Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: 2022SHA000007
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80333
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen
Leistungsgegenstand ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Auftragnehmer je Los für Briefdienstleistungen der Dienststellen des Freistaates Bayern.
Der Begriff „Briefdienstleistungen“ umfasst die Abholung des Versandgutes bei den Dienststellen, die Frankierung, den Transport/Versand sowie die Zustellung und aller weiteren erforderlichen Maßnahmen aller Briefpostsendungen bis zu einem Gewicht von 1000 Gramm (ohne förmliche Postzustellungsaufträge) an den jeweils benannten Adressaten im In- oder Ausland.
Unterfranken
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 1 Unterfranken (Regierungsbezirk Unterfranken)
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 1 Unterfranken aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 4.020.947.
Oberfranken
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 2 Oberfranken (Regierungsbezirk Oberfranken)
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 2 Oberfranken aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 3.062.570.
Mittelfranken
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 3 Mittelfranken (Regierungsbezirk Mittelfranken; ohne Rechenzentrum Nord in Nürnberg)
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 3 Mittelfranken aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 4.394.854.
Oberpfalz
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 4 Oberpfalz (Regierungsbezirk Oberpfalz)
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 4 Oberpfalz aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 3.688.659.
Schwaben
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 5 Schwaben (Regierungsbezirk Schwaben)
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 5 Schwaben aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 3.079.925.
Niederbayern
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 6 Niederbayern (Regierungsbezirk Niederbayern)
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 6 Niederbayern aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 4.997.503.
Stadtgebiet München
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 7 Stadtgebiet München
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 7 Stadtgebiet München aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 4.851.328.
Oberbayern
Rahmenvereinbarung über Briefdienstleistungen für das Los 8 Oberbayern (Regierungsbezirk Oberbayern; ohne Stadtgebiet München)
Das durchschnittliche Sendungsvolumen für Los 8 Oberbayern (ohne München) aus den Jahren 2019 und 2020 beträgt 2.265.261.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Unterfranken
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberfranken
Ort: Würzburg
NUTS-Code: DE263 Würzburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Mittelfranken
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberpfalz
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Schwaben
Ort: Augsburg
NUTS-Code: DE271 Augsburg, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Niederbayern
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Stadtgebiet München
Ort: Ratingen
NUTS-Code: DEA1C Mettmann
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Oberbayern
Ort: Berlin
NUTS-Code: DE300 Berlin
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung ist auf dem bayerischen Vergabeportal www.auftraege.bayern.de veröffentlicht. Das Vergabeverfahren wird ausschließlich elektronisch abgewickelt.
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist durch eine Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von schweren Verfehlungen, Tatbeständen des § 123 GWB, des Ausschlusses nach § 21 AEntG, § 19 MiLoG und § 21 SchwarzArbG, von Insolvenz-/Liquidationsverfahren und wettbewerbswidrigem Verhalten, bzw. zur Erfüllung der Verpflichtung zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Sozialversicherungsbeiträgen zu belegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Die Fristen für die Einlegung eines Nachprüfungsantrags richten sich nach § 160 Abs. 3 GWB. Dieser lautet:
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.