Süderweiterung und Umbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum Grafing
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ebersberg
NUTS-Code: DE218 Ebersberg
Postleitzahl: 85560
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lra-ebe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Süderweiterung und Umbau am Sonderpädagogischen Förderzentrum Grafing
Der Landkreis Ebersberg beabsichtigt, das Sonderpädagogische Förderzentrum Grafing zu erweitern, sowie einige Umbauten im bestehenden Gebäude durchzuführen.
Es erfolgt eine Ausschreibung nach Einzelgewerken.
Bei dieser Ausschreibung handelt es sich um die Trockenbauarbeiten.
Kapellenweg 21 85567 Grafing bei München
Leitmengen Trockenbauarbeiten:
Metallständerwände, F0 bis F90 ca. 644 m2 Metallständerwand als Brandwand ca. 183 m2 Installationswände ca. 152 m2 Vorsatzschalen ca. 254 m2 Akustikdecken Glaswolle ca. 675 m2 Akustikdecken als GK-Lochdecke ca. 247 m2 Gipskartondecke, glatt ca. 85 m2 Brandschutzdeckenkoffer F30 bis F90 ca. 44 m2 Revisionsklappen F0 bis F30 ca. 88 Stk.
Akustik-Wandpaneele Glaswolle mit textiler Oberfläche ca. 124 m2 Streckmetall-Kassettendecke ca. 17 m2 De- und Remontage vorhandene Metall-Deckenpaneele ca. 50 m2 F30-Brandshutzbekleidung Stahlrahmen ca. 17 m Hohlbodensystem ca. 31 m2
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Trockenbauarbeiten
Ort: Schönthal
NUTS-Code: DE235 Cham
Postleitzahl: 93488
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]