Offenes Verfahren Objektplanung ab LPH 5 - Kinder- und Jugendkulturwerkstatt in Kaufbeuren Referenznummer der Bekanntmachung: 2021IMM001_1
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaufbeuren
NUTS-Code: DE272 Kaufbeuren, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 87600
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
Offenes Verfahren Objektplanung ab LPH 5 - Kinder- und Jugendkulturwerkstatt in Kaufbeuren
Objektplanungsleistungen Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI,
für die Sanierung und Erweiterung der Kinder- und Jugendkulturwerkstatt, Ganghoferstr. 6, in Kaufbeuren.
Stadt Kaufbeuren
Gegenstand des Auftrags sind Leistungen der Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. § 33 ff HOAI 2021, LPH 5 bis 9, bei stufenweiser Beauftragung.
Ggf. werden auch verschiedene besondere Leistungen beauftragt werden, insbesondere:
- Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen der LPH 1-3
- Mitwirkung beim Verwendungsnachweis
- in LPH 9: Überwachen der Mängelbeseitigung innerhalb der Verjährungsfrist.
Das Vergabeverfahren wird als einstufiges offenes Verfahren gem. § 15 VgV durchgeführt.
Die Kinder- und Jugendkulturwerkstatt in Kaufbeuren wurde 1995 gegründet. Sie ist ein kinder- und jugenkultureller Ort mit Schwerpunkt "Theater" und versteht sich als öffentliche Bildungs- und Kultureinrichtung für versch. Menschen, unabhängig von Alter, sozialer Schicht und besonderen Bedürfnissen. Sie ist dem Stadtjugendring angegliedert und kooperiert mit zahlreichen Einrichtungen der Umgebung (Schulen, Altenheim, Lebenshilfe, Kita, Kulturzentrum, Jugendzentrum und Stadtmuseum).
Das Gebäude, ein ehemaliges Kino, wird der Kulturwerkstatt von der Antonie-Zauner-Stiftung, die die Eigentümerin ist, mittels Überlassungsvertrag an die Stadt Kaufbeuren zur Nutzung überlassen. Die Stadt Kaufbeuren fungiert bei dieser Maßnahme als Bauherrnvertretung.
Das Gebäude liegt südlich der Altstadt in einem stark durchmischten Stadtraum.
Bei diesem Projekt wurde der Förderungantrag nach dem Investitionspaket "Soziale Integration im Quartier" bereits eingereicht. Weitere Förderungen der Städtebauförderung werden angestrebt.
Die bisherige Nutzung durch die Kulturwerkstatt wird während der Baumaßnahmen ausgelagert werden.
Bei dieser Maßnahme soll nach umfangreichen Variantenuntersuchungen nun der Kopfbau erhalten bleiben und saniert werden. Der hintere Gebäudeteil wird abgerissen und durch einen 3-geschossigen Ersatzneubau, der als Erweiterung an den Kopfbau angebaut wird, ersetzt. Durch die geplanten Maßnahmen verdoppelt sich die bisherige Fläche auf ein NUF von ca. 910m2. Im EG wird der Eingangsbereich neu gestaltet, das gastronomische Angebot ergänzt (Inklusions-Café) und der dazugehörige Sanitärbereich im UG neu organisiert. Das OG des Kopfbaus wird künftig für Besprechungsräume und Bühnentechnik genutzt, im neu zu errichtenden 2.OG des Erweiterungsbaus sind Probebühne, Umkleiden, Magazin, Grupenräume, Werkstätten und ein multifunkt. Arbeitsbereich vorgesehen.
Die Erweiterung ist in Massivbauweise mit WDVS vorgesehen. Der Kopfbau soll als Ausgleich zum Höhenunterschied der Erweiterung eine Stahlrahmenkonstruktion mit Logo erhalten. Die Barrierefreiheit ist durch den Einbau eines behindertengerechten Aufzugs sicherzustellen.
Das Büro, welches die Leistungen der LPH 1-3 bereits erbracht hat und derzeit die LPH 4 erbringt, gilt als
vorbefasster Bewerber und kann sich am Verfahren als Bieter beteiligen. Die Unterlagen der LPH 1-3 werden daher vom Auftraggeber allen Bietern bestmöglich zur Verfügung gestellt, um alle Bieter auf denselben Informationsstand zu bringen und den Wissensvorsprung auszugleichen.
Die bisherigen Planungen aus dem Förderantrag sind zwingend für die weitere Planung und Umsetzung heranzuziehen und zu übernehmen.
Zeitschiene:
Die Auftragsvergabe ist aller Voraussicht nach zum März 2023.
Der Leistungsbeginn ist unmittelbar im Anschluss erforderlich, da der Baubeginn für 01/2024 (Abbruch hinterer Gebäudeteil) geplant ist und der Rohbau samt dichter Gebäudehülle (=Teil 1 der Maßnahme) aufgrund des Förderprogramms Ende 2024 schlussgerechnet sein muss. Der Innenausbau (=Teil 2 der Maßnahme) wird von der Städtebauförderung gefördert und soll Ende 2025 fertiggestellt sein.
Das genannte Ende bezieht sich auf den Abschluss der LPH 8 des 2. Teils der Maßnahme (Innenausbau) inkl. Rechnungsnachlauf. Die LPH 9 läuft darüber hinaus. Eine Verlängerung des Auftrags kann insbesondere dann eintreten, wenn eine zeitnahe Freigabe durch den Zuschussgeber nicht erreicht werden kann.
Beabsichtigt ist eine stufenweise Beauftragung:
— Stufe 1: LPH 5-7, gem. § 34 f HOAI 2021;
— Stufe 2: LPH 8-9, gem. § 34 f HOAI 2021.
Zunächst wird nur die Stufe 1 beauftragt.
Ein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Stufen oder etwaiger besonderer Leistungen besteht nicht.
Eignungsnachweise und Angebote dürfen ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform eingereicht werden. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Rückfragen jedoch sind über Bietermitteilungen unverschlüsselt über die Vergabeplattform möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
a) Erklärung des Bieters über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB;
b) Erklärung über das Nichtvorliegen von Eintragungen im Wettbewerbsregister;
c) Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 21 MiLoG;
d) Erklärung des Beiters, ob und auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
e) Ist der Bieter eine juristische Person, zu deren satzungsgemäßem Geschäftszweck die dem Projekt entsprechenden Planungsleistungen gehören, ist diese nur teilnahmeberechtigt, wenn durch Erklärung des Bieters gem. § 43 Abs. 1 VgV i. V. m. § 75 Abs. 3 VgV nachgewiesen wird, dass der verantwortliche Leistungserbringer die an die natürliche Person gestellten Anforderungen erfüllt;
f) Will sich der Bieter bei der Erfüllung des Auftrags der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, hat er diese zu benennen. Der Bieter muss außerdem gem. § 36 Abs. 1 VgV und § 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV angeben, welche Teile des Auftrags er beabsichtigt als Unterauftrag zu vergeben. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung gem. § 47 Abs. 1 VgV dieser Unternehmen ist abzugeben,
g) Der Bieter muss bereit sein, im Auftragsfall eine Erklärung gem. § 1 des Verpflichtungsgesetzes abzugeben;
h) Erklärung des Bieters über die Bildung von Bietergemeinschaften. Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch und haben mit ihrem Eignungsnachweis eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter genannt ist, der die Mitglieder gegenüber der Vergabestelle rechtsverbindlich vertritt. Mehrfachbeteiligungen einzelner Mitglieder einer Bietergemeinschaft sind unzulässig und führen zur Nichtberücksichtigung sämtlicher betroffener Bietergemeinschaften im weiteren Verfahren. Mehrfachbeteiligungen sind auch Teilnahmen unterschiedlicher Niederlassungen eines Bieterbüros sowie mehrerer Mitglieder ständiger Büro- und Arbeitsgemeinschaften.
i) Erklärung Bezug Russland.
a) Erklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft über den Gesamtumsatz des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren gem. § 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV. Mindestanforderung ist ein Gesamtumsatz (Jahresmittel) von [Betrag gelöscht] EUR brutto im Leistungsbild Objektplanung Gebäude;
b) Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung gem. § 45 Abs. 1 bzw. Abs. 4 VgV. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung über [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden und über [Betrag gelöscht] EUR für Sachschäden bei einem Versicherungsunternehmen, das in einem Mitgliedsstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum zugelassen ist. Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das Zweifache der Deckungssumme pro Jahr betragen. Die Deckung muss über die Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Die Versicherung kann bereits ständig abgeschlossen sein oder im Auftragsfall projektbezogen abgeschlossen werden. Bei Versicherungsverträgen mit Pauschaldeckungen (d. h. ohne Unterscheidung nach Personen- und Sachschäden) ist eine Erklärung des Versicherungsunternehmens erforderlich, dass beide Schadenskategorien im Auftragsfall parallel zueinander mit den geforderten Deckungssummen abgesichert sind. Die geforderte Sicherheit kann auch durch eine Erklärung des Versicherungsunternehmens nachgewiesen werden, in der sie den Abschluss der geforderten Haftpflichtleistungen und Deckungsnachweise im Auftragsfall zusichert. Der Versicherungsnachweis darf nicht älter als 6 Monate sein gerechnet vom Tag der Bekanntmachung an und muss dem Eignungsnachweis beiliegen. Das Ausstellungsdatum muss aus dem Nachweis ersichtlich sein.
a) Erklärung d. Bieters/d. Bietergem. über Anzahl d. techn. festangest. Vollzeit-Mitarbeiter (MA) (bei 40h/Woche) u. d. Führungskräfte (FK) im Leistungsbild Objektpl. in den letzten 3 abgeschloss. J. (2020, 2021, 2022) gem. §46 Abs.3 Nr.8 VgV. Die Mind.anford. ist ein jährl. Mittel von 6 techn. festangest. Vollzeit-MA inkl. Geschäftsführung (GF). Freie MA sind wie UnterAN im Eignungsnachweis aufzuführen. Die „Verpflichtungserklär. bei Unteraufträgen“ gem. §47 Abs.1 VgV im Eignungsnachweis unter Anl.1 ist von den freien MA auszufüllen.
b) Angabe d. Fachkräfte gem. §46 Abs.3 Nr.2 VgV: Erklärung d. Bieters über die Berufsqualifikation eines GF od. einer FK gem. §75 VgV: Der Bieter erfüllt die fachli. Anforderungen, wenn in der GF bzw. unter den FK mind. 1 Person berechtigt ist, die Berufsbezeichnung „Architekt“ o.vgl. gem. §75 VgV im jew. Herkunftsstaat d. Bieters (Sitz d. Bieters) zu führen. Nachweis durch Vorlage Eintragung in die Archit.kammer u. Vorlage einer Abschlussurkunde/-zeugnis mit Angabe der Fachrichtung u. des Abschlussdatums. Falls im jew. Herkunftsstaat die Berufsbezeich. „Architekt" nicht gesetzlich geregelt sein sollte, sind vergl.bare fachli. Qualifikationen nachzuweisen, also Befähigungsnachweise vorzulegen, deren Anerkennung nach der Richtlinie 2013/55/EU – Berufsanerkennungsrichtlinie – gewährleistet ist.
c) Die Berufserfahrung d. GF od. der FK [selbe Person wie unter b)] im Leist.bild Objektpl. Gebäude ist durch Vorlage eines aussagekräft. Lebenslaufes nachzuweisen. Mind.anforderung sind 10 J. Berufserfahr. für den o.g. GF od. die o.g. FK im Leist.bild Objektpl. Gebäude.
d) Angabe von 3 Referenzen gem. § 75 Abs. 5 VgV.
Für die Ref.projekte gelten folgende Mindestanforderungen:
- Ref.1+2+3: Ref.zeitraum muss zwischen 01.12.2012-30.11.2022 liegen, die LPH 5 darf nicht vor diesem Zeitraum begonnen u. die LPH 8 muss in diesem Zeitraum abgeschlossen sein.
- Ref.1+2: Bauvolumen je >=3,25 Mio € brutto (KG 300+400)
- Ref.3: Bauvolumen >=2,25 Mio € brutto (KG 300+400)
- Ref.1+2+3: die LPH 5-8 wurden dem Bieter beauftragt bzw. von ihm vollständig erbracht
- Ref.1: Schwerpunkt (>= 50% der Baukosten) Umbau/Erweiterung
- Ref.2: Schwerpunk (>= 50% d. Bauko.) Neubau/Erweiterungsanbau
- Ref.3: Schwerpunk (>= 50% d. Bauko.) Sanierung/Umbaumaßnahme
- Ref.1 od. 2 od. 3: Zus.arbeit mit öff. AG bzw. Einhaltung d. einschläg. Vergaberichlinien (Anl. 3 zu Art. 44 BayHO (ANBest-K)).
- Ref.1 od. 2 od. 3: maßgebl. Mitwirkung bei Erstellung Verwendungsnachweis
- Ref.1 od. 2 od. 3: Vorgaben Barrierefreiheit nach DIN 18040-1 Teil 1 Öffentl. zugängl. Gebäude umgesetzt
- Ref.1 od. 2 od. 3: Maßnahme, deren Anforderungen mit denen einer öffentl. Bildungs- od. Kultureinrichtung vergl.bar sind.
Die Nichteinhaltung der Mind.anforderungen führt zum Ausschluss.
Folg. weitere Angaben, über die Mind.kriterien hinaus, sind bei den Ref.proj. erforderl.:
— Bezeichnung d. beauftragten Büros bzw ggf. der ARGE,
— ggf. Benennung d. UnterAN,
— ggf. Aufgabenverteilung in der ARGE/mit UnterAN,
— Proj.bezeichnung/-beschreib.,
— AG m. Ansprechpartner, Anschrift, Telnr.
Sonstiges: Proj.darstellung d. Ref.projekte sind aussagekräftig auf jew. höchstens 2 DINA4- od. 1 DINA3-Seite darzustellen u. zu beschreiben. Die graph. Darstellung (z.B. Grundrisse, Ansichten, Fotos etc.) u. kurze Beschreibung in Textform sollen Vorgehen bei Ref.projekten so erläutern, dass die Kriterien überprüft u. nachvollzogen werden können.
e) Der AG behält sich vor Bescheinigungen von öff. u. priv. AG über die Ausführung d. angegeb. Ref.proj. anzufordern. Bieter bei denen im Zuge der Ref.prüf. festgestellt wird, dass die gemachten Angaben nicht korrekt sind, werden von d. weit. Wertung ausgeschlossen. Als Büroref. wird auch eine Ref. gewertet, die von den MA d. Büros in ihrer Tätigkeit bei einem früheren Arbeitgeber erarbeitet worden sind, wenn eine weitgehende Identität zw. den Personen, die für den Ref.auftrag beim früheren Unternehmen zuständig waren, u. den MA im neunen Büro besteht.
Es sind Nachweise nach Ziffer III.1.3. b) und c) dieser Bekanntmachung vorzulegen.
Entsprechend der Verordnung (EU) 2022/576 dürfen öffentliche Aufträge und Konzessionen nach dem 9. April 2022 nicht an Personen oder Unternehmen vergeben werden, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen. Bieter müssen das in den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellte Formblatt 127 (Erklärung zu Bezug Russland) ausfüllen und dem Eignungsnachweis als Anlage beilegen.
Abschnitt IV: Verfahren
elektronisch über die Vergabeplattform
Vergabestelle der Stadt Kaufbeuren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
a) Der ausgefüllte Eignungsnachweis und auch die Angebote sind rechtsgültig zu unterschreiben und mit den geforderten Nachweisen, Erklärungen und Anlagen zwingend innerhalb der Einreichungsfrist ausschließlich über den verschlüsselten Angebotsbereich der elektronischen Vergabeplattform einzureichen. Eine Einreichung per E-Mail oder unverschlüsselt per Bietermitteilung ist nicht zulässig und führt zwangsläufig zum Ausschluss. Nicht unterschriebene bzw. formlose Bewerbungen werden im weiteren Verfahren nicht berücksichtigt. Angebote, die nicht form- oder fristgerecht eingegangen sind, werden ausgeschlossen, es sei denn, der Bieter hat dies nicht zu vertreten (§ 57 Absatz 1 Satz 1 VgV).
b) Während der Angebots-/Teilnahmephase sind Rückfragen ausschließlich elektronisch als Bieterfragen-/ Mitteilungen unverschlüsselt über den Kommunikationsbereich der Vergabeplattform bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebots-/Teilnahmefrist an den AG zu richten. Verbindliche Stellungnahmen werden als Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen unter der zuvor genannten Vergabeplattform bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist veröffentlicht.
c) Teilnahmeunterlagen (Angebote mit Eignungsnachweisen) können nur verschlüsselt elektronisch eingereicht werden und verbleiben beim AG. Der AG bedient sich bei der Auswertung eines externen Verfahrensbetreuers, dem die Teilnahmeunterlagen hierfür vertraulich bereitgestellt werden.
d) Geforderte Nachweise sind elektronisch, nicht deutschsprachige Nachweise in einer beglaubigten Übersetzung, der Bewerbung beizulegen.
e) Informationspflicht des Bewerbers: Die Teilnehmer/die Bewerber verpflichten sich, sich eigenverantwortlich bis 6 Kalendertage vor Ablauf der Teilnahmefrist auf der zuvor genannten Vergabeplattform zu informieren, ob Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen zu den Vergabeunterlagen vorgenommen wurden. Weiter werden die Teilnehmer/Bewerber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass sich in besonderen Fällen die Notwendigkeit ergeben kann, die Teilnahmefrist auch noch innerhalb der zuvor genannten 6 Kalendertage abzuändern oder zu verschieben. Entsprechende Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen werden unverzüglich auf zuvor genannter Vergabeplattform veröffentlicht. Es wird darauf hingewiesen, dass alle veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen Bestandteil der Vergabeunterlagen sind. Sollten sich die veröffentlichten Erläuterungen, Aktualisierungen oder Änderungen auf den Eignungsnachweis auswirken, gelten folgende Regelungen: Ist der Eignungsnachweis bereits elektronisch eingereicht worden, so ist dem Auftraggeber bis zum Ende der Teilnahmefrist über die Vergabeplattform mitzuteilen, sofern:
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und kein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird,
— der alte Eignungsnachweis für ungültig erklärt und ein neuer Eignungsnachweis abgegeben wird. Der neue Eignungsnachweis muss vor Ende der Teilnahmefrist elektronisch vorliegen,
— der alte Eignungsnachweis -ergänzt um das Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben aufrechterhalten werden soll. Auf die Möglichkeit diese, vom speziellen Einzelfall abhängige Variante wählen zu können, wird in dem betreffenden Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben ausdrücklich hingewiesen. Es wird darauf hingewiesen, dass das unterzeichnete Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben vor Ablauf der Teilnahmefrist dem Auftraggeber elektronisch vorliegen muss,
— der alte Eignungsnachweis unverändert aufrechterhalten werden soll. In diesem Fall wird darauf hingewiesen, dass ein bereits eingereichter Eignungsnachweis, wenn erforderlich, an die Erläuterungs-, Aktualisierungs- oder Änderungsschreiben angepasst werden muss. Sofern keine gesonderte Mitteilung eingeht, wird davon ausgegangen, dass der alte Eignungsnachweis unverändert aufrecht gehalten wird.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.regierung.oberbayern.bayern.de/behoerde/mittelinstanz/vergabekammer/
Verstöße im Sinne von § 135 Abs. 1 GWB (Unwirksamkeit des Vertrages) sind in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen ab Kenntnis des Verstoßes, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend zu machen. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im EU-Amtsblatt bekanntgemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der EU (§ 135 Abs. 2 GWB). Ein Nachprüfungsverfahren ist nur bei Einhaltung nachfolgender Voraussetzungen zulässig: Verstöße gegen Vergabevorschriften, die der Teilnehmer/Bieter im Vergabeverfahren erkannt hat, sind gegenüber dem Auftraggeber innerhalb von 10 Kalendertagen nach Kenntnis zu rügen. Der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 GWB bleibt unberührt. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Teilnahme bzw. zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Ein Nachprüfungsantrag ist binnen 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, einzureichen (§ 160 Abs.3 GWB).
Ort: München
Land: Deutschland