Neubau kombiniertes Hallen- und Freibad in Memmingen - Baustelleneinrichtung Referenznummer der Bekanntmachung: 03122/52/2
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Memmingen
NUTS-Code: DE274 Memmingen, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87700
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neubau kombiniertes Hallen- und Freibad in Memmingen - Baustelleneinrichtung
Hauptmassen der Baustelleneinrichtungsarbeiten:
- Bauzaun ca. 328 m
Baustrom- und Bauwasserversorgung:
- Hauptanschlussschrank - 1 Stück
- Verteilerschrank - 2 Stück
- Kabelbrücke, l=10m, h=4,5m - 1 Stück
- LED Flutlichtstrahler Baukran - 4 Stück
- LED Flutlichtstrahler Stativ - 4 Stück
Containeranlage:
- Büro-Doppelcontainer 32m2 - 1 Stück
- Büro-Container 16m2 - 1 Stück
- Sanitärcontainer - 2 Stück
Bautafel:
- Bautafel 3,0m x 4,5m - 1 Stück
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Die Stadt Memmingen, Stadtwerke Memingen, plant den Neubau eines kombinierten Hallen- und Freibades als Ganzjahresbad.
Der Neubau soll auf dem Areal des bestehenden Freibades, nach Abriss des Bestands, realisiert werden. Das neue Kombibad umfasst im Bereich Hallenbad ein 25-Meter-Schwimmbecken mit 8 Bahnen, eine Sprunganlage 1 Meter / 3 Meter, ein Lehrschwimmbecken mit ca. 12,5 x 10 Meter, ein Kursbecken mit Hubboden, ein Kleinkinderbecken, sowie weitere Attraktionen. Im Bereich des Freibades entsteht ein 50-Meter-Becken mit 6 Bahnen, ein Nichtschwimmerbecken mit ca. 500 m² mit diversen Attraktionen und ein Kleinkinderbecken mit ca. 100 m². Zudem werden in den Außenanlagen neben einem Beachvolleyballfeld, einem Spielplatz und dergleichen, ein Nebengebäuden mit Umkleiden, Sanitärbereichen und einem Kiosk errichtet.
Ausführliche Beschreibung der Baustelleneinrichtung siehe Leistungsbeschreibung.
Vorgesehener Terminablauf:
Beginn der Arbeiten innerhalb von 12 Werktagen nach Zugang der Aufforderung, welche voraussichtlich bis KW 12/2023 zugehen wird.
Die Leistung ist zu vollenden (abnahmereif fertig zu stellen) innerhalb von 909 Werktagen nach vorstehender genannter Frist für den Ausführungsbeginn.
Fragen zu den Vergabeunterlagen stellen Sie bitte ausschließlich über das Vergabeportal Deutsche eVergabe an die Zentrale Vergabestelle bis spätestens 10 Kalendertage (Eingang) vor Ablauf der Angebotsfrist. Nicht rechtzeitig gestellte Bieterfragen können unbeantwortet bleiben.
Die Stadtverwaltung Memmingen ist vom 24.12.2022 - 01.01.2023 geschlossen. Bieterfragen werden deshalb in diesem Zeitraum weder gelesen noch beantwortet.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) und ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Hinweis: sofern Bieter auf die im Präqualifikationsverzeichnis hinterlegten Nachweise, beispielsweise auf Referenzbescheinigungen, zum Nachweis ihrer Eignung verweisen stellen Bieter eigenverantwortlich sicher, dass diese Nachweise den in der Ausschreibung gestellten Anforderungen genügen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben als vorläufigen Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. geführt werden, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der benannten Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Erklärungen und gültigen Bescheinigungen zuständiger Stellen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) zu bestätigen. Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen (Eignungsleihe), ist die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder es sind die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“, ggf. ergänzt durch geforderte auftragsspezifische Einzelnachweise, auch für diese anderen Unternehmen auf gesondertes Verlangen innerhalb einer angemessenen Frist (in der Regel 6 Kalendertage) vorzulegen. Bei Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung: Nachweis durch Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister des Sitzes oder Wohnsitzes, Eintragung in der Handwerksrolle bzw. bei der Industrie- und Handelskammer des Sitzes oder Wohnsitzes.
Angabe, dass keine schwere Verfehlung vorliegt, die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Frage stellt durch Eigenerklärung.
Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation.
Angaben zum Umsatz des Unternehmens in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren, soweit er Leistungen betrifft, die mit der Maßnahme vergleichbar sind unter Einschluss des Anteils bei gemeinsam mit anderen Unternehmen ausgeführten Aufträgen.
Bescheinigung in Steuersachen des zuständigen in- oder ausländischen Finanzamtes über die vollständige Entrichtung von Steuern, die nicht älter als 18 Monate sein darf.
Bescheinigungen der zuständigen Krankenkasse und Berufsgenossenschaft (gesetzliche Sozialkasse) über die vollständige Entrichtung von Beiträgen, die nicht älter als 18 Monate sein dürfen.
3 Referenzen über die Ausführung von Leistungen in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind.
Angabe zur Anzahl der in den letzten drei abgeschlossenen Kalenderjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte, gegliedert nach Lohngruppen mit gesondert ausgewiesenem technischem Leitungspersonal.
Gemäß VOB/B. Rechtsform für Bietergemeinschaften: Gesamtschuldnerisch haftend mit einem verantwortlichen Vertreter.
Vertragsstrafen (nähere Details sie Formblatt "214.H Besondere Vertragsbedingungen" der Vergabeunterlagen): 0,1 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer. Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 Prozent der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
Vertragserfüllungsbürgschaft: Soweit die Auftragssumme mindestens [Betrag gelöscht] Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, ist Sicherheit für die Vertragserfüllung in Höhe von 5 Prozent der Auftragssumme (inkl. Umsatzsteuer, ohne Nachträge) zu leisten.
Mängelansprüchebürgschaft: Die Sicherheit für Mängelansprüche beträgt 3 Prozent der Summe der Abschlagszahlungen zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.