Vergabemanagementsystem Referenznummer der Bekanntmachung: VgV_2022-089
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DE 129521671
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuherberg
NUTS-Code: DE21H München, Landkreis
Postleitzahl: 85764
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.helmholtz-muenchen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Vergabemanagementsystem
Die Vergabestelle des Helmholtz Zentrum München - Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH) benötigt ab Mitte 2023 ein neues Vergabemanagementsystem, um die umfangreichen Ausschreibungen zur Deckung der wissenschaftlichen, administrativen und infrastrukturellen Anforderungen bestmöglich durchführen zu können. Benötigt wird eine leistungsfähige Software, welche Ausschreibungen nach allen gängigen gesetzlichen Regelungen (GWB, VgV, UVgO, VOB...) ermöglicht.
Helmholtz Zentrum München
Deutsches Forschungszentrum für Gesundheit und Umwelt (GmbH)
Einkauf/Vergabestelle
Ingolstädter Landstr. 1
85764 Neuherberg - Deutschland
Pauschale inkl. Pflege für 8 Jahre.
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt 24 Monate ab 01.06.2023 mit der Option des Auftraggebers, den Vertrag sechsmal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.05.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
Die Laufzeit dieses Vertrages beträgt 24 Monate ab 01.06.2023 mit der Option des Auftraggebers, den Vertrag sechsmal um jeweils 12 Monate zu verlängern. Der Vertrag verlängert sich jeweils automatisch um 1 Jahr, wenn dieser vom Auftraggeber nicht mit einer Frist von 3 Monaten zum Ende der Vertragslaufzeit gekündigt wird. Der Vertrag endet in jedem Fall am 31.05.2031 ohne dass es einer Kündigung bedarf.
WICHTIGER HINWEIS ZUR ABGABE VON TEILNAHMEANTRAG & ANGEBOT:
Der Teilnahmeantrag ist elektronisch über die Plattform (Bietercockpit) abzugeben.
Das Angebot ist - abweichend von der Form der Abgabe des Teilnahmewettbewerbs - nur in Papierform in einem doppelten Umschlag mit dem übermittelten Kennzettel fristgerecht an der angegebenen Adresse (gem. Kennzettel) einzureichen.
WICHTIGER HINWEIS ZU FRAGEN:
Aufgrund des Jahreswechsels werden in den Kalenderwochen 52/2022 und 1/2023 keine Fragen beantwortet. Diese können jedoch in dieser Zeit gerne eingereicht werden. Eine Beantwortung erfolgt erst ab dem 09.01.2023!
HINWEIS ZU VERHANDLUNGSRUNDE:
Die Verhandlung inkl. Präsentation erfolgt mit maximal drei (3) Bietern (Bestplatzierten gemäß Bewertung). Sollten sich zwei oder mehrere Bewerber auf dem gleichen Rang befinden werden diese Bieter komplett zur Verhandlung eingeladen.
Folgende Termine sind für die Verhandlungen vorgesehen: 21.03.2023, 22.03.2023 und
23.03.2023. Bitte merken Sie sich diese Termine vor!
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Unternehmensdarstellung/Firmenprofil: Die Darstellung muss das Leistungsspektrum des Bieters bezogen auf die beschriebene Leistung darstellen und muss auf alle nachfolgenden Punkte eingehen:
(1) Name des Unternehmens
(2) Geschäftsführer
(3) Geschäftssitz
(4) alle Niederlassungen
(5) Gesellschaftsform
(6) Gründungsdatum
Die Unternehmensdarstellung ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Referenzen: Es müssen mindestens 3 Referenzen über vergleichbare Leistungen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) in den letzten 3 Jahren abgegeben werden. Weniger als 3 Referenzen führen zum Ausschluss. In jeder Referenz muss auf die nachfolgenden Punkte eingegangen werden:
(1) Auftraggeber
(2) Ansprechpartner der Referenz (Telefon, E-Mail, Funktion)
(3) Art der Leistung
(4) Volumen (PT oder Euro)
(5) Zeitraum
Die Referenzen sind in einem separaten Dokument hochzuladen und dienen der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Mitarbeiterprofil Projektleiter: Die Angaben zum Projektleiter müssen bezogen auf den Leistungsgegenstand (Anforderungen im Leistungsverzeichnis unbedingt beachten!) jeweils folgende Angaben umfassen:
(1) Name
(2) Ausbildung
(3) Beruflicher Werdegang und Berufserfahrung in der Projektleiterrolle
Das Mitarbeiterprofile ist in einem separaten Dokument hochzuladen und dient der Prüfung der geforderten Eignung bezogen auf den Leistungsgegenstand.
Zertifizierung DIN/ISO 27001
Formblatt Eignung
Formblatt Scientology
Formblatt Artikel 5k
Formblatt AVV und TOM
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Zahlung erfolgt nach Abnahme und nach Vorlage einer spezifizierten Rechnung innerhalb von 30 Tagen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Gemäß § 160 III Satz 1 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Nachprüfungsantrag unzulässig, soweit:
- der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 II GWB bleibt unberührt,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
- mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 I Nr. 2 GWB. § 134 I Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Gemäß § 134 I GWB haben öffentliche Auftraggeber die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
Gemäß § 134 II GWB darf ein Vertrag erst zehn (10) Kalendertage nach Absendung (per Telefax, E-Mail oder elektronisch über die Vergabeplattform) der Information nach 134 I GWB geschlossen werden. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.