KHZG Fördertatbestand 2: Patientenportal
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81541
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.schoen-klinik.de/
Abschnitt II: Gegenstand
KHZG Fördertatbestand 2: Patientenportal
Ausschreibung des „Fördertatbestand 2: Patientenportale“ gemäß Ziffer 4.3.2 der „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“. Die Schön Klinik Holding SE tätigt als Vergabestelle in Vertretung für alle Schön Kliniken gemäß der Übersicht über die Schön Klinik Standorte eine Gesamtausschreibung.
Über das vom Bund und Länder finanzierte Krankenhauszukunftsgesetz für die Digitalisierung von Krankenhäusern wird den Krankenhäusern die Möglichkeit geboten, in moderne Notfallkapazitäten, die Digitalisierung und ihre IT-Sicherheit investieren zu können. Gemäß der „Richtlinie zur Förderung von Vorhaben zur Digitalisierung der Prozesse und Strukturen im Verlauf eines Krankenausaufenthaltes von Patientinnen und Patienten nach § 21 Absatz 2 KHSFV“ werden 11 verschiedene Fördertatbestände gefördert. (Krankenhauszukunftsgesetz (KHZG) - BMG - Bundesgesundheitsministerium). Diese Ausschreibung bezieht sich auf den „Fördertatbestand 2: Patientenportale“ gemäß Ziffer 4.3.2 der genannten Richtlinie.
Durch die Einführung eines solchen Patientenportals sollen die Prozesse in den Bereichen digitales Aufnahme- und Behandlungsmanagement sowohl für den Patienten als auch für die Kliniken verbessert und optimiert werden. Aber auch das Entlassungs- und Überleitungsmanagement zu nachgelagerten Leistungserbringern soll durch die Einführung einer digitalen Vermittlungssoftware optimiert werden.“ Diese Ausschreibung beinhaltet nur das Patientenportal für Ziffer 4.3.2.1. Digitales Aufnahmemanagement aus der genannten Richtlinie und für Ziffer 4.3.2.2. Digitales Behandlungsmanagement aus der genannten Richtlinie, nicht aber Ziffer 4.3.2.3. Digitales Entlass- und Überleitungsmanagement. Dieses wird separat ausgeschrieben.
Zum Auftragsgegenstand gehören:
• Bereitstellung der Software • Implementierung/Projektierung der Software an den einzelnen Standorten • Weitere optionale Beratungsleistungen wie Prozessberatung, Projektmanagement und Change Management • Betrieb/Wartung/Support für die Dauer von drei Jahren (Möglichkeit der einvernehmlichen Verlängerung nach Ablauf der 36 Monate) • Schulungen
Die Lösung wird für einen 13-ten Standort (Schön Klinik Berchtesgadener Land) optional mit ausgeschrieben.
Optionale Leistungen: Anbindung an das Menübestellsystem Delegate (siehe LB ID 1094 - 1102), Buchung von bestimmten Service Leistungen (siehe LB ID 1103 - 1110), Integration MindDoc (siehe LB ID 1111 - 1117) Einzelne Schulungen - Klinikpersonal (Key User) (remote) und Patientenportal Administratoren (remote) - werden optional abgerufen Einzelheiten sind der Leistungsbeschreibung und dem Preisblatt zu entnehmen.
Im Rahmen der Ausschreibung erfolgt eine verifizierende und eine wertende Teststellung. Die verifizierende Teststellung dient der Verifizierung, dass sämtliche MUSS-Kriterien aus der Ausschreibung erfüllt werden ("Ob"). Die wertende Teststellung dient der Überprüfung und Bewertung, wie die MUSS-Kriterien erfüllt werden ("Wie"). Einzelheiten dazu sind in Punkt 4.3.4 und Punkt 5.5 der AzA und in der Leistungsbeschreibung (Reiter "Teststellung") dargestellt.
Der Auftraggeber gibt bestimmte Vertragsbedingungen in der Anlage Mindest-Vertragsbedingungen als von den Bietern zwingend zu beachtende Mindestanforderungen vor. Soweit der Auftraggeber keine Mindestanforderungen aufgestellt hat, dürfen Bieter mit dem Angebot eigene Vertragsbedingungen einreichen. Diese werden vom Auftraggeber bewertet und mit einer Punktzahl versehen. Bewertet wird, inwieweit die eingereichten Vertragsbedingungen des Bieters den Auftraggeber begünstigen bzw. für diesen attraktiv sind. Einzelheiten dazu sind Ziff. 5.6 der AzA zu entnehmen. Weicht ein Bieter von den Mindest-Vertragsbedingungen ab, führt das zum Ausschluss des Angebots.
Das Vergabeverfahren wird durchgeführt durch die Schön Klinik Holding SE, Standort München, Balanstraße 71a, 81541 München als Vergabestelle für die in der Anlage 1 aufgeführten Standorte/Kliniken. Die Schön Klinik Holding SE schließt den Vertrag mit dem Auftragnehmer in Vertretung und im Namen der einzelnen in der Anlage 1 genannten Kliniken ab. Vertragspartner des hier ausgeschriebenen Vertrags sind dementsprechend die einzelnen Kliniken und nicht die Schön Klinik Holding SE.
Zu II.2.7): Das Vertragsverhältnis kommt mit der elektronischen Zuschlagserteilung zustande. Die Leistungspflichten beginnen mit der offiziellen schriftlichen Vertragsunterzeichnung für eine Laufzeit von 36 Monaten ab schriftlicher Vertragsunterzeichnung. Die Parteien haben nach Ablauf der 36-monatigen Laufzeit das Recht, den Vertrag einvernehmlich zu verlängern. Details sind den Mindest-Vertragsbedingungen zu entnehmen.
Vergabestelle ist die Schön Klinik Holding SE. Für die Durchführung der Ausschreibung wird der für die Schön Klinik Berchtesgadener Land SE & Co. KG angelegte Account auf der Vergabeplattform subreport verwendet.
Die Frist für die Einreichung von Bieterfragen endet am 15.02.2023.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Der Bieter muss je nach den Rechtsvorschriften des Staates, in dem er niedergelassen ist, die Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister dieses Staates durch eine entsprechende Eigenerklärung nachweisen. Die entsprechende Eigenerklärung ist in den Vordruck Eignungsanforderungen integriert. Die Eigenerklärung ist ausreichend. Gesonderte Nachweise sind nicht einzureichen.
Sofern der Bieter nach den Rechtsvorschriften seines Niederlassungsmitgliedsstaats nicht zur Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister verpflichtet ist, hat er dies ebenfalls in dem Vordruck Eignungsanforderungen anzukreuzen.
Ferner muss der Bieter wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig sein. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit ist als gewährleistet anzusehen, wenn nach der Einschätzung des Auftraggebers anzunehmen ist, dass der Bieter über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten verfügt, um seine laufenden finanziellen Verpflichtungen unter Einschluss derjenigen aus dem hiesigen Auftrag zu erfüllen. Eine entsprechende Eigenerklärung hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Es sind mind. zwei (2) geeignete und aussagekräftige Unternehmensreferenzen angeben, aus denen sich ergibt, dass der Bieter in der Vergangenheit nach Art, Umfang und Komplexität mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbare Aufträge ausgeführt hat. Gewertet werden Referenzen aus den letzten 5 Jahren. Idealerweise sollen die Referenzen die Erfahrung des Bieters mit der Einführung von Patientenportalen im Gesundheitswesen belegen können. Angaben zu den Referenzen sind auf dem Vordruck Eignungsanforderungen zu machen.
Darüber hinaus hat der Bieter auf dem Vordruck Eignungsanforderungen Angaben zu der durchschnittlichen jährlichen Beschäftigtenzahl des Unternehmens in den letzten drei abgeschlossenen Jahren (inkl. der Zahl seiner Führungskräfte) zu machen. Als Beschäftigte gelten in Vollzeit beschäftigte festangestellte Mitarbeiter, die Leistungen aus dem Bereich Entwicklung und Support erbringen.
Zum Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB u.a. gibt der Bieter entsprechende Eigenerklärungen mit Angebotsabgabe ab. Diese Erklärungen sind in den Angebotsvordruck integriert.
Im Falle einer Bietergemeinschaft oder einer Eignungsleihe muss der Vordruck Ausschlussgründe Dritte für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft und für jedes Unternehmen, das zur Eignungsleihe in Anspruch genommen wird, wahrheitsgemäß ausgefüllt, unterschrieben und mit dem Angebot eingereicht werden.
Soweit Ausschlussgründe in der Person des Bieters vorliegen sollten, sind diese dem Auftraggeber in einem gesonderten, vom Bieter selbst zu erstellenden Dokument mit dem Angebot mitzuteilen. Eventuell ergriffene Selbstreinigungsmaßnahmen nach § 125 GWB sind dem Auftraggeber durch Vorlage geeigneter vom Bieter selbst zu erstellender Unterlagen mit der Angebotsabgabe nachzuweisen (=Darstellung von Selbstreinigungsmaßnahmen).
Ein Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er mit seinem Angebot nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise mit seinem Angebot eine entsprechende vorbehaltlose und unterschriebene Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Dazu kann er den Vordruck Verpflichtungserklärung Eignungsleihe verwenden. Macht der Bieter Gebrauch von der Eignungsleihe, hat er mit dem Angebot außerdem den ausgefüllten Vordruck Eignungsleihe einzureichen. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat seine Eignung im Umfang der Eignungsleihe auf die gleiche Weise nachzuweisen wie der Bieter. Der zur Eignungsleihe in Anspruch genommene Subunternehmer hat dazu ebenfalls den Vordruck Eignungsanforderungen im Umfang der Eignungsleihe ausgefüllt einzureichen. Auch die Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten zur Erfüllung der Eignungsanforderungen in Anspruch genommen werden sollen, mit dem Angebot gesondert einzureichen. Hierzu ist der Vordruck Ausschlussgründe Dritte zu verwenden. Auf § 47 VgV wird ergänzend verwiesen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen nicht an die Vergabekammer wenden. Die Auftraggeber des hiesigen Vergabeverfahrens sind keine Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und unterliegen daher nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB. Die Ausschreibung erfolgt lediglich zur Erfüllung von förderrechtlichen Auflagen.
Ort: München
Land: Deutschland
Zur Nachprüfung geltend gemachter Vergabeverstöße können sich Unternehmen nicht an die Vergabekammer wenden. Die Auftraggeber des hiesigen Vergabeverfahrens sind keine Auftraggeber im Sinne des § 98 GWB und unterliegen daher nicht der Nachprüfung durch die Vergabekammern gemäß §§ 155 ff. GWB. Die Ausschreibung erfolgt lediglich zur Erfüllung von förderrechtlichen Auflagen.