Erwerb Verwaltungsgebäude
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 80805
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.leinemann-partner.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Erwerb Verwaltungsgebäude
Ankauf einer Gewerbeimmobilie in der Rupprechtstr. 22, 24 in München und Verkauf einer Gewerbeimmobilie in
der Ungererstr. 71 in München
Rupprechtstraße 22, 24, 80636 München
Erwerb eines bereits im Bau befindlichen Bürogebäudes (Rupprechtstraße 22, 24, München) vom Bauträger,
zugleich Verkauf des eigenen Verwaltungsgebäudes
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die öffentliche Auftraggeberin (iSv § 99 Nr. 2 a) GWB) beabsichtigt den Ankauf eines geeigneten neuen Verwaltungsgebäudes bei gleichzeitigem Verkauf ihres bisherigen Dienstsitzes (Ungererstraße 71, München). Kriterien hierzu:
• Satzungsgemäße Lage in München und gute, zentrale Lage innerhalb des mittleren Rings (bisheriges Objekt liegt ebenfalls innerhalb des mittleren Rings) oder vergleichbare Anbindung an den Mittleren Ring,
• Neubau oder sanierter Bestand zur Nutzung als Verwaltungsgebäude mit Besprechungs- und Sozialräumen sowie überwiegenden Flächen mit Zellenbüros,
• Verwendbarkeit des Objekts für die bisher im Bestandsobjekt vorhandene/ausgeübte Nutzung ohne umfassende Umbaumaßnahmen vornehmen zu müssen (Bruttogeschossfläche min. 4.500 m²/max. 6.500 m²; Pkw-Stellplätze, entsprechende Lager-/Archivflächen),
• Anbindung: Öffentlicher Nahverkehr (U- oder S-Bahn) fußläufig in 10 Minuten erreichbar,
• Bezugszeitpunkt, Aufnahme der Nutzung der Immobilie präferiert ab 2023 (anderenfalls ggf. zwingende Ertüchtigungsmaßnahmen Brandschutz am Bestandsgebäude mit zusätzlichen Kosten erforderlich),
• Ausschluss einer Zwischenfinanzierung des Kaufpreises (rechtlich unzulässig) und Vermeidung der vorübergehenden Anmietung von Ersatzflächen wie folgt: Bereitschaft des Bieters zum gleichzeitigen Ankauf des Bestandsgebäudes oder zumindest Bereitschaft, die Kaufpreisfälligkeit des Ankaufsobjektes und den Räumungstermin für das bisher genutzte Bestandsobjekt zeitlich auf einen Verkauf des eigenen Objekts an Dritte abzustimmen (Liquidität!).
Im Zuge der Markterkundung von Colliers International Deutschland GmbH (Jan. bis März 2022) wurden lediglich vier Objekte ermittelt. Zwei dieser Objekte erfüllten die o.g. Kriterien nicht. Für eines der verbliebenen Objekte zog die Verkäuferin nachträglich ihre Verkaufsentscheidung zurück, so dieses ausschied. Das verbleibende Objekt, ein derzeit im Bau befindlicher Büroneubau in der Rupprechtstr. 22, 24 München, ist Gegenstand des vorliegend abzuschließenden verbundenen Kaufvertrages. Der Ankauf des Neubauobjektes (Bauträgervertrag) wie der Verkauf des bisherigen Dienstsitzes ist ausschreibungsfrei möglich: Letzteres ist kein Beschaffungsvorgang iSd GWB. Ersteres ist ausschreibungsfrei, da die Auftraggeberin schon keinen wesentlichen inhaltlichen Einfluss auf die Bauleistung nimmt (Planung abgeschlossen, Objekt bereits in Vermarktung, Baugenehmigung 01/22 erteilt, Vorhaben bereits im Bau). Bei zwei der vier im Zuge der Markterkundung ermittelten Objekte handelte es sich um Bestandsimmobilien, deren Ankauf wegen § 107 Abs. 1 Nr. 2 GWB schon nicht zu einer Ausschreibungspflicht geführt hätte; von den zuletzt in der Auswahl verbliebenen zwei Objekten stellt lediglich das auftragsgegenständliche Objekt einen in Errichtung befindlichen Neubau dar. Wettbewerb ist nach erneuter Markterkundung (November 2022) nicht
zu erwarten. Ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb mit nur einem Bieter ist somit gem. § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 b) und c) VOB/A zulässig: Der Beschaffungsgegenstand wurde willkürfrei festgelegt aus nachvollziehbaren objektiven, auftragsbezogenen Gründen in sachlich gerechtfertigter Weise. Diskriminierung anderer Wirtschaftsteilnehmer liegt nicht vor. Das Vorliegen vernünftiger Alternativen bzw. Ersatzlösungen wurde nach eingehender Prüfung/Markterkundung verneint. Hinsichtlich des Beschaffungsgegenstandes ist ein Wettbewerb aus technischen Gründen ausgeschlossen (§ 3a EU Abs. 3 Nr. 3 b) VOB/A). Andere geeignete Baugrundstücke existieren nach umfangreichen Markterkundungen nicht. Mitbewerber könnten die erforderlichen Bauleistungen mangels Verfügbarkeit eines für die Bauwerkserrichtung notwendigen Baugrundstückes nach o.g. Kriterien schon technisch nicht erbringen. Gleichzeitig scheitert eine Erbringung der Bauleistungen durch potentielle Wettbewerber auf dem von der Bieterin angebotenen Grundstück am Eigentum der Bieterin iSe Ausschließlichkeitsrechtes nach § 3a EU Abs. 3 Nr. 3 c) VOB.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ankauf einer Gewerbeimmobilie in der Rupprechtstr. 22, 24 in München und Verkauf einer Gewerbeimmobilie in der Ungererstr. 71 in München
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Gräfelfing
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 82166
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/ueber_uns/zentralezustaendigkeiten/vergabekammer-suedbayern/index.html
Rechtsbehelfe sind innerhalb von 30 Tagen ab Veröffentlichung dieser Bekanntmachung einzulegen, § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.