RCS-System
Freiwillige Ex-ante-Transparenzbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Schongau
NUTS-Code: DE21N Weilheim-Schongau
Postleitzahl: 86956
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.meinkrankenhaus2030.de/
Abschnitt II: Gegenstand
RCS-System
Aufbau und Betrieb eines Remote Clincal Support Systems mit intensivmedizinischer Betreuung mittels Telemedizin 7x24x365
Schongau
Aufbau und Betrieb eines Remote Clincal Support Systems mit intensivmedizinischer Betreuung mittels Telemedizin 7x24x365
Abschnitt IV: Verfahren
- Der Auftrag fällt nicht in den Anwendungsbereich der Richtlinie
Der Auftraggeber beabsichtigt die Beschaffung des Aufbaus und Betriebs eines Remote Clinical Support Systems, eines digitalen, telemedizinischen Management- und Therapienetzwerkes für Intensivpatienten in Verbindung mit der Etablierung eines Patientendatenmanagementsystems auf Intensivstation. Bestandteil der Beschaffung soll insbesondere ein 24/7/365-Remote-Facharztservice für Intensivstationen in Echtzeit sein.
Der Auftraggeber hat dazu eine Markterkundung durchgeführt und ist dabei zu dem Ergebnis gekommen, dass die vorstehenden Anforderungen derzeit nur durch das neu entwickelte System und die Dienstleistungen der Auftragnehmerin erfüllt werden. Nur diese ist in der Lage, die benötigten IT-Dienstleistungen zusammen mit der intensivmedizinischen Leistung integriert aus einer Hand zu erbringen.
Daher ist nur die Auftragnehmerin in der Lage, den vorliegenden Auftrag auszuführen. Die Beschaffung der Leistungen im Wege eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb ist vorliegend nach § 14 Abs.4 Nr. 2 lit. b) VgV zulässig, da aus technischen Gründen kein Wettbewerb vorhanden ist.
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
RCS-System
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hamburg
NUTS-Code: DE600 Hamburg
Postleitzahl: 22179
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der angegebene Gesamtwert der Beschaffung bzw. Wert des Auftrags entspricht nicht dem tatsächlichen Wert. Dieser wird im Vorliegenden gem. § 39 Abs. 6 Nr. 3 und 4 VgV nicht veröffentlicht, da die Veröffentlichung den berechtigten geschäftlichen Interessen eines Unternehmens schaden und den lauteren Wettbewerb zwischen Unternehmen beeinträchtigen würde. Da es sich um ein Pflichtfeld handelt, wurde der fiktive Wert von 1 EUR angegeben.
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit endet 10 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (vgl. § 135 Abs. 3 Nr. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)). Der Vertrag wurde noch nicht geschlossen.