Getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Eichstätt Referenznummer der Bekanntmachung: LRA-2022-B1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
NUTS-Code: DE219 Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 8421700
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Getrennte Erfassung und Verwertung von Bioabfall aus dem Landkreis Eichstätt
Der Auftraggeber beabsichtigt die Vergabe folgender Dienstleistungen:
Los 1:
? 14-tägliche Einsammlung (Leerung) aller bereitgestellten Behälter für Bioabfall im Landkreis Eichstätt,
? Transport des Bioabfalls zu der Übernahmeeinrichtung des Auftragnehmers von Los 2,
? Austausch defekter Behälter.
Los 2:
? Übernahme von Bioabfall an einer Verwertungsanlage oder alternativ an einem Umschlag-/ Zwischenlager im Landkreis Eichstätt oder bis max. 25 km außerhalb des Landkreises,
? ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls,
? Trennung und ordnungsgemäße Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten,
? Verwertung bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
14-tägliche Einsammlung von Biomüll im Lkr.Eichstätt
Landkreis Eichstätt
Los 1:
- 14-tägliche Einsammlung (Leerung) aller bereitgestellten Behälter für Bioabfall im Landkreis Eichstätt,
- Transport des Bioabfalls zu der Übernahmeeinrichtung des Auftragnehmers von Los 2,
- Austausch defekter Behälter.
Option auf einmalig zweijährige Verlängerung
Übernahme und Verwertung von Bioabfall
Landkreis Eichstätt
Los 2:
- Übernahme von Bioabfall an einer Verwertungsanlage oder alternativ an einem Umschlag-/ Zwischenlager im Landkreis Eichstätt oder bis max. 25 km außerhalb des Landkreises,
- ordnungsgemäße Verwertung des Bioabfalls,
- Trennung und ordnungsgemäße Entsorgung von Störstoffen und Sortierresten,
- Verwertung bzw. Vermarktung von Erzeugnissen aus dem Bioabfall.
Option auf einmalig zweijährige Verlängerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Handelsregisterauszug, sofern der Bieter im Handelsregister eingetragen ist
- Angaben zum Gesamtumsatz des Unternehmens sowie zum Umsatz im Bereich der ausgeschriebenen Leistung, jeweils bezogen und aufgegliedert auf die letzten 3 Geschäftsjahre,
- Jahresabschluss (Kopie der Zusammenstellung, mindestens des letzten abgeschlossenen Jahres); Falls der Bieter nicht zur Bilanzveröffentlichung verpflichtet ist, ist stattdessen eine Bankerklärung (Bankauskunft) über die Solvenz beizufügen.
- Allgemeine Angaben zum Unternehmen: Mitarbeiterzahl, Konzernzugehörigkeit(en), Betriebsausstattung etc.
- Erklärung zu § 123 Abs. 1 bis 4 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 1 GWB
- Erklärung zu § 124 Abs. 2 GWB
- Erklärung zu Sanktionspaket 5 EU
- Erklärung zu Auftragsdatenverarbeitung
- Liste der Referenzprojekte mit ausgeführten vergleichbaren Leistungen aus den letzten 3 Jahren mit Angabe des Leistungsumfangs (Mengen), der Leistungszeitraum sowie der Auftraggeber mit Ansprechpartner.
- Benennung der Ausstattung, Geräte, technischen Ausrüstungen sowie der Maßnahmen zur Qualitätssicherung zur Erbringung der Dienstleistung und deren Beschreibung:
Alle Lose:
Zertifizierung(en) als Entsorgungsfachbetrieb nach § 56 KrWG oder gleichwertige Nachweise, aus denen hervorgeht, dass das Unternehmen über qualifiziertes und geschultes Personal verfügt, eine Betriebsordnung, ein Betriebshandbuch und ein Betriebstagebuch besitzt, die entsprechend geführt werden, dass es Mitglied einer Berufsgenossenschaft ist, dass ein ausreichender Versicherungsschutz besteht und ein aktuelles polizeiliches Führungszeugnis des Unternehmers/Niederlassungsleiters des für die Leistungen verantwortlichen Betriebes.
Los 1:
• Benennung und Beschreibung des Betriebsstandortes, von dem aus die Leistungen erbracht werden (Firmensitz bzw. Niederlassung oder Betriebsstätte im Landkreis Eichstätt oder in einer angrenzenden Körperschaft)
• Vorhandene oder zu beschaffende Anzahl und Art der Fahrzeuge für die Einsammlung von Bioabfall (Die zum Einsatz kommenden Fahrzeuge müssen mindestens der Abgasnorm EURO VI entsprechen) (s. Zusatzformblatt Fahrzeuge).
Los 2:
• Die Efb.-Zertifizierung muss mindestens den Umgang (ggf. befördern, lagern, behandeln und verwerten) von Abfällen der AVV-Nr. 20 03 01 getrennt erfasste Bioabfälle (gemischte Siedlungsabfälle) umfassen.
• Beschreibung der Übernahmeeinrichtung(en) mit Genehmigungsnachweis oder im Falle einer noch nicht genehmigten Übernahmeeinrichtung mit Verpflichtungserklärung, bis zum Leistungsbeginn alle erforderlichen Genehmigungen zu erwirken (s. Formblatt)
Die Beschreibung der Übernahmeeinrichtung(en) muss mindestens folgende Punkte beinhalten: Übernahmetechnik, Gesamtkapazität, freie Kapazität über die Vertragslaufzeit, Ausstattung und Wiegetechnik. Eine Übernahmeeinrichtung, die mehr als 25 km von der Landkreisgrenze entfernt liegt, ist nicht zulässig.
• Nachweis, dass die aus Bioabfall erzeugten Stoffe (Komposte oder Gärprodukte) bisher die Kriterien der Bioabfallverordnung und ggf. der Düngemittelverordnung sowie die Gütekriterien der Bundesgütegemeinschaft Kompost (RAL-GZ 251 bzw. bei der Herstellung von Gärprodukten RAL-GZ 245) einhalten durch Vorlage der RAL-Zertifikate oder Nachweise der Gleichwertigkeit (z.B. Laboranalysen)
• Benennung und Beschreibung der Entsorgungswege für Störstoffe und Sortierreste sowie der Verwertungs-/ Vermarktungswege der Gärreste und ggf. anderen Erzeugnisse
• Benennung und Beschreibung der Behandlungsanlage(n) mit Genehmigungsnachweis mit Benennung von Gesamtkapazität, freier Kapazität über die Vertragslaufzeit und Beschreibung des Verfahrens und der Anlagentechnik sowie der Verfahrensschritte.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen. Dieser lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Hinsichtlich der Information nicht berücksichtigter Bieter und Bewerber gelten die §§ 134, 135 GWB. Insbesondere gilt: Bieter deren Angebote für den Zuschlag nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gemäß § 134 GWB darüber informiert. Das gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung dieser Information durch den Auftraggeber geschlossen werden; bei Übermittlung per Fax oder auf elektronischem Wege beträgt diese Frist 10 Kalendertage.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eichstätt
Postleitzahl: 85072
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]