Gutachten über Organisation und Personalbedarf für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern Referenznummer der Bekanntmachung: 2022000619
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.auftraege.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Gutachten über Organisation und Personalbedarf für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern
Das Bayerische Staatsministerium für Gesundheit und Pflege, nachfolgend StMGP genannt, beabsichtigt einen Vertrag über die Erstellung eines Gutachten über die Organisation und den Personalbedarf für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern für den Zeitraum ab Zuschlagsserteilung (voraussichtlich 16.12.2022) bis zum 31.10.2023 zu vergeben. Die Details sind der beiliegenden Leistungsbeschreibung zu entnehmen.
Gegenstand der Ausschreibung ist der Abschluss eines Vertrages über die Erstellung eines Gutachtens zur Analyse des derzeitigen Personalbedarfs und der gegenwärtigen Strukturen sowie zur Ausarbeitung von drei alternativen Strukturmodellen für den Zeitraum nach Zuschlagserteilung (voraussichtlich 16.12.2022) bis zum 31.10.2023.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gutachten über Organisation und Personalbedarf für den Öffentlichen Gesundheitsdienst in Bayern
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Wuppertal
NUTS-Code: DEA1A Wuppertal, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 42349
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu III) Unternehmen, die sich in den vergangenen 12 Monaten mit einem Angebot oder einem Teilnahmeantrag an einer unserer Ausschreibungen beteiligt und Unterlagen i.S.d. § 48 Abs. 1 VgV eingereicht hatten, von denen sie jetzt annehmen, diese seien immer noch zutreffend und gültig, können anstelle einer erneuten Vorlage auf diese Unterlagen, die genau zu bezeichnen sind, verweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Fragen zu Rechtsbehelfen bitten wir an das E-Mail-Postfach [gelöscht] zu richten.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen beim Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB müssen Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber (siehe nachstehende Ziffer VI.4.4) gerügt werden.
Auf die Unzulässigkeit eines Nachprüfungsantrages nach Ablauf der Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB (15 Tage nach Eingang des Nichtabhilfebescheids des Auftraggebers auf eine Rüge) wird hingewiesen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 81667
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]81
Internet-Adresse: http://stmgp.bayern.de