Vergabe der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2 Referenznummer der Bekanntmachung: 2022-L-039
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
NUTS-Code: DE215 Berchtesgadener Land
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabe der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Vergabe der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Betriebsärztliche Betreuung
Vergabe der betriebsärztlichen und sicherheitstechnischen Betreuung nach ASiG und DGUV Vorschrift 2
Die Vertragsdauer verlängert sich optional über den 31.12.2025 hinaus um jeweils ein Jahr, so-
fern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich kündigt. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung am 31.12.2027.
Sicherheitstechnische Betreuung
Sicherheitstechnische Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Die Vertragsdauer verlängert sich optional über den 31.12.2025 hinaus um jeweils ein Jahr, so-
fern nicht eine der Vertragsparteien den Vertrag sechs Monate zum jeweiligen Vertragsende schriftlich kündigt. Der Vertrag endet ohne besondere Kündigung am 31.12.2027.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Betriebsärztliche Betreuung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landshut
NUTS-Code: DE221 Landshut, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 84034
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Sicherheitstechnische Betreuung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Stuttgart
NUTS-Code: DE111 Stuttgart, Stadtkreis
Postleitzahl: 70565
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2.
§ 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Reichenhall
Postleitzahl: 83435
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]