IT-Ausstattung der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Altötting - Teil 5 Referenznummer der Bekanntmachung: Abt. 4-8044/2022#33
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Altötting
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84503
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.deutsche-evergabe.de
Abschnitt II: Gegenstand
IT-Ausstattung der Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Altötting - Teil 5
Der Landkreis Altötting beabsichtigt im Rahmen eines Offenen Verfahrens einen Kaufvertrag zu schließen. Auftragsgegenstand ist die Lieferung neuer Dienstgeräte für die Lehrer der staatlichen Schulen in der Sachaufwandsträgerschaft des Landkreises Altötting. Es ist beabsichtigt insgesamt 157 Tablets (optional bis zu weitere 40 Geräte) zu beschaffen. Die Beschaffung erfolgt im Rahmen der Erhöhungsrunde des Förderprogramms „Sonderbudget Lehrerdienstgeräte“ (SoLD).
in den Vergabeunterlagen aufgeführt
157 Tablets (optional bis zu weitere 40 Geräte), inkl. Eingabestift und Tastatur (Original des Herstellers) sowie einer Herstellergarantie (Dauer: 36 Monate); Vorgegebener Maximalpreis pro Gerät inkl. Zubehör und Garantieerweiterung: 924,37 € netto (1.100,00 € brutto). Die Leistungs-Mindestanforderungen sind in der Anlage "Leistungsbeschreibung_Preisblatt" aufgeführt.
Innerhalb von 6 Monaten nach Zuschlagserteilung können bis zu 40 Geräte nachgefordert werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Burghausen
NUTS-Code: DE214 Altötting
Postleitzahl: 84489
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
Postleitzahl: 80534
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.