V_135_750395_05_Stahlbauarbeiten Referenznummer der Bekanntmachung: V_135_750395_05
Bekanntmachung einer Änderung
Änderung eines Vertrags/einer Konzession während der Laufzeit
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80686
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.fraunhofer.de
Abschnitt II: Gegenstand
V_135_750395_05_Stahlbauarbeiten
Bremerhaven
„Termine zur Durchführung der Hauptleistung auf der Baustelle:
— Leistungsbeginn 6.9.2021,
— Leistungsende 27.9.2021.
Beschreibung der Beschaffung:
— Stahlbauarbeiten:
— Einbaustahlkonstruktionen Stahlprofil Stützen HEA 600 Menge ca. 30 t / HEA 800 Menge ca.56 t / HEA 900
Menge ca. 27 t,
— Stahlprofil Dachträger HEA 500 Menge ca. 15 t / HEA 700 Menge ca. 12 t,
— Rahmenecken HEA 1000 Menge ca. 30 t,
— Stahlprofil HEA 160 Menge ca. 7 t / HEA 180 ca. 7 t.
Trapezblech:
— Trapezblechprofil Dach ca. 708 qm,
— Dachöffnungen 10 Stk.,
— Dachumwehrungen ca. 83 m“.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe/Konzessionsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06889
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB).
EinNachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz 1, 169 Abs. 1 GWB).Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der Bieterinformation nach
§ 134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der
Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber gerügt wurden (§ 160 Abs.3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oderzur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland
Abschnitt VII: Änderungen des Vertrags/der Konzession
Bremerhaven
Änderung der Z-Güte des Baustahls von kleiner/gleich 0 zu Z-Güte 15
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wittenberg
NUTS-Code: DEE0E Wittenberg
Postleitzahl: 06889
Land: Deutschland
Änderung der Z-Güte des Baustahls von kleiner/gleich 0 zur Z-Güte 15
Vorgabe durch Prüfstatik nach Beauftragung