Bauaußenstellen HKLS Referenznummer der Bekanntmachung: RV-BA.HKLS_R33 Rostock.VgV.2231
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80539
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.mpg.de
Adresse des Beschafferprofils: https://portal.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bauaußenstellen HKLS
Ingenieurleistungen aus dem Bereich HKLS-Technik für technische Außenstellen der Generalverwaltung der Max-Planck-Gesellschaft an den Max-Planck-Instituten an verschiedenen Standorten in der Bundesrepublik Deutschland.
Nähere weiterführende und wichtige Informationen zu den zu vergebenden Planungsleistungen (Auftragsgegenstand) sind unter Ziffer II.2.4) dieser Bekanntmachung beschrieben
Region 33 Rostock
Der Gegenstand des Vergabeverfahrens umfasst die als sogenannte ‚Technische Außenstelle` zu erbringenden Ingenieurleistungen aus dem Bereich der HKLS-Technik im Rahmen der laufenden Bauunterhaltung, Instandhaltung und Instandsetzung der technischen Gebäudeausrüstung und Anlagen nach Maßgabe des bereit gestellten Vertragsentwurfs. Die Vertragsleistungen orientieren sich dabei an §§ 53-56 HOAI.
Die Technische Außenstelle unterstützt die Max-Planck-Gesellschaft bei der Bauunterhaltung ihrer Gebäude. Die Bauunterhaltung erfolgt nach den Richtlinien der Max-Planck-Gesellschaft für die Bauunterhaltung. Im Einzelfall können auch Leistungen für sogenannte ‚Kleine Baumaßnahmen‘ übertragen werden. Die Maßnahmen werden in der Regel bei laufendem Betrieb durchgeführt.
Bei der Leistungserbringung sind nicht nur die speziellen Anforderungen der hochinstallierten Gebäude und die entsprechenden technischen Anlagen, sondern auch die in der Forschung und Wissenschaft üblichen Arbeitsabläufe zu berücksichtigen. Insoweit legt die Max-Planck-Gesellschaft bei diesem Vergabeverfahren nicht nur Wert darauf, dass die Bewerber profunde Kenntnisse im Bereich der Laborplanung nachweisen können, sondern ebenso über Erfahrungen bei der Durchführung von Instandhaltungs- und Instandsetzungsmaßnahmen während des laufenden Betriebs verfügen.
Die zu erbringenden Leistungen müssen mindestens den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und allen erforderlichen Ansprüchen der Wirtschaftlichkeit, Energieeffizienz und Nachhaltigkeit genügen.
Die Bewerber erklären mit Abgabe eines Teilnahmeantrages, dass sie die Leistungen innerhalb des Zeitraumes (siehe Ziffer II.2.7) erbringen können und dabei insbesondere über die hierfür erforderlichen fachlichen, personellen, sachlichen und zeitlichen Mittel verfügen. Die besonderen Anforderungen an die Leistungserbringung können es notwendig machen, häufig und/oder kurzfristig auf Anforderung des Auftraggebers zu Abstimmungsgesprächen vor Ort bzw. in München zur Verfügung zu stehen.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Vertrag optional zweimal um 12 Monate zu verlängern. Eine fallweise Übertragung von Leistungen für „kleine Baumaßnahmen“ nach Maßgabe des bereitgestellten Vertragsentwurfs bleibt ebenfalls optional vorbehalten.
Zu Ziffer II.2.5): Im Rahmen der Ermittlung des besten Preis-Leistungsverhältnisses nimmt der Preis nach Art. 67 Abs. (2) der RL 2014/24/EU und dem hierauf beruhenden § 58 Abs. (2) VgV - die Form von Festpreisen an, so dass sich das wirtschaftlichste Angebot ausschließlich nach den in § 58 Abs. (2) VgV genannten Kriterien bestimmt. Alle Kriterien sind nur in den Beschaffungsunterlagen aufgeführt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Bauaußenstellen HKLS
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Ausschreibung wird gem. § 63 Abs.1 Nr.1 VgV aufgehoben, da kein Angebot zur Öffnung vorlag.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.regierung.oberbayern.bayern.de
Ein Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB). Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, wenn der Zuschlag erfolgt ist, bevor die Vergabekammer den Auftraggeber über den Antrag auf Nachprüfung informiert hat (§§ 168 Abs. 2 Satz, 169 Abs. 1 GWB).
Die Zuschlagserteilung ist möglich 15 Kalendertage nach Absendung der der Bieterinformation nach §134 Abs. 1 GWB. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf 10 Kalendertage (§ 134 Abs. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an. Die Zulässigkeit eines Nachprüfungsantrags setzt ferner voraus, dass die geltend gemachten Vergabeverstöße 10 Kalendertage nach Kenntnis gerügt wurden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 GWB). Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 GWB).