Fraunhofer FIT - 70-00001-3140-C1 Fachplanung Tragwerksplanung Referenznummer der Bekanntmachung: 70-00001-3140-C1 Fachplanung Tragwerksplanung
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Fraunhofer FIT - 70-00001-3140-C1 Fachplanung Tragwerksplanung
Durchführung der Fachplanung Tragwerksplanung für das Fraunhofer FIT Bayreuth - 70-00001-3140, Gesamtkosten KG 200-700 (ohne Erstausstattung) max. 19.818.000 netto (ohne Mwst) gem. II.2.4).
Umsetzung des Vorhabens im ZBau-Verfahren inkl. Erstellung einer Antrags- und Bauunterlage sowie Wahrnehmung eines Konzeptgespräches mit den Zuwendungsgebern.
Festpreisvertrag! Honorar gem. HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Stufenweise Beauftragung der LPH 2-4 und 5-6 HOAI entsprechend den Musterverträgen der RBBau. Beauftragung LPH 5-6 frühestens bei Eingang der genehmigten Antrags- und
Bauunterlage.
Honorarzone (§52 HOAI): III, Honorarsatz (§52 HOAI): Mindestsatz
Höhe der Nebenkosten: 4%
Umbauzuschlag beträgt (%): keiner
Die mitzuverarbeitende Bausubstanz wird wie folgt vergütet: keine
Vergütung für besondere Leistungen: Nachweise zum konstruktiven Brandschutz 3%, Ingenieurtechn. Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften statischen Unterlagen 6%
Universitätsstraße, 95447 Bayreuth
Für den Institutsteil Wirtschaftsinformatik des Fraunhofer-Instituts für Angewandte Informationstechnik FIT ist eine Neubaumaßnahme in Bayreuth geplant.
Die Wirtschaftsinformatik am Fraunhofer FIT zeichnet sich durch eine technoökonomische Perspektive auf Fragen der Digitalisierung mit Schwerpunkten in den Geschäftsfeldern Digital Disruption, Digital Business und Digital Transformation aus, die für Wissenschaft, Wirtschaft und Gesellschaft hochrelevant sind. In den genannten Geschäftsfeldern geht es um die ökonomische Bewertung digitaler Schlüsseltechnologien, deren Auswirkung auf Geschäftsmodelle sowie um die digitale Transformation von Unternehmen als soziotechnische Systeme entlang aller Ebenen der Unternehmensarchitektur. Eine weitere Kernkompetenz des Institutsteils liegt im Bereich Energie und Mobilität, dies soll sich in der Realisierung des Neubaus wiederfinden. Neben den benötigten größeren Büroräumlichkeiten soll der Neubau zur inhaltlichen Weiterentwicklung der Wirtschaftsinformatik am FIT über ein Digital Innovation Lab (inkl. Showroom) und zwei Emerging Technology Labs für die Entwicklung und technoökonomische Bewertung von (integrierten) Hardware- und Software-Demonstratoren verfügen.
Für die Maßnahme sind 21,82 Mio. € (19,82 Mio. € Gebäude und 2,00 Mio. Erstausstattung) aus 30% Bundes-, 30% Landes-, und 40% EFRE-Mitteln vorgesehen. Mit diesen Mitteln soll ein Neubau mit 1.870 m² Nutzfläche (NF 1-6) errichtet werden, der Arbeitsmöglichkeiten für 103 Stellen schafft.
Das Raumprogramm setzt sich wie folgt zusammen. NF 1 Wohnen und Aufenthalt: 60 m²; NF 2 Büroarbeit: 1421 m²; NF 3 Produktion, Hand- und Maschinenarbeit, Experimente: 145 m²; NF 4 Lagern, Verteilen und Verkaufen: 112 m²; NF 5 Bildung, Unterricht und Kultur: 120 m²; NF 6 Heilen und Pflegen: 12 m².
Die Fraunhofer-Gesellschaft besitzt ein Grundstück mit ca. 6.500 m² (Flurstück 4741/3, Gemarkung Bayreuth). Ca. 3.500 m² sind in direkter Nachbarschaft vom Fraunhofer IPA bebaut, so dass ca. 3.000 m² Grundfläche für die Neubaumaßnahme zur Verfügung stehen. Eine bauliche Verbindung zwischen beiden Gebäuden ist aktuell nicht angedacht, jedoch soll der Campusgedanke in die Planung einbezogen werden
Die Begrenzung der Zahl von Bewerbern für die Stufe 2 (Verhandlungsverfahren) wird in folgenden Schritten geprüft und bewertet:
Stufe 1: Teilnahmewettbewerb (Bewerbung):
1) Prüfung der Ausschlusskriterien (Nr. 2. des Bewerbungsbogens):
- Ausschlussgründe nach § 123 GWB, § 124 GWB und § 7 VGV.
2) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 3. des Bewerbungsbogens und III.1.1 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- Rechtsform von Unternehmen und Bietergemeinschaften Gem. § 43 VGV,
- Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gem. § 44 VGV.
3) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 4. des Bewerbungsbogens und III.1.2 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit gem. § 45 VGV.
4) Prüfung der Eignungskriterien (Nr. 5. des Bewerbungsbogens und III.1.3 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt):
- technische und berufliche Leistungsfähigkeit gem. § 46 VGV.
5) Ermittlung der Rangfolge (Nr. 6. des Bewerbungsbogens und II.2.9 der Bekanntmachung im EU-Amtsblatt).
Durch Berechnung der Einzelpunkte x Gewichtung = Gesamtpunktzahl der Bewerbung.
Die Gewichtung der Auswahlkriterien ist im Bewerbungsbogen angegeben.
Die zu erreichende Mindestpunktzahl für die 2. Stufe ergibt sich aus der Rangfolge nach Auswertung der Auswahlkriterien (Stufe 1 Nr. 5.)
Erreichen mehr Bewerber die notwendige Mindestpunktzahl, als höchstens in die 2. Stufe übernommen werden können, so wird unter den
Bewerbern, welche genau die Mindestpunktzahl erhalten haben, ein Losverfahren gem. § 75 Abs. 6 VGV durchgeführt.
Stufe 2: Verhandlungsverfahren (Vergabegespräch)
Den nach der Stufe 1 verbleibenden Bewerbern wird die Aufforderung zur Angebotsabgabe mit Aufgabenbeschreibung von der Vergabestelle
übermittelt. Die Erstangebote sind fristgerecht über die Vergabeplattform einzureichen.
Im Rahmen eines Präsentationstermins werden die Erstangebote nach den in der Aufgabenstellung(Einladung) bekannt gegebenen
Zuschlagskriterien und deren Gewichtung bewertet und der Zuschlag erteilt.
Termin des Vergabegesprächs: voraussichtlich KW 17/2023
Der Auftraggeber behält sich die spätere Beauftragung folgender optionaler Leistungen vor:
Beauftragung eines weiteren Bauabschnitts auf dem Baufeld.
Beauftragung von Planung von Erstausstattung / Hook-Up von Geräten.
„Investitionen in Beschäftigung und Wachstum“ Bayern 2021 –2027, Förderbereich 1: Innovation undWettbewerbsfähigkeit, Förderung der außeruniversitären Forschungsinfrastruktur
Siehe II.2.4) Beschreibung der Beschaffung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- Berechtigung zur Erbringung der Leistung gem. § 43 Abs. 1 VGV
- Unterauftragnehmer § 36 Abs. 1 und Bewerber- / Bietergemeinschaften § 43 Abs. 2 VGV
- Angabe der Rechtsform gem. § 43 Abs. 1 VGV
- Angabe der Berufsqualifikation gem. § 75 Abs. 1 oder 2 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
- Mindestjahresumsatz gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VGV
- Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 Nr. 3 VGV
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
Siehe Auftragsunterlagen
- Referenzen gem. § 46 Abs. 3 Nr. 1 VGV
- Technische Fachkräfte gem. § 46 Abs. 3 Nr. 2 VGV
- Maßnahmen zur Qualitätssicherung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
- Studien- und Ausbildungsnachweise gem. § 46 Abs. 3 Nr. 6 VGV – Berufliche Befähigung
- Durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl gem. § 46 Abs. 3 Nr. 8 VGV
- Technische Ausrüstung gem. § 46 Abs. 3 Nr. 3 VGV
- vorgesehene Vergabe von Unteraufträge gem. § 46 Abs. 3 Nr. 10 VGV
- Durchführung von Zuwendungsbau gem. § 75 Abs. 4 VGV
- Referenzen mit vergleichbarer Bauaufgabe und Komplexität gem. § 75 Abs. 5 VGV
- Freie Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VGV
- Referenzschreiben im Sinne eines Zeugnisses vom Auftraggeber
Die Eigenerklärung und die darin enthaltenen ausführlichen Anforderungen – auch hinsichtlich Nachweise – sind in den Auftragsunterlagen als Bewerbungsbogen enthalten.
siehe Vergabeunterlagen
Siehe III.1.1)
Siehe Auftragsunterlagen.
Sowie: Eigenerklärung zu Sanktionen der EU ist Ausschlusskriterium
Die Teilnahme von "jungen Büros" ist möglich. Die genauen Bedingungen entnehmen Sie bitte den
Vergabeunterlagen unter 5.9.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Nach § 9 der VGV haben wir uns entschieden, die Vergabeunterlagen ausschließlich digital über die Deutsche eVergabe anzubieten.
Die Vergabeunterlagen können über das Vergabeportal der der Deutschen e-Vergabe unter http://www.deutsche-evergabe.de frei abgerufen werden.
Der Bewerbungsbogen ist vollständig auszufüllen und zusammen mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Bescheinigungen an die Vergabestelle zu senden.
Die Bewerbungsunterlagen müssen bis zum unter IV.2.2) angegebenen Schlusstermin als Bewerbung über die Deutsche eVergabe eingereicht werden. Eine Einreichung als Anlage zu einer Nachricht ist nicht zulässig.
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Die Kommunikation und damit auch Rückfragen zu dieser Ausschreibung sind ausschließlich über das Vergabeportal der Deutschen e-Vergabe zustellen und werden hierrüber auch beantwortet. Hierzu ist eine Registrierung gem. §9 Abs. 3 der VGV notwendig. Die Nutzung der Plattform für dieses Verfahren ist kostenfrei.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB) . Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland