklärung der jeweiligen Sicherheitskräfte sind dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen bzw. nach Absprache mit dem Auftraggeber vor dem Einsatz im Orig. zu übermitteln. Der Auftraggeber kann aufgrund des Ergebnisses dieser Überprüfung ohne Angabe von Gründen jederzeit Sicherheitspersonal ablehnen und ihm den Zutritt zum Gebäude verweigern.
c. Mindestanf. an das mit der Ausführung des Auftrags betr. Personal
Allgem. Anforderung Pfortendienst
Jede im Pfortendienst tätige Sicherheitsmitarbeitende Person (SMA) muss einen aktuellen Erste-Hilfe-Lehrgang absolviert haben. Der Nachweis ist spätestens einen Monat nach Vertragsbeginn vorzulegen.
Werkschutz - Wachleitung:
Folgende Mindestanf. werden an die Wachleitung gestellt.
• Tagschicht:
o SMA mit mind. der Qualif. der Lohngruppe (LG) 3c Werkschutz (WS) mit der Qualif. „erfolgr. abgelegte IHK- Prüfung“ (Werkschutzkraft (WSK) oder Gepr. Schutz- und Sicherheitskraft (S + SK)) des Lohntarifvertrags (LTV) Nr. 37 für Sicherheitsdienstleistungen (SDL) in By
o Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Deutsch als Muttersprache oder nachgew. Kenntnisse der deutschen Sprache mind. auf dem Niveau C 1 des Europ. Referenzrahmens für Sprachen
• Nachtschicht und Schicht an dienstfr. Tagen
o SMA mit mind. der Qualif. der LG 3a WS mit der Qualif. Stufe II des LTV Nr. 37 für SDL in By
o Gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Deutsch als Muttersprache oder nachgew. Kenntnisse der deutschen Sprache mind. auf dem Niveau C 1...)
Werkschutz - zusätzliche Person:
Folgende Mindestanf. werden an die zusätzliche Person nach Ziff. I.1.a der Leistungsbeschr. gestellt.
• Tagschicht, Nachtschicht und an dienstfreien Tagen
o SMA mit mind. der Qualif. der LG 3a WS mit der Qualif. Stufe II des LTV Nr. 37 für SDL in Bayern
o gute Deutschkenntnisse in Wort und Schrift (Deutsch als Muttersprache oder nachgew. Kenntnisse der deutschen Sprache mind. auf dem Niveau B 1 ...)
Ersatzpersonal:
Folgende Mindestanf. werden an die Personen nach Ziff. I.1.b der Leistungsbeschr. gestellt, die binnen 2 h kurzfristig als Ersatz für den Wachdienst eingesetzt werden können
• Mind. zwei SMA sind für einen kurzfristigen Einsatz bereitzustellen
• Alle SMA müssen die Mindestanf. der zu ersetzenden Person erfüllen
• Mind. eine SMA muss mind. die Qualif. der LG 3c WS mit der Qualif. „erfolgr. abgelegte IHK- Prüfung“ (WSK oder Gepr. S + SK) des LTV Nr. 37 für SDL in By erfüllen
• Mind. eine SMA muss mind. die Qualif. der LG 3a WS mit der Qualif. „erfolgr. abgelegte IHK- Prüfung“ (WSK oder Gepr. S + SK) des LTV Nr. 37 für SDL in By erfüllen
Personal für opt. Leistungen
Folgende Mindestanf. werden an die Personen n. Ziff. II.6 der LB gestellt
• Das Team im Veranstaltungsbereich muss aus mind. 6 SMA bestehen
• Jede eingesetzte SMA hat mind. die Qualif. der LG 2a Separater Wachdienst (Kontroll- und Ordnungsdienst bei zeitl. befr. Veranstaltungen sowie bei Ausstellungen + Messen) des LTV Nr. 37 für SDL in By
d) Versicherungen:
Der AN ist verpflichtet, Versicherungen mit folgenden Mindestsummen für jeden Versicherungsfall abzuschließen und aufrecht zu erhalten für/bei:
a) Personenschäden für jede einzelne Person i.H.v. 1.000.000,00 €
b) Sachschäden i.H.v. 250.000,00 €
c) reine Vermögensschäden i.H.v. 12.500,00 €
d) Schlüsselverlusten (inklusive Codekarten/Zugangschips) sowie Abhandenkommen bewachter Sachen i.H.v. 200.000,00 €
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A) Nichtvorliegen von Ausschlussgründen:
Für das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen im Sinne des §123 und § 124 GWB beachten Sie bitte die unter "Bewerbungsbedingungen" beigefügte "Eigenerklärung".
B) Unterauftragnehmer
Der Bieter wird aufgefordert, bei Angebotsabgabe die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt, zu benennen.
Vor Zuschlagserteilung werden diejenigen Bieter, die in die engere Wahl kommen, aufgefordert, die Unterauftragnehmer namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihnen die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen.
Das StMWi überprüft vor der Erteilung des Zuschlags, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftragnehmers vorliegen und wird hierzu eine Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen anfordern. Diese hat der Bieter vor Zuschlag im Arbeitsschritt "Vertragsbedingungen/Formulare" vom jeweiligen Unterauftragnehmer unterschreiben und mit Firmenstempel versehen zu lassen.
C) Fragen zu den Vergabeunterlagen
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis spätestens 26.01.2023; 10.00 Uhr, über die Bieterkommunikation in der eVergabe zu stellen.
D) Die Ausschreibung wird auf dem Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
E) Die Rechte an den im Vergabeverfahren zur Verfügung gestellten Unterlagen stehen dem StMWi zu. Die Unterlagen dürfen nur für die Angebotserstellung genutzt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.