ATV DIN 18381 - Sanitäranlagen Referenznummer der Bekanntmachung: 0589
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
NUTS-Code: DE213 Rosenheim, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://my.vergabe.bayern.de
Adresse des Beschafferprofils: https://my.vergabe.bayern.de
Abschnitt II: Gegenstand
ATV DIN 18381 - Sanitäranlagen
ca. 1.100m Abwasserleitungen aus muffenlosem Gussrohr DN 50 - 150
- 1 Fäkalhebeanlage
- ca. 1500 m Wasserleitung Edelstahl Pressfitting DN 12 - 50
- Trockene Steigleitung Löschwasser: 1 Einspeisungen, ca. 6 Entnahmestellen
- ca. 130 Sanitärobjekte (WC, Waschbecken, Urinale) mit Hygieneausstattung
83022 Rosenheim
ca. 1.100m Abwasserleitungen aus muffenlosem Gussrohr DN 50 - 150
- 1 Fäkalhebeanlage
- ca. 1500 m Wasserleitung Edelstahl Pressfitting DN 12 - 50
- Trockene Steigleitung Löschwasser: 1 Einspeisungen, ca. 6 Entnahmestellen
- ca. 130 Sanitärobjekte (WC, Waschbecken, Urinale) mit Hygieneausstattung
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
ATV DIN 18381 - Sanitäranlagen
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kramsach
NUTS-Code: AT Österreich
Postleitzahl: 6233
Land: Österreich
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Der Antrag auf Nachprüfung nach § 160 Abs. 3 GWB ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
...
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB.
Die Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages nach § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als sechs Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der öffentliche Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des öffentlichen Auftrages 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Rosenheim
Postleitzahl: 83022
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]10