Glasreinigungsleistungen für das Landratsamt Unterallgäu Referenznummer der Bekanntmachung: n.def.
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mindelheim
NUTS-Code: DE27C Unterallgäu
Postleitzahl: 87719
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nufringen
NUTS-Code: DE112 Böblingen
Postleitzahl: 71154
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glasreinigungsleistungen für das Landratsamt Unterallgäu
Glasreinigungsleistungen in öffentlichen Einrichtungen (Schulen, Turnhallen etc.) für das Landratsamat Unterallgäu
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
Glasreinigungsleistungen in öffentlichen Einrichtungen des Landratsamt Unterallgäu. Es handelt sich um nachfolgende Objekte: Berufsschulzentrum Mindelheim, Technikerschule Mindelheim, Sonderpädagogisches Förderzentrum Mindelheim, Landwirtschaftsschule Mindelheim, Staatl. Berufsschulzentrum inkl. Schülerwohnheim Bad Wörishofen, Staatl. Berufsschule und Staatl. Berufsfachschulen Memmingen, Landwirtschaftsschule Memmingen.
Die Leistungserbringung erfolgt außschließlich in den Ferienzeiten.
einmalige Verlängerung um weitere 24 Monate möglich
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Es werden optionale Objektbegehungen auf Anfrage durch die Bieter angeboten. Hierfür vorgesehen ist Di, 17.01.2023 und Di, 24.01.2023. Begehungstermine sind den direkten Ansprechpartnern zu terminieren. (Kontaktdaten: [gelöscht]; [gelöscht]). Die Teilnahme an Objektbegehungen ist freiwillig.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80636
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.