Instandsetzung und Modernisierung Tiefgarage Marktanger
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sonthofen
NUTS-Code: DE27E Oberallgäu
Postleitzahl: 87527
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.sonthofen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Instandsetzung und Modernisierung Tiefgarage Marktanger
Planung zur Instandsetzung und Modernisierung der technischen Ausrüstung mit den Anlagengruppen 1 und 3 bis 9 in der Tiefgarage am Marktanger nach § 55 HOAI.
Sonthofen
Die Stadt Sonthofen plant die Instandsetzung und Modernisierung der Tiefgarage am Marktanger direkt im Zentrum Sonthofens in unmittelbarer Nähe zum Rathaus. Die Tiefgarage bietet 510 Stellplätze an. Die Tiefgarage besteht aus zwei unterirdischen zweigeschossigen Baukörpern aus Stahlbeton, die 1990 erstellt wurden.
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Im Rahmen einer Untersuchung wurden Schäden an Fundamenten, Stützen, den Wänden und der Decke festgestellt, die eine Instandsetzung erfordern. Um weitere Schäden durch Chlorideintrag zu vermeiden sollen zusätzlich zu den Instandsetzungsmaßnahmen auch Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt werden, die eine Verbesserung der Entwässerung bewirken.
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Parallel dazu soll durch ein Planungsbüro für technische Ausrüstung die Elektrik und Lüftungstechnik der Tiefgarage instandgesetzt bzw. modernisiert werden. Dabei ist durch den Auftragnehmer zunächst zu prüfen, ob und in welchem Umfang bei den jeweiligen Anlagengruppen eine Instandsetzung notwendig ist.
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Aufgrund des Voranschreitens der Schäden sollen die Maßnahmen zeitnah und kontinuierlich vorangetrieben werden. Die folgenden Termine: Baubeginn: spätestens 01.04.2023, Fertigstellung spätestens 31.12.2025 und Inbetriebnahme 01.01.2026 werden vertraglich festgelegt und müssen eingehalten werden. Die Baumaßnahme ist in zwei räumliche Abschnitte (jeweils die Hälfte der beiden Geschosse) zu unterteilen. Für jeden Abschnitt steht somit ein Jahr zur Verfügung und der laufende Betrieb kann für jeweils eine Hälfte der Tiefgarage aufrecht erhalten werden.
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Die Beauftragung erfolgt direkt im Anschluss an das Verhandlungsverfahren.
Es werden die Leistungsphasen 1 bis 2 (Stufe 1) im Leistungsbild Technische Ausrüstung gem. §§ 53 ff. HOAI 2021 beauftragt. Im weiteren werden voraussichtlich mit den Stufen 2, 3 und 4 die Leistungsphasen 3 bis 9 beauftragt.
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Die Brutto-Baukosten für die Gesamtbaumaßnahme der Kostengruppen 300, 400 und 700 werden derzeit mit etwa 6,9 Mio. € geschätzt.
Es erfolgt eine stufenweise Beauftragung der Leistungsphasen nach HOAI. Es besteht kein Anspruch auf Beauftragung weiterer Leistungsphasen.
Besondere Leistungen nach Bedarf.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zu den Vergabeunterlagen und/oder zum Verfahren können ausschließlich über die Vergabeplattform von registrierten Nutzern gestellt werden. Fragen, die nicht bis spätestens zum 16.05.2022 eingehen, werden nicht mehr beantwortet. Bitte beachten Sie, dass die gesamte Kommunikation im Vergabeverfahren ausschließlich über die oben genannte Plattform abgewickelt wird. Das gilt auch für die Kommunikation nach Ablauf der Teilnahme- oder Angebotsfrist, z. B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung oder im Fall der Aufforderung zur Angebotsabgabe. Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es den Bewerbern/Bietern, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen auf der Plattform hinterlegt sind. Registrierte Bewerber/Bieter erhalten eine Benachrichtigung über solche Mitteilungen. Die Verantwortung auf solche Benachrichtigungen rechtzeitig zu reagieren, liegt ausschließlich beim Bewerber/Bieter. Dazu gehört auch die regelmäßige Überprüfung des SPAM-Ordners.
Der Auftraggeber behält sich vor, an den zur Verfügung gestellten Vergabeunterlagen der 2. Verfahrensstufe noch Änderungen vorzunehmen.
Bitte geben Sie die einzureichenden Formulare unverändert als einzelne Dateien ab.
Das Zusammenführen aller Unterlagen in eine PDF-Datei ist unerwünscht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach § 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).