Sicherheitsdienstleistungen Olympiapark München
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80809
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]0
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.olympiapark.de
Abschnitt II: Gegenstand
Sicherheitsdienstleistungen Olympiapark München
Der Auftraggeber suchte mit der vorliegenden Ausschreibung einen neuen Dienstleister für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen sowohl für eigene Zwecke als auch zur Beistellung für Drittveranstalter, die in den Anlagen des Auftraggebers unterschiedliche Veranstaltungen verschiedenster Größe durchführen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Durchführung von Sicherheitsdienstleistungen im Rahmen von öffentlichen und geschlossenen (Groß-)Veranstaltungen in Gebäuden und auf Freiflächen (Ordnungs-/Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen) sowie in Bezug auf die Bewachung/Bestreifung des Geländes samt seinen Anlagen.
München
Der Auftraggeber suchte mit der vorliegenden Ausschreibung einen neuen Dienstleister für die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen sowohl für eigene Zwecke als auch zur Beistellung für Drittveranstalter, die in den Anlagen des Auftraggebers unterschiedliche Veranstaltungen verschiedenster Größe durchführen. Gegenstand der ausgeschriebenen Leistungen sind die Durchführung von Bewachungsdienstleistungen im Rahmen von öffentlichen und geschlossenen (Groß-)Veranstaltungen in Gebäuden und auf Freiflächen (Ordnungs-/Sicherheitsdienst bei Veranstaltungen) sowie in Bezug auf die Bewachung/Bestreifung des Geländes samt seinen Anlagen.
- Die Leistungen beinhalteten im Jahr 2019 Umsätze von ca. [Betrag gelöscht] EUR mit dem Auftraggeber. Der Gesamtumsatz des Auftragnehmers wird aber insgesamt deutlich höher sein, da auch Umsätze direkt mit Drittveranstaltern erzielt werden können, die nicht mit dem Auftraggeber, sondern direkt mit den Drittveranstaltern abzurechnen sind. Der Auftragnehmer wird insoweit Drittveranstaltern vom Auftraggeber beigestellt bzw. empfohlen werden. Verlässliche Informationen zum diesbezüglichen Umsatzvolumen liegen dem Auftraggeber nicht vor. Ein Anspruch auf Beauftragung derartiger Leistungen durch Drittveranstalter besteht nicht.
- Der Auftragnehmer muss für die Leistungen dazu mindestens 250 Mitarbeiter für Einzelveranstaltungen (z. B. Open-Air-Konzerte im Olympiastadion) als Haussicherheitsdienst (Einlasskontrolle und Räumungshelfer) vorhalten können. Für das Jahr 2022 sind acht Großveranstaltungen im Olympiastadion gebucht. Es ist von durchschnittlich vier Veranstaltungen dieser Größenordnung im Jahr während des Auftragszeitraums auszugehen. Für das Jahr 2026 ist nach derzeitiger Planung eine sanierungsbedingte Komplettschließung des Olympiastadions zu erwarten. In diesem Jahr finden daher voraussichtlich keine entsprechenden Großveranstaltungen statt. Teilweise findet eine parallele Bespielung verschiedener Einrichtungen des Auftraggebers statt, die zusätzlichen Personalbedarf generieren kann. So können für Veranstaltungen in der Olympiahalle zusätzlich bis zu 70 Personen als Haussicherheitsdienst erforderlich werden. Die Olympiahalle wird an durchschnittlich 120 Tagen bespielt mit einem entsprechenden Personalbedarf an Sicherheitspersonal.
- Es besteht zudem die Anforderung, dass sich der Unternehmer ggf. mit anderen Dienstleistern, die direkt vom Veranstalter für VIP, Back Stage, Vorkontrolle etc. beauftragt werden, abstimmt.
- Für regelmäßige Streifendienste auf dem Gelände ist voraussichtlich von einer dauerhaft vorzuhaltenden durchschnittlichen Personalstärke von mindestens einem Sicherheitsmitarbeiter mit Kfz auszugehen. Das Kfz muss als Fahrzeug des Dienstleisters erkennbar sein. Auf Anforderung des Auftraggebers kann die personelle Besetzung sowohl erhöht als auch verringert werden. Zusätzlich sind Begleitfahrten durchzuführen.
- Der Auftragnehmer muss eine Notruf- und Serviceleitstelle (NSL), zertifiziert nach VdS-Richtlinie 3138, eine Alarmempfangsstelle (AES), zertifiziert nach DIN EN 50518, oder eine Interventionsstelle, nach den Anforderungen der VdS-Richtlinie 2172, zur Verfügung stellen, auf die ca. 35 – 40 Einbruchmeldeanlagen und Aufzugsnotrufe aufgeschaltet werden.
- In der Olympiahalle und der Kleinen Olympiahalle sind ebenfalls bis zu 25 Garderobenkräfte bei Veranstaltungen zu stellen.
- Der Aufzugsführer ist für die sichere Beförderung der Besucher mit den Personenaufzügen im Olympiaturm entsprechend den einschlägigen gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen verantwortlich; es gilt die Aufzugs-VO. Weitere Aufgaben sind die Kontrolle der Eintrittskarten, die Begleitung von Geldtransporten und Durchführung von Reinigungen im Bereich Aufzug und Eingang/Plattform Olympia-turm. Für die Jahre 2025 und mindestens 2026 ist nach derzeitiger Planung eine sanierungsbedingte Schließung zu erwarten.
Verlängerungsoption gemäß Abschnitt II.2.7)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Unterhaching
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Auf die Mitteilung des Angebotspreises unter Ziffer V.2.4) der Bekanntmachung wird gemäß § 39 Abs. 6 Nr. 3 VgV aus Gründen des Schutzes von berechtigten geschäftlichen Interessen der erfolgreichen Bieter verzichtet. Es besteht andernfalls die Gefahr, dass die nicht berücksichtigten Bieter aus den Preisangaben zusammen mit den Angaben im Vorinformationsschreiben und den Kenntnissen aus dem Vergabeverfahren die angebotenen Stundenverrechnungssätze errechnen könnten und damit Geschäftsgeheimnisse der Bieter erlangen könnten. Dies würde zudem für zukünftige Ausschreibungsverfahren die Gefahr einer Wettbewerbsbeeinträchtigung begründen (§ 39 Abs. 6 Nr. 4 VgV).
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/
Nach § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB ist der Nachprüfungsantrag unzulässig, wenn/soweit:
— der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen und in der Regel vor Anrufung der Vergabekammer gerügt hat. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt davon unberührt,
— der Antragsteller Vergabeverstöße, die bereits aufgrund der Bekanntmachung oder den Vergabeunterlagen erkennbar waren, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Angebotsabgabe bzw. zur Abgabe der Teilnahmeanträge gerügt hat,
— mehr als 15 Kalendertage nach Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ein Nachprüfungsantrag ist weiter in der Regel unzulässig, sofern der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird. Die Zuschlagserteilung ist
möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung in elektronischer Form oder per Fax (§ 134 Abs. 2 GWB). Bewerber, deren Teilnahmeanträge nach dem Ergebnis der Wertung für das weitere Verfahren nicht berücksichtigt werden können, werden unverzüglich über die Gründe ihrer Nichtberücksichtigung informiert.