Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Kommunaler Wohnungsbau Eggenfeldener Straße, Gemeinde Reischach"
Wettbewerbsbekanntmachung
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber/Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Reischach
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84571
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.reischach.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
NUTS-Code: DE227 Landshut, Landkreis
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.oberprillerarchitekten.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Nichtoffener Realisierungswettbewerb mit vorgeschaltetem Auswahl- / Losverfahren "Kommunaler Wohnungsbau Eggenfeldener Straße, Gemeinde Reischach"
Die Gemeinde Reischach beabsichtigt in Zusammenarbeit mit der Kreiswohnbaugesellschaft Altötting auf dem Areal des früheren Rathauses bezahlbaren Wohnraum nach KommWFP zu schaffen. Hierfür soll ein Wohn- und Geschäftshaus mit einer kleinen Ladeneinheit oder auch weiteren Wohnhäusern konzipiert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Ausschlusskriterien:
- Liegen in der Person des Teilnehmers Gründe vor, die in §4 Abs. 2 RPW aufgeführt sind, ist eine Teilnahme am Wettbewerb ausgeschlossen.
- Voraussetzung für die Teilnahme am Verhandlungsverfahren ist eine Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§123,124 GWB vorliegen. Diese Erklärung ist bereits mit der Bewerbung (Formblatt 1.2) abzugeben.
- Eigenerklärung zum Nachweis der Eignungskriterien
- Eigenerklärung Bezug Russland (Formblatt 4.0)
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Auswahlkriterien (Folgende Kriterien werden geprüft und in die Matrix zum Auswahlverfahren eingetragen. Die Bewerber, welche die Kriterien erfüllen, werden zum Losverfahren zugelassen. Aus den zugelassenen Bewerbern werden die Büros ausgelost, welche zur Teilnahme am Wettbewerb aufgefordert werden):
- rechtsgültig unterschriebener Teilnahmeantrag (Formblatt 1.1) und dazugehöriger Bewerberbogen (Formblatt 1.2)
- Nachweis Berufszulassung (Eigenerklärung auf Formblatt 1.2 ausreichend)
- bei Bewerbergemeinschaft: das entsprechende Formblatt 2.1.1/2.1.2 ausfüllen
- Es sind geeignete Referenzen über vom Bewerber, nach 2015 erbrachte Dienstleistungen aufzulisten (Formblatt 3.1). Es werden gem. §46 Abs. 3 Nr. 1 VgV nur die geforderten Angaben berücksichtigt: Beschreibung, Beträge, Daten, Empfänger.
Mind. 1, max. 3 Projekte der Referenzliste sind aussagekräftig mit den folgenden geforderten Nachweisen darzustellen (Formblatt 3.2):
- Nachweis Referenz (HZ III §35 HOAI, mind. LPH 2 nach 2015, unabhängig v. Größe u. Kosten)
Hinweis: Es müssen nicht alle Planungsanforderungen in einer Referenz nachgewiesen werden.
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Eignungskriterien (zur Verhandlung nachw.):
- Nachweis über eine Berufshaftpflichtversicherung für Architekten mit Deckungssummen von mind. 3 Mio. Euro für Personenschäden und 1 Mio. Euro für sonstige Schäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. Für Landschaftsarchitekten in Höhe von 1,5 Mio. Euro für Personenschäden und [Betrag gelöscht] Euro für sonstige Schäden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mind. das 2-fache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung für das Objekt muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Alternativ genügt die Vorlage einer Bestätigung eines entsprechenden Versicherungsunternehmens über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung mindestens 2 Referenzprojekte mit vergleichbaren Planungsanforderungen (mind. Honorarzone III), bei denen die Leistungen der Leistungsphasen 2 – 8 beauftragt waren und die Abnahme nach 2015 erfolgt ist, nachweisen können. Kann der Preisträger diese Referenzen nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
- Die Teilnehmer am Verhandlungsverfahren müssen für den Bereich Gebäudeplanung über mindestens 2 Mitarbeiter mit technischem Hochschulabschluss (Dipl.-Ing. oder vergleichbar) verfügen. Kann ein Preisträger diese Anforderung nicht selbst nachweisen, kann er diese Anforderung auch über ein anderes Unternehmen/Büro erfüllen, wenn er dieses verbindlich als Nachunternehmer einbezieht.
- Für Nachunternehmer sind im Verhandlungsverfahren die vorgenannten Erklärungen und – bezogen auf den jeweiligen Leistungsanteil - die Eignungsnachweise sowie eine Verpflichtungserklärung vorzulegen.
Zusätzliche Ausschlussgründe sind nicht vorhanden.
Teilnahmeberechtigt sind in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Personen, die gemäß Rechtsvorschrift ihres Heimatstaates zur Führung der Berufsbezeichnung Architekt oder Landschaftsarchitekt befugt sind.Die Bildung von Bewerber-/ Arbeitsgemeinschaften von Architekt und Landschaftsarchitekt wird zwingend vorgeschrieben. Der Landschaftsarchitekt ist bis zum 10.02.2023 zu benennen.
Abschnitt IV: Verfahren
Alle zur Beurteilung zugelassenen Arbeiten werden gemäß nachfolgend aufgeführten Gesichtspunkten beurteilt. Die Beurteilung erfolgt durchgängig nach einheitlichen Maßstäben vorbehaltlich Gewichtung durch das Preisgericht aus den Erkenntnissen der Wettbewerbsarbeiten:
- Städtebauliches Konzept
- freiräumliche Qualität
- Architektonische und räumliche Gestaltung, Wohnqualität
- Funktionalität, Barrierefreiheit
- Konstruktion, Energie, Ökologie, Nachhaltigkeit
- Wirtschaftlichkeit
Die Wettbewerbssumme beträgt 45.000,00 € netto.
1. Preis 12.000,00 €
2. Preis 7.000,00 €
3. Preis 5.500,00 €
Bearbeitungshonorar je TN 1.400,00 €
Sofern mit Preisen ausgezeichnete Wettbewerbsteilnehmer Mehrwertsteuer abführen, wird ihnen diese anteilig zusätzlich vergütet. Das Preisgericht ist berechtigt, die Gesamtsumme durch einstimmigen Beschluss anders zu verteilen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Der Bewerber hat anzugeben, ob Ausschlussgründe nach §§ 123,124 GWB vorliegen und ob er selbst bzw. ein nach Satzung oder Gesetz für den Bewerber Vertretungsberechtigter in den letzten zwei Jahren- gem. § 21 Abs. 1 Satz 1 oder 2 Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetz oder
- gem. § 21 BA: 1 Arbeitnehmerentsendegesetz oder
- gem. § 19 Abs. 1 Mindestlohngesetz mit einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] Euro belegt worden ist.
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Nicht fristgerecht eingereichte Teilnahmeanträge oder formlose Anträge werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt.
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Mehrfachbewerbungen führen zum Ausschluss vom Verfahren. Als Mehrfachbewerbungen gelten auch mehrere Bewerbungen von Einzelpersonen innerhalb verschiedener Bewerbungen von Bewerber- bzw. Arbeitsgemeinschaften.
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Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberanzahl nach einer objektiven Auswahl entsprechend der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, behält sich der Auftraggeber vor, die Auswahl unter den verbleibenden Bewerbern gemäß §75 Abs. 6 VgV durch Los zu treffen.
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Die Auftraggeberin wird, wenn die Aufgabe realisiert wird, unter Würdigung der Empfehlungen des Preisgerichts entsprechend der Einführungsbekanntmachung der Obersten Baubehörde v. 01.10.2013, Az. IIZ5-4634-001/13 zur RPW einen der Preisträger mit den weiteren Planungsleistungen beauftragen. Sie wird hierzu ein Verhandlungsverfahren nach § 14 Abs. 4 Nr. 8 VgV durchführen. Die Auftraggeberin behält sich vor, zunächst nur mit dem Gewinner des 1. Preises und im Falle des Scheiterns dieser Verhandlungen mit allen Preisträgern oder gleich mit allen Preisträgern zu verhandeln. Die Gewichtung der im Wettbewerb zuerkannten Rangfolge beträgt bei der Vergabe des Auftrages mindestens 40%.
In Abhängigkeit von den haushaltsrechtlichen Rahmenbedingungen ist eine Beauftragung der Leistungsphasen 1 bis 4, nach Genehmigung und Förderzusage die Leistungsphase 5 nach HOAI 2021 § 35 Gebäudeplanung und § 40 Freianlagen in getrennten Verträgen vorgesehen.
Die Ausloberin behält sich vor, in einer zweiten Stufe die jeweiligen Leistungsphasen 6 bis 9 zu beauftragen.
Die Ausloberin behält sich vor, den Zuschlag auf das Erstangebot zu erteilen.
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Zeitschiene:
Ausgabe der Unterlagen: 26.01.2023
Rückfragenfrist / Versand Modell: 10.02.2023
Kolloquium: 15.02.2023
Beantwortung der Rückfragen: 24.02.2023
Abgabe der Planunterlagen: 19.04.2023
Abgabe des Modells: 05.05.2023
Preisgerichtssitzung: 22.05.2023 (ggf. 2. Tag)
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80538
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Nachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen die Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe. Der Nachprüfungsantrag ist ebenfalls unzulässig, wenn mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hörmannsdorf
Postleitzahl: 84187
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.oberprillerarchitekten.de